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Erlass des BMUV: Einrichtung des Arbeitskreises „Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren“

Description: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn - nur per E-Mail - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin TEL +49 22899 305 - 2800 FAX +49 22899 305 - 3965 www.bmuv.de info@base.bund.de Standortauswahlverfahren Einrichtung des Arbeitskreises „Evaluation und Zeitplan Standortauswahl- verfahren“ Mein Erlass vom 17.11.2022 (AZ: 1230/000-2021.0001) 1230/000-2023.00 Bonn, 23.03.2023 I. Vorbemerkung Das Standortauswahlgesetzes (StandAG) hat einen partizipativen, wissen- schaftsbasierten sowie selbsthinterfragenden und lernenden Ansatz. Diese Bedingungen der Verfahrensentwicklung beeinflussen nach dem Wil- len des Gesetzgebers (§ 1 Absatz 5 Satz 1 StandAG) auch die – ohnehin be- reits sehr offene – Regelung, dass für das Jahr 2031 eine Standortfestlegung angestrebt werde (§ 1 Absatz 5 Satz 2 StandAG). Gleichwohl ist für die transparente Verfahrensgestaltung eine umfassende und regelmäßig anzu- passende Zeitplanung der BGE erforderlich. Darauf hat das BASE zurecht wiederholt hingewiesen. Auf meine nachdrückliche Bitte hat die BGE einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 II. Erlasslage Mit meinem Erlass vom 17. November 2022 wurden dem BASE (AZ: 1230/000-2021.0001) Dokumente der BGE zur Zeitabschätzung für das Standortauswahlverfahren mit der Bitte übermittelt, diese zu bewerten. We- gen der Einzelheiten wird auf den Erlass verwiesen. Der angeforderte Be- richt (GZ: PB - BASE - BASE23100/01#0001) wurde durch BASE per E- Mail am 24. Februar 2023 übermittelt. III. Schaffung eines fachaufsichtlichen Regelkreislaufes (Arbeitskreis) Basierend insbesondere auf den Dokumenten der BGE zur Zeitabschätzung für das Standortauswahlverfahren vom 28. Oktober 2022 und den am 16. Dezember 2022 veröffentlichen Dokumenten, dem Bericht des BASE vom 23. Februar 2023 und aufsichtlichen Erkenntnissen des BASE ist es erfor- derlich, das bisherige Vorgehen im Standortauswahlverfahren zu analysie- ren und auf der Grundlage des Gesetzes insbesondere im Hinblick auf Be- schleunigungspotenziale zu bewerten. Dabei sind Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zu berücksichtigen, die ein ämterübergreifendes Wissen im Vorhaben des Standortauswahlverfahrens erfordern. Dazu wird unter Leitung des BMUV mit dem BASE ein Arbeitskreis zur Gewährleistung ei- nes fachaufsichtlichen Regelkreislaufs nach dem Leitfaden „Fachaufsicht“ auf Arbeitsebene eingerichtet. Mit dem Arbeitskreis wird ein Instrument der vertieften fachlichen Zusammenarbeit eingerichtet, in dem auf Arbeitsebene ein regelmäßiger offener und vertrauensvoller Austausch stattfinden soll. ... Seite 3 Der Arbeitskreis soll in geeigneter Weise die Vertreter*innen der gesetzli- chen und nicht gesetzlich geregelten Beteiligungsgremien einbeziehen und insbesondere den Vorhabenträger anhören. Dieser Arbeitskreis „Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren“ wird kurzfristig eingerichtet. Die Besetzung des Arbeitskreises erfolgt sei- tens des BMUV durch Expert*innen der Arbeitsgruppen S III 3 und S III 1. Für das BASE sind Expert*innen aus den relevanten Fachgebieten, insbe- sondere zu den Fachthemen Sicherheitsanalysen, Standortvergleiche, Geo- wissenschaftliche Standorterkundung, Vollzug des Standortauswahlverfah- rens, Bergaufsicht, Grundsätze zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Fach- und Regionalkonferenzen, gegenüber der AG S III 3 zu benennen. Aufgaben des Arbeitskreises werden insbesondere sein: 1. Evaluation der bisherigen Prozesse im Standortauswahlverfahren mit dem Ziel der Ermittlung von Verzögerungsfaktoren, 2. Ermittlung von Beschleunigungspotenzialen auf der Basis der Evalu- ation („aus Fehlern lernen“) insbesondere durch Festlegung von messbaren Meilensteinen einschließlich Möglichkeit von Paralleli- sierung und Straffung von Prozessen in Konkretisierung des Stand- ortauswahlgesetzes, 3. Erörterung von rechtlich möglichen Handlungsalternativen auf der Basis der Vorschläge des verantwortlichen Vorhabenträgers, 4. Ermittlung von weiteren Möglichkeiten zur Wahrnehmung der auf- sichtlichen Rolle des BASE in den laufenden Verfahrensschritten zur beratenden Verfahrensförderung, ...

Types:

Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Bonn ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Gewährleistung ? Leitfaden ? U-Bahn ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Nukleare Sicherheit ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ? Sicherheitsanalyse ?

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Language: Deutsch

Time ranges: 2023-03-24 - 2023-03-24

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