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Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Whn 1b/22 in Wasungen, Gemarkung Wahns, (Flur 000, Flurstück 564/2)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/16#0037 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – über eine Erkundungsbohrung in Wasungen, Gemarkung Wahns Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 09.10.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-15-111012/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Whn 1b/22 in Wasungen, Gemarkung Wahns, (Flur 000, Flurstück 564/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 850 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 09.10.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer vergleichbar tiefen Bohrung, für die bereits ein Einvernehmen (BASE21102/16#0020) erteilt wurde. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.06.2023 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 25.10.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kupferbergbau ? Sediment ? Untergrund ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2023-10-25 - 2023-10-25

Status

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