Description: 2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete . Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb aus dem Verfahren aus. Die BGE begründet dies so: „Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG , insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. Weitere Informationen 11.09.2024
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Salzstock Gorleben ? Endlager ? Bewertungskriterium ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-09-11 - 2024-09-11
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