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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Description: Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert. Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geändert worden ist. Mit der Richtlinie 2023/2413/EU wird Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann, eingeführt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2023/2413/EU vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Verfügbarkeit der Bestandsschutzsorte Diesel B7 sicherzustellen. Die Verordnung wurde am 22. November 2023 vom Kabinett beschlossen. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 10. BImSchV.

Types:

Legal

Origin: /Bund/BMUV

Tags: Biodiesel ? Dieselkraftstoff ? Brennstoff ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Europäisches Parlament ? Zehnte BImSchV ? Europäischer Rat ?

License: officialWork

Language: Deutsch

Issued: 2023-11-24

Modified: 2023-11-24

Time ranges: 2023-11-24 - 2023-11-24

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