Description: Aktenzeichen: BASE21102/16#0034 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – über eine Erkundungsbohrung in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 03.08.2023 und 21.08.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-11-73845/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Swu 2/23 in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen, (Flur 000, Flurstück 1507) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 1000 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologsiche Dienst im TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 21.07.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer vergleichbartiefen Bohrung, für die das BASE bereits sein Einvernehmen erteilt hat. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.06.2023 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 06.09.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kupferbergbau ? Sediment ? Untergrund ? Naturschutz ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2023-09-06 - 2023-09-06
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