Description: Diese Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 92/112/EWG des Rates vom 15. Dezember 1992 über die Modalitäten zur Vereinheitlichung der Programme zur Verringerung und späteren Unterbindung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrie. Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Titandioxid nach dem Sulfat- und Chloridverfahren, Anlagen zum fabrikmäßigen Aufkonzentrieren von Abfallsäuren. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 25. BImSchV.
Types:
Legal
Origin: /Bund/BMUV
Tags: Titandioxid ? Fünfundzwanzigste BImSchV ? Abfallsäure ? Abfallreduzierung ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Anlagenbau ? Verunreinigung ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Modified: 2017-03-23
Time ranges: 2017-03-23 - 2017-03-23
Verordnungstext bei juris
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_25/index.html (Webseite)Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
https://www.bmuv.de/GE4 (Webseite)Accessed 1 times.