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Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Description: Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) dient der 1:1 Umsetzung einer delegierten Richtlinie (2016/585/EU) vom 12. Februar 2016 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie). Der Anhang IV der RoHS-Richtlinie gewährt zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Durch die delegierte Richtlinie 2016/585/EU wird die bisherige Ausnahme 31 durch eine neue Ausnahme 31 a ersetzt, welche die Reparatur oder Wiederinstandsetzung bestimmter Geräte der Medizintechnik gewährleistenleisten soll. Die zuvor genannte Regelung wurde durch eine Änderung in Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in nationales Recht überführt. Die Verordnung tritt am 6. November 2017 in Kraft. Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Servicedes Bundesanzeiger. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ElektroStoffV.

Types:

Legal

Origin: /Bund/BMUV

Tags: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung ? Europäisches Parlament ? Europäischer Rat ? Elektro- und Elektronikgeräte ? RoHS-Richtlinie ? Gefahrstoff ? Reparatur ? Nationales Recht ? Medizintechnik ?

License: officialWork

Language: Deutsch

Modified: 2016-12-21

Time ranges: 2016-12-21 - 2016-12-21

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