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Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Description: Die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) führt die Vorschriften der OGewV 2011 fort, soweit die EU-rechtlichen Vorgaben unverändert geblieben sind und setzt folgende neue EU-rechtliche Bestimmungen in deutsches Recht um: die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) der Beschluss 2013/480/EU der Kommission vom 20. September 2013 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/915/EG (ABl. L 266 vom 8. Oktober 2013, Seite 1) Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 311 vom 31. Oktober 2014, Seite 32) Die wichtigsten neuen Elemente der Verordnung sind: Die Regelungen über die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe Die aktualisierte Liste der Schadstoffe mit nun 67 flussgebietsspezifischen und 45 prioritären Stoffen Neue, EU-weit angeglichene Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für biologische Qualitätskomponenten, Nährstoffe und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste Die Stoffe der Beobachtungsliste werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Mit Durchführungsbeschluss EU-2015/495 der Kommission vom 20. März 2015 liegt die erste Liste vor (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C (2015) 1756). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Liste prio­­ritärer Stof­fe Nummer 2455/2001/EG (PDF extern, 935 KB) Stof­fe der Be­o­bacht­ungs­liste Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das OGewV.

Types:
Legal

Origin: /Bund/BMUV

Tags: Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Nährstoff ? Europäischer Rat ? Rat der Europäischen Union ? Emissionsüberwachung ? Schadstoffemission ? Schadstoffüberwachung ? Prioritäre Stoffe ? Oberflächengewässerverordnung ? Informationssystem ? Wasserpolitik ?

License: officialWork

Language: Deutsch

Modified: 2024-07-19

Time ranges: 2024-07-19 - 2024-07-19

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