Description: Zweck dieses Gesetzes ist es, eine wirksame Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme vonOrganisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom 22. Dezember 2009, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung sicherzustellen, insbesondere dadurch, dass unabhängige, zuverlässige und fachkundige Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zugelassen werden, eine wirksame Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen ausgeübt wird und Register über die geprüften Organisationen geführt werden. Umweltgutachterausschuss (UGA) Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das UAG.
Types:
Legal
Origin: /Bund/BMUV
Tags: EMAS ? Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Europäischer Rat ? Umweltauditgesetz ? Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Modified: 2002-09-11
Time ranges: 2002-09-11 - 2002-09-11
Gesetzestext bei juris
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uag/gesamt.pdf (PDF)Verordnung Nummer 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 761/2001,
https://www.bmuv.de/GE13 (Webseite)Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz
https://www.bmuv.de/GE615 (Webseite)Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche
https://www.bmuv.de/GE616 (Webseite)Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz
https://www.bmuv.de/GE619 (Webseite)Accessed 1 times.