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Warum wird der Salzstock Gorleben nicht für ein Endlager genutzt?

Description: 2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete . Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb aus dem Verfahren aus. Die BGE begründet dies so: „Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG , insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. Weitere Informationen 11.09.2024

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Salzstock Gorleben ? Endlager ? Bewertungskriterium ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-09-11 - 2024-09-11

Status

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