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Bericht zum Erlass zur Vorprüfung möglicher erheblicher nachteiliger grenzüberschreitender Auswirkungen durch das Endlagerprojekt Cigéo vom 14.05.2021

Description: Die aktuellste umfängliche Darstellung des Endlagerprojekts Cigéo, welche auch mögliche erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen in Deutschland betrachtet und bewertet und die dem BASE zugänglich ist, ist die auch in Ihrem Erlass angesprochene Publikation des Öko-Instituts e.V. aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Wissenschaftliche Beratung und Bewertung grenzüberschreitender Aspekte des französischen Endlagervorhabens "Cigéo" in den Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Großherzogtum Luxemburg“. Da nach meiner Kenntnis seitdem keine aktuellere, vollumfängliche Bewertung des geplanten Verfahrens außerhalb der Andra veröffentlicht wurde, stütze ich mich bei der Bewertung möglicher erheblicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen in Deutschland vor allem auf diese Studie. Nach kursorischer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Espoo- Konvention zu erwarten. Jedoch basiert diese Einschätzung teilweise auf nicht vollständig nachvollziehbaren Grundannahmen bzw. auf Annahmen, welche aus dem Untertagelabor Meuse/Haute Marne in Bure abgeleitet wurden und somit nicht unbedingt spezifisch für das geplante Endlager Cigéo sind. Für eine abschließende Beurteilung ist somit die Prüfung der Antragsunterlagen abzuwarten. Folgende Aspekte zum Gutachten des Öko-Instituts und zu den darin getroffenen Bewertungen sind bei der kursorischen Durchsicht aufgefallen und deshalb bei dieser Einschätzung zu beachten. Dabei handelt es sich um Aspekte, welche auch bei einer zukünftigen Prüfung der Antragsunterlagen mit einbezogen werden sollten: 1. Betriebssicherheit und Störfälle in der Betriebsphase:     Allgemein: Grundsätzlich erscheinen sowohl die gewählte Vorgehensweise als auch die Schlussfolgerung, dass die abgeschätzte Dosis so gering sei, dass in den Nachbarländern nur von einer vernachlässigbaren Dosis durch die normalbetrieblichen Ableitungen radioaktiver Stoffe durch die Fortluft vom Endlager Cigéo ausgegangen werden könne, plausibel. Die Tatsache, dass nur Freisetzungen in die Umgebungsluft betrachtet werden, stützt sich laut dem Gutachten des Öko-Instituts auf die Aussage der Andra, dass „keine radioaktiven Abwässer in einen dortigen Vorfluter abgegeben werden“. Übliche Kriterien zur Abschätzung möglicher Strahlenexpositionen wie nuklidspezifische Aktivitätswerte, die Freisetzungshöhe über Grund sowie die standortspezifischen meteorologischen und ggf. auch orographischen Verhältnisse konnten nicht herangezogen werden, da entsprechende Angaben von der Andra fehlten. Auch die Vorgehensweise zu den abschätzenden Ausbreitungsrechnungen erscheint grob nachvollziehbar. Das Öko-Institut konnte bei seinen Berechnungen nicht von einem nuklidspezifischen Quellterm ausgehen. Hier kann nicht beurteilt werden, inwiefern es Auswirkungen auf die grundsätzliche Aussage der geringen Gefährdung hätte, wenn den Ausbreitungsrechnungen ein nuklidspezifischer Quellterm zugrunde gelegt würde. Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 2 von 5 Gemäß dem Gutachten des Öko-Instituts lagen seitens der Andra keine Angaben dazu vor, welche Störfälle der Auslegung des Endlagers Cigéo zugrunde gelegt werden sollen.  Einzelaspekte: Aktualität des Regelwerks: Das Öko-Institut (2013) bezieht sich auf die 2013 gültige AVV zu § 47 der Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 28.08.2012). Beide Regelwerke (AVV und Strahlenschutzverordnung) wurden zwischenzeitlich aktualisiert. Es stellt sich die Frage, ob eine Berücksichtigung aktueller Regelwerke zu einer anderen Bewertung führen könnte. Die aktuelle Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 29.11.2018) schreibt zum Beispiel für die Berechnung der Exposition der Bevölkerung in der Nähe kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen die Verwendung eines Lagrange-Partikelmodells vor. Damit ersetzt dieses Modell das bisher eingesetzte Gauß-Fahnenmodell, das ab 2020 für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden darf. Ausbreitungsrechnungen: In Öko-Institut (2013) lassen sich nur grobe Angaben zur verwendeten Methode der Ausbreitungsrechnungen finden. Es fehlen z.B. Informationen darüber, welches Programm für die Berechnung des atmosphärischen Transportes verwendet wurde. Informationen zur Durchführung der Transportrechnungen und zu den Eingabedaten für das Gauß-Fahnen Modell, wären zur Nachvollziehbarkeit der Rechnungen hilfreich. Zudem fehlen Literaturzitate zu entsprechenden Annahmen in den Berechnungen, welche diese Annahmen begründen oder untermauern könnten. So wird angenommen, dass auf dem gesamten Weg des atmosphärischen Transports eine mittlere Luftturbulenz vorliegt (Diffusionskategorie D). Die Begründung, warum diese Diffusionskategorie eine konservative Wahl ist, ist nicht plausibel erklärt. Die Wahl der Diffusionskategorie D sollte besser begründet werden. Weiterhin wird angenommen, dass die Freisetzung am Endlager über einen Fortluftkamin erfolgt. Dessen (bislang nicht festgelegte) Höhe wird im Gutachten variiert. Die ausgewählten Freisetzungshöhen von 50 m, 75 m und 100 m sind nicht nachvollziehbar. In der AVV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 28.08.2012) sind die Parameter p und q für die Stabilitätsklassen (Diffusionskategorien) A – F bei 50 m, 100 m und 180 m festgelegt. Es sollte besser begründet werden, warum eine weitere Freisetzungshöhe von 75 m ausgewählt wurde und warum eine Höhe von 100 m als ausreichend gilt. Störfallbetrachtung: Bei der Störfallbetrachtung fehlen Informationen darüber, welcher Störfall postuliert wird (z. B. Brand). Es wird zwar erwähnt, das die größten Freisetzungen bei einem Störfall mit gleichzeitigen mechanischen und thermischen Einwirkungen zu erwarten sind, aber es wird nicht nachvollziehbar dargelegt, um welchen Störfall es sich explizit handelt und ob er überirdisch oder unterirdisch stattfindet. Deswegen ist es schwierig zu beurteilen, ob die verwendete Aktivität plausibel ist. Es wird vermutet, dass die gleichen Annahmen wie in Kap. 4 verwendet wurden, dies wird aber im Kap. 5 nur beiläufig erwähnt. Zudem wurden in Kap. 4 für die Transport- bzw. Dosisberechnungen drei meteorologische Szenarien angewendet. Für diese Szenarien wurden Dosen für Inhalation und Gamma-Bodenstrahlung unterschieden, in Kap. 5 wird für das jeweilige Szenario nur eine Gesamtdosis ausgewiesen. Diese Diskrepanz bzw. die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen   Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 3 von 5

Types:

Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Salzgitter ? Inhalation ? Berlin ? Rheinland-Pfalz ? Saarland ? Strahlenschutzverordnung ? Umweltauswirkung ? Landzunge ? Luxemburg ? Außenluft ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Abluft ? Radioaktives Abwasser ? Endlagerung ? Kerntechnische Anlage ? Reaktorsicherheit ? Strahlenexposition ? Szenario ? Ausbreitungsrechnung ? Bewertungsverfahren ? Radioaktiver Stoff ? Störfall ? Studie ? Anliegerstaat ? Nukleare Sicherheit ? Atmosphäre ? Ausbreitungsvorgang ? Naturschutz ?

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Language: Deutsch

Time ranges: 2021-07-09 - 2021-07-09

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