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Kommentartabelle zur Konsultation des Entwurfs der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung

Description: Kommentartabelle zur Konsultation des Entwurfs der Berechnungs- grundlage für die Dosisabschätzung Im Jahr 2020 hat das BASE den Entwurf der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" veröffentlicht. Ziel dieser Berechnungsgrundlage ist es, mit einem regulatorischen Dokument nach Stand von Wissenschaft und Technik festzulegen, wie eine mögliche zusätzliche Strahlenexposition für Menschen aus der Endlagerung der Abfälle aus der Kernenergienutzung berechnet werden kann. Diese Berechnung ist ein Teilaspekt beim Nachweis der Langzeitsicherheit eines zukünftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Einem Aufruf im Bundesanzeiger und im Internet folgend konnte die allgemeine Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit im Zeittraum 22. April bis 19. Juni 2022 Kommentare zu dem Entwurf an das BASE übermitteln. Eine inhaltlich gebündelte Auswahl der Kommentare wurde in einem Fachworkshop im Zeitraum 29. Juni bis 1. Juli 2022 erörtert. Alle eingegangenen Kommentare sind in einer Tabelle erfasst worden. Die Diskussionsergebnisse des Fachworkshops wurde ebenfalls in einer Kommentartabelle erfasst. Die Tabelle der eingegangenen Kommentare, die Ergebnisse des Fachworkshops und schließlich die Tabelle mit der Beantwortung aller eingegangenen Kommentare sind auf den Informationsseiten des BASE zur Endlagersuche (siehe Hinweis auf Website unten) veröffentlicht. Die Tabelle enthält als Ordnungsmerkmal eine Identifikation eines jeden Kommentars, in der der:die Urheber:in pseudonymisiert enthalten ist, sie enthält Information zur Fundstelle, den Kommentar selbst und ggf. einen Änderungsvorschlag, und als letztes die Verwendung des Kommentars bei der redaktionellen Überarbeitung des Textes. Weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung, den Konsultationsprozess und relevante Dokumente sind auf der Website www.endlagersuche- infoplattform.de unter der Navigation "Suchverfahren:Ablauf der Suche:Dosisabschätzung" zu finden. 22. November 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 11513 Berlin www.base.bund.de Kommentare zum Entwurf der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung #Kommentar-IDAbschnitt/ KapitelAbsatz/ Tabelle/ etc.Kommentar, AnmerkungÄnderungsvorschlagRückmeldung zum Kommentar und ggf. Umsetzung 0012020-08-24-00100allg. Hin- weise(1, Hinweis, S. 5) Hinweise: alle entfallen oder manche erhalten?-BASE A2: nach Abstimmung im Fachworkshop werden manche Hinweise in den "fachlichen Begründungstext" übernommen werden. Hinweise mit Regelungs- inhalt wurden nicht mehr als Hinweis gekennzeichnet sondern in den Rege- lungstext integriert. 0022021-09-17-00100(aus Kap. 1, 4. Absatz der Stellungnahme) Wunsch der Fertigstellung de BeGru bis Sommer 2022(ohne Änderungsbedarf in der BeGru)Hier besteht kein Anpassungsbedarf für den Regelungstext. 0032021-09-17-00200(aus Kap. 1, 1. Anstrich der Stellungnahme) Zuvorderst wünschenswert ist eine Abstufung bzw. Differenzierung in Hinblick auf den Detaillierungsgrad der Dosisabschätzung zwischen den wvSU und den uvSUDifferenzierung der Vorgaben zwischen den wvSU und den uvSU und damit Be- Der Ansatz der Autoren ist und war, die Differenzierung nach wvSu und uvSu in rücksichtigung des Erkenntnisgewinns durch die Erkundung. Eine Abstufung einen allgemein Grundsatz übergeordnet darzulegen (Grundsatz 18 in der Ent- bzw. Differenzierung zwischen den wvSU und den uvSU würde überdies vermut- wurfsfassung). Damit ist ein zweckmäßiger Ermessensspielraum für die Vorha- lich entscheidend dazu beitragen, bei der Dosisabschätzung für jeden Untersu- benträgerin gegeben. chungsraum qualitativ ähnliche Ergebnisse zu erzielen 0042021-09-17-00400(aus Kap. 1, 14. Anstrich der Stellungnahme)Weitere Beispiele und/oder Grafiken könnten zu einem besseren Verständnis der Berechnungsgrundlage beitragen.0052020-10-06-00100Vorgehen nicht ausreichend erläutert und begründet, vor allem mit Hinblick auf ausführliche und verständliche Begründungen für Vorgehensweise hinzufügen ÖffentlichkeitsarbeitAls Regelungstext werden Begründungen und Erläuterungen nicht ausgeführt, dieses geschieht nun hingegen gezielt in dem Dokument zur "fachlichen Be- gründung", welches parallel erstellt werden wird. 0062020-10-06-00200Verständlichkeit und spätere Akzeptanz sollte erhöht werdenMeinung von fachfremden Testlesern einholenDieses fand im Rahmen der Konsultation statt. 0072022-06-17a-00100Die fehlende Begründung von Annahmen und Parameterwerten erschwert die Verwendung des Entwurfs als Diskussionsgrundlage (siehe Entwurf S. 6, Hin- weis 1). Die meisten Annahmen und Parameterwerte werden unkommentiert der AVV T entnommen.Begründung hinzufügenDieser Wunsch wird vorrangig in dem "fachlichen Begründungstext" aufgegrif - fen werden. Einige Aspekte wurden in den Regelungstext aufgenommen. 0082021-09-17-00300Kurze internationale Einordnung der Vorgaben (aus Kap. 1, 6. Anstrich der Stellungnahme) Eine kurze Einordnung der Vorgaben in den Kontext internationaler Regelungen ist sinnvoll.0092021-09-17-00600(aus Kap. 2.4 der Stellungnahme) Für den Fall einer zusätzlichen Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort in einem separaten Endlagerbergwerk sind je- doch zusätzliche Hinweise zur konkreten Herangehensweise und Abgrenzung bei der Dosisabschätzung notwendig.0102021-09-17-00700Verwendung konsistenter, gut definierter Begriffe; Abgleich mit anderen (aus Kap. 3.2, 1. Absatz der Stellungnahme) relevanten Dokumenten (z. B. EndlSiAnfV, EndlSiUntV, StandAG) Die Verwendung konsistenter Begriffe ist aus Sicht der BGE essenziell für die Anwendbarkeit der Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung in den vSU sowie für die öffentliche Kommunikation und die Rechtssicherheit der daraus resultierenden Ergebnisse.Zu Begriffsdefinitionen fanden ausführliche Diskussionen während des Fachworkshops statt und Änderungen wurden besprochen. Die konsistente Verwendung von Begriffen wurde abschließend am Dokument nochmal überprüft. 0112021-09-17-01700(aus Kap. 4.2, 2. Absatz der Stellungnahme) Des Weiteren fällt auf, dass die Dosisabschätzung einerseits realitätsnah erfol- gen soll, andererseits jedoch eine grundsätzlich konservative Herangehens- weise verfolgt werden soll. Dies ist in seiner Grundphilosophie nachvollziehbar, könnte aber in Anbetracht einer eventuell sehr unterschiedlichen Datenlage für möglicherweise verschieden große Untersuchungsräume eine schwer umsetz- bare Vorgabe sein.Die Fokussierung auf realitätsnahe oder konservative Ansätze findet in den ein- zelnen Abschnitten statt. So ist bei der Geosphäre überwiegend eine realitätsnahe Herangehensweise vorgesehen. Für die Biosphäre ist es nicht möglich, mit wenigen Worten Kon- servativität gegenüber Realitätsnähe darzustellen. Weitere Erläuterungen wer- de es im "fachlichen Begründungstext" geben. 0122022-06-15b-00401 22. November 2022 00 Es wird richtigerweise ausführlich erläutert, dass die Dosis keine Prognose und daher nur ein Indikator sein kann. Auf der anderen Seite ist die Dosis der einzige in den EndlSiAnfV/EndlSiUntV verwendete Indikator, der hinsichtlich der Gesundheit des Menschen auf einem sicherheitsgerichteten Referenzwert basiert. Ergänzung entsprechender konkretisierender Hinweise Ergänzung im Text, dass neben der Dosis auch andere Indikatoren berechnet werden sollten, die Dosis aber trotz aller Ungewissheiten ein entscheidender Sicherheitsindikator zur Beurteilung der Langzeitsicherheit ist, auf den nicht verzichtet werden kann. Seite 2 von 67 Dieser Wunsch wird vorrangig in dem "fachlichen Begründungstext" aufgegriffen werden. Dieses wird vorrangig durch erläuternde Ausführungen im "fachlichen Begründungstext" adressiert werden. Siehe Kommentar-ID "2022-06-27-001": in Abschnitt 2 fand eine Anpassung und Präzisierung des Textes zur Behandlung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen statt. Der Hinweis auf andere Analysen, welche die Langzeitsicherheit eines Endlagers über den Bewertungszeitraum von einer Million Jahren darstellen, liegt bereits vor (siehe Satz 3 nach Tabelle 1 in der Entwurfsfassung). Die Behandlung anderer Indikatoren geht über das Regelungsziel dieses Regelungstextes hinaus. Bundesam für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) www.base.bund.de Kommentare zum Entwurf der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung #Kommentar-IDAbschnitt/ KapitelAbsatz/ Tabelle/ etc.Kommentar, AnmerkungÄnderungsvorschlagRückmeldung zum Kommentar und ggf. Umsetzung 0132022-06-15a-0010100; außer- dem Vor- wort, Kap. 2.1, Kap. 2.2, Kap. 3 Nr. 1, Kap. 9, Kap. 10.2.2 und Kap. 12.4 (siehe un- ten).Gemäß der Berechnungsgrundlage soll die über die Lebenszeit gemittelte zu- sätzlich effektive Jahresdosis abgeschätzt werden (siehe u. a. Kap 3 Nr. 1 und Kap. 12.4). Dies steht im Widerspruch zu den Anforderungen der EndlSiUntV. Gemäß § 9 (1) Nr. 3 EndlSiUntV muss die im Rahmen der vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen durchzuführende Langzeitsicherheitsanalyse die Ab- schätzung der Dosiswerte entsprechend § 7 EndlSiAnfV abdecken. Gemäß § 7 (1) EndlSiAnfV ist als Indikator für die Geringfügigkeit der Strahlenexposition die zusätzliche jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung abzuschätzen. Die in § 7 (2) EndlSiAnfV angegebenen Dosiskriterien gelten für Einzelpersonen jeden Alters. Einzelpersonen unterschiedlichen Alters weisen unterschiedliche Lebensweisen und unterschiedliche Strahlenempfindlichkei- ten auf. Deshalb sind Strahlenexpositionen für Einzelpersonen unterschied¬lichen Alters separat abzuschätzen. Aufgrund der höheren Strah- lenempfindlichkeit von Kindern führt eine gegebene Radionuklidfreisetzung bei Kindern i. d. R. zu einer höheren Jahresdosis als bei Erwachsenen. Dies gilt ins- besondere für Kinder im ersten Lebensjahr. Gemäß der Berechnungsgrundlage soll die über die Lebenszeit gemittelte zu- sätzlich effektive Jahresdosis abgeschätzt werden (siehe u. a. Kap 3 Nr. 1 und Kap. 12.4). In Kap. 1 der Berechnungsgrundlagen heißt es hierzu erläuternd: „In der EndlSiAnfV ist vorgegeben, dass als Indikator für die Geringfügigkeit der möglichen zusätzlichen Exposition die gemittelte zusätzliche jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung heranzuziehen ist [...]“. Das Wort „gemittelte“ wurde hier allerdings gegenüber der EndlSiAnfV ergänzt. Die über die Lebenszeit gemittelte zusätzliche effektive Jahresdosis wird i. W. von der zusätzlichen effektiven Jahresdosis von Erwachsenen bestimmt, da bei der Mittelung gemäß der Berechnungsgrundlage die Jahresdosis für Erwachse- ne bspw. 52-fach stärker gewichtet wird als die Jahresdosis im ersten Lebens- jahr. Eine Abschätzung der über die Lebenszeit gemittelten effektiven Jahres- dosis und ihre Bewertung hinsichtlich der Dosiswerte des § 7 EndlSiAnfV würde gegenüber den Vorgaben der EndlSiAnfV zu einem Absenken des Schutzni- veaus führen und stünde im Widerspruch zu § 9 (1) Nr. 3 EndlSiUntV. Von einer Mittelung der abgeschätzten Jahresdosis über die Lebenszeit sollte deshalb abgesehen werden. . Hinweis: Es gibt Empfehlungen, hinsichtlich der Langzeitsicherheit von Endlagern die über die Lebenszeit gemittelte zusätzliche Jahresdosis zu beschränken. Teilweise wird dies damit begründet, dass die Ungewissheiten bei der Dosisabschätzung höher seien als die Dosisunterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen. Dieses Argument ist nicht schlüssig. Zwar besteht bei der Dosisabschätzung ein hohes Maß an Ungewissheit, aber es ist unabhängig von dieser Ungewissheit gewiss, dass bei einer Nutzung kontaminierten Trinkwassers die Strahlenexposition von Kindern signifikant über der von Erwachsenen liegt, so dass eine Mittelung der Jahresdosis über die Lebenszeit systematisch mit einer Absenkung des Schutzniveaus verbunden ist.Vorwort: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap 1:Streichen von „gemittelte“ und „mittlere“ (zusätzliche effektive Jahresdosis). Kap 2.1 und 2.2: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 3 Nr. 1: Steichen von „über die Lebenszeit gemittelt“Kap 9:Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 10.2.2: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 12.4 (S. 47): Streichen von „über die Lebenszeit (bis einschließlich des 70. Lebensjah- res) gemittelte“. Kap. 12.4 (S. 48): Streichen von „über die Lebenszeit gemittel- te“.Fachworkshop: Das Anliegen ist insofern korrekt, als das es keine formale Übereinstimmung in der Wortwahl der zu bestimmenden Dosis zwischen der Berechnungsgrundlage und dem Verordnungstext gibt. Der Verordnungstext lässt jedoch offen, wie die Exposition im Kalenderjahr berechnet wird. An der Vorgabe, wie die über die Lebenszeit gemittelte Jahresdosis zu berechnen ist, soll sich nichts ändern. Die Zuordnung der Folgedosis zum Kalenderjahr der In- korporation wäre unangemessen konservativ. Dieses wurde übernommen und noch weiter geringfügig ergänzt. In Kap 3: 1. Dosisabschätzung: Analyse, in deren Rahmen für einen Untersuchungsraum die von einem potentiellen tiefengeologischen Endlager für hochradioaktive Abfälle möglicherweise ausgehende, zusätzlich zur natürlichen Strahlenexposi- tion auftretende und über die Lebenszeit gemittelte effektive Jahresdosis für eine repräsentative Person im Bewertungszeitraum unter Einbeziehung der Un- gewissheiten abgeschätzt wird. … ………0142022-06-15b-0090101 außerdem Kapitel 3, Punkt 1Der Begriff "zusätzliche Exposition" wird nicht erläutert, was mit "zusätzlich" gemeint ist, ist nicht per se klar. Dies sollte zumindest einmal in den Begriffs- bestimmungen definiert werden 0152020-08-24-0020105(1, Abs. 5, S. 6) "Eine Erläuterung, dass für die Geosphären- und Biosphärenmodellierung unterschiedliche Voraussetzungen gibt, wäre sinnvoll (allgemeine Anforderungen bzw. etablierte Berechnungsvorschriften). 0162020-08-24-003012. Hinweis(1, Abs. 6, S. 6) "Sollen die Hinweise auch in die Endfassung übernommen werden? 22. November 2022 Diese Thematik wird im "fachlichen Begründungstext" dargestellt werden. Hierzu wird auf den "fachlichen Begründungstext" verwiesen. Nr. 2, 3 und 4 dauerhaft sinnvoll und sollten in die Einleitung integriert werden Seite 3 von 67 Dies wurde umgesetzt. Bundesam für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) www.base.bund.de

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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Äquivalentdosis ? Radioaktiver Abfall ? Landzunge ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Kind ? Strahlenexposition ? Erwachsener ? Kernenergienutzung ? Navigation ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Biosphäre ? Geosphäre ? Referenzwert ?

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Language: Deutsch

Time ranges: 2022-11-23 - 2022-11-23

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