Description: AK "Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland - Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung" Leitung Geschäftsführung ARL Vahrenwalder Straße 247 · 30179 Hannover Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Geschäftsstelle der ARL formlos per Email (dialog@base.bund.de) Vahrenwalder Straße 247 30179 Hannover www.arl-net.de Datum 03.12.2024 „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ Hier: Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises Endlagersuche Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.09.2024 die Konsultations- fassung zum Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ veröffentlicht. Im Beteiligungskonzept werden Maßnahmen vorgestellt, welche zu ei- nem gelingenden Start der Regionalkonferenzen beitragen sollen. Das Konzept stellt eine grundsätzlich nachvollziehbare Vorgehensweise dar. Es setzt sich aus einem vielfältigen Maßnahmenbündel zusammen und adressiert unterschiedliche Zielgruppen. Von der Möglichkeit der Beratung machen wir seitens des Arbeitskreises „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL – Akademie für Raum- entwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft dankend Gebrauch. Wir beschäftigen uns im ARL-Arbeitskreis mit Fragen der Governance, mit Narrativen der Endlagerung, mit Fragen der Akzeptanz in Beteiligungsverfahren sowie raumplanerischen Instrumenten im Standort- auswahlverfahren (bspw. der Sozioökonomischen Potenzialanalyse, §16 StandAG). Wir bearbeiten diese Themen im breiteren Kontext der Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung im Standortauswahlver- fahren. Basierend auf dem beruflichen Hintergrund und der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen un- serer Arbeitskreismitglieder in Raumplanung und Regionalentwicklung respektive Öffentlichkeitsbeteili- gung in Planungsverfahren erlauben wir uns die nachfolgenden Anmerkungen und Anregungen. Hinsichtlich der Konzeptausarbeitung und Formatentwicklung für die Öffentlichkeitsbeteiligung regen wir an, der Richtschnur eines transparenten Verfahrens noch stärker Rechnung zu tragen, indem das Thema qualitätsvolle Dokumentation der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenoutputs bereits früh mitgedacht und schriftlich (bspw. unter 5. Evaluation) aufgegriffen wird, NORD / LB Hannover SWIFT-BIC NOLA DE 2H IBAN DE10 2505 0000 0101 0595 58 USt-IdNr. DE 115650909 Seite 2 die Erfahrungen des Forums Endlagersuche und des Planungsteams Forum Endlagersuche zur Selbstorganisation (z. B. Antragsverfahren, Ressourcenbedarf) in die Regionalkonferenzen ein- fließen zu lassen und hierzu ein Übergangsformat zwischen Maßnahme 4.1 und den Regional- konferenzen zu ermöglichen, die Zielgruppe Junge Generation (vgl. Maßnahme 4.19) weiterreichend anzusprechen und eine Jugendbeteiligung auf Augenhöhe im Kontext von generationenübergreifenden Veranstaltungen zu verfolgen. Hierbei wird die emotionale Ansprache, die spielerische Ansprache sowie das An- treffen an Jugendorten sowie im digitalen Raum angeregt. zu klären, wie die nationale interessierte Öffentlichkeit (inkl. der Zwischenlagergemeinden jen- seits des Rates der Regionen) in das Fortschreiten des Verfahrens als Dialogpartner einbezogen wird, erste Foren des Austausches zwischen den verschiedenen Zielgruppen und dem Expert:innen- pool Endlagersuche (Kap. 4.11) früh vorzubereiten und dabei auch Expert:innen aus der Raum- planung einzubinden, die Verschränkung der dargestellten Beteiligungsmaßnahmen mit den gesetzlich nach dem Um- weltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und im Kontext von Aarhus- und Espoo-Konvention (hier insbesondere dem Kiew Protokoll) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt genauer zu definieren und auszugestalten. Dabei ist es, wie bereits von Neugebauer et al. 20221 beschrieben, von äußerster Bedeutung die Frage der Betroffenheit im Kontext des UVPGs und bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umwelt- prüfung (SUP) zu definieren und dabei der zugrundeliegenden Zielsetzung der EU-Richtlinie 2001/42/EG Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere im Kontext der angestrebten Beschleuni- gung im Verfahren von großer Relevanz. Die integrative und dialogische Ausgestaltung (Kap. 2 in BASE, Strategie für die Ausgestaltung der Beteili- gung bei der Endlagersuche, Mai 2024) ist bei all diesen Maßnahmen von besonderer Bedeutung und fördert die Bildung von Vertrauen. Im Konzept sind u.E. noch weitere Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Raument- wicklung, zu beachten, z.B. wie die Bedeutung unterschiedlicher Raumverständnisse und Raumbegriffe im Standortauswahl- verfahren, insb. zum Standortregionenbegriff, mit den jeweiligen Auswirkungen auf Betroffenheit und Akzeptanz berücksichtigt werden sollen, welche Rolle bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke der Regionalentwicklung bei der Bildung der Regionalkonferenzen spielen sollen. Außerdem wird in der Zukunft u.E. zu beachten sein, wie sich das Konzept in den Kontext des Standort- auswahlverfahrens einfügt. Hierzu seien folgende Stichworte genannt: Rolle der Regionalkonferenzen bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategi- sche Umweltprüfung (vgl. § 39 UVPG), 1 Neugebauer, Last, Köppel (2022). 1 Million Jahre in die Zukunft – Umweltprüfung für die Endlagersuche hochradi- oaktiver Abfälle in Deutschland. UVP-report 36 (2): 70-80, DOI 10.17442/uvp-report.036.09 Die ARL ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft Seite 3 Zeitliches Ineinandergreifen der Beteiligungsformate des BASE bspw. mit Nachprüfauftrag der Re- gionalkonferenz (vgl. §10 Abs. 5 StandAG) und Arbeitsschritte der BGE (bspw. Sozioökonomische Potenzialanalyse, vgl. §16 Abs. 1, Abs. 4 StandAG. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Standort- regionen“ u.E. noch nicht die Position des BASE hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des § 10 Abs. 2 StandAG erläutert („Die Vollversammlung besteht aus Personen, die in den kommunalen Gebiets- körperschaften der jeweiligen Standortregionen oder unmittelbar angrenzenden kommunalen Gebietskör- perschaften nach dem Bundesmeldegesetz angemeldet sind …“). Die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG wirkt sich jedoch auf das formulierte Ziel „Gelingender Start der gesetzlichen Formate“ aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob die Formulierung „unmittelbar angrenzenden“ (im Zitat oben) bereits einen raumplanerisch hinreichenden Kreis umfasst. Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften in den Regi- onalkonferenzen bestehen u.E. derzeit noch offene Fragen: Wie wirkt sich die Umsetzung aufgrund sehr unterschiedlicher Kreis- bzw. Gemeindegrößen auf die jeweilige Anzahl der Stimmberechtigten und damit die Größe der Regionalkonferenzen aus? Wie wird mit komplexen Zuschnitten von Landkreis- und Gemeindegrenzen umgegangen? Zur Erläuterung: Es gibt Landkreise oder Gemeinden, die als unmittelbare Nachbarn über einen schmalen Korridor andere nicht unmittelbar benachbarte Landkreise oder Gemeinden von der Beteiligung ausschließen würden, deren Gebiet jedoch teils näher an der Standortregion läge als das Gesamtgebiet des/der unmittelbar benachbarten Landkreises/Gemeinde. Wird die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG durch das BASE ebenfalls öffentlich konsultiert? Anzahl, Größe und Zuschnitt der durch die BGE vorzuschlagenden Standortregionen sowie Variationen der Größe wirken sich auf jegliche Betrachtungen zur Betroffenheit und Beteiligung in der Standortaus- wahl und in der zu integrierenden Strategische Umweltprüfung gemäß Anlage 5 Nr. 1.15 UVPG aus. Daher sollten die Ziele hinsichtlich Anzahl, Größe und Zuschnitt der Standortregionen zwischen den beteiligten Organisationen (BMUV, BGE, BASE) nach Möglichkeit frühzeitig geklärt werden. Solange hierzu Ungewiss- heiten bestehen, könnte die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG mit unterschiedlichen Annahmen ge- prüft werden. Und schließlich: Aus Sicht unseres Arbeitskreises in der ARL sollte das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ auch Formate enthalten, die die Bevölkerung und Behörden der kommuna- len Gebietskörperschaften auf die Durchführung der Wahl der Vertreter:innen der Regionalkonferenzen vorbereitet. Zur Erläuterung: Die Vertreter:innen der Regionalkonferenzen nehmen gemäß § 3 Abs. 3 S. 4 StandAG die Aufgaben der Regionalkonferenzen nach § 10 Abs. 4 und 5 StandAG wahr. Bei der Wahl die Vertreter:innen der Regionalkonferenzen muss sichergestellt werden, dass ausschließlich Stimmberech- tigte gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 des StandAG teilnehmen. Diese Anforderung wird üblicherweise durch ein Wahlverfahren mit Wähler:innenverzeichnis sichergestellt, das einer Kommunalwahl gleicht. Wie Sie sehen, möchten wir durch unsere Stellungnahme sowohl das vorliegende Konzept kommentieren als auch Anregungen und Anknüpfungspunkte zum Weiterdenken geben. Sehr gern möchten wir mit Die ARL ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft
Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Hannover ? Raumentwicklung ? Radioaktiver Abfall ? Landzunge ? Strategische Umweltprüfung ? Nukleare Entsorgung ? Bürgerbeteiligung ? Endlagerung ? Raumplanung ? Umweltprüfung ? Zielgruppe ? Kommunale Beteiligung ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Körperschaft ? Regionalentwicklung ? Planungsverfahren ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2025-02-17 - 2025-02-17
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