Description: Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
Legal
Origin: /Bund/BfN
Tags: Bundesartenschutzverordnung ? Pflanzenart ? Tierart ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Issued: 2005-02-16
Modified: 2013-01-21
Time ranges: 2005-02-16 - 2025-03-31
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