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17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Description: Die Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen. Sie beinhaltet Anforderungen an die Auslegung der Feuerung und gibt insbesondere Grenzwerte für zulässige Emissionen anorganischer und organischer Schadstoffe vor. Die Emissionen müssen kontinuierlich überwacht und die Messergebnisse online an die zuständigen Behörden übertragen werden. Es gelten für Müllverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen (zum Beispiel Kraftwerke, Zementwerke) die gleichen Emissionsgrenzwerte. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Müllverbrennung Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 17. BImSchV.

Types:
Legal

Origin: /Bund/BMUV

Tags: Abfallmitverbrennung ? Abfallverbrennung ? Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ? Solarthermisches Kraftwerk ? Abfallverbrennungsanlage ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Zementwerk ? Emissionsgrenzwert ? Informationssystem ? Organischer Schadstoff ?

License: officialWork

Language: Deutsch

Issued: 2013-05-02

Modified: 2013-05-02

Time ranges: 2013-05-02 - 2013-05-02

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