API src

25. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Description: Diese Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 92/112/EWG des Rates vom 15. Dezember 1992 über die Modalitäten zur Vereinheitlichung der Programme zur Verringerung und späteren Unterbindung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrie. Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Titandioxid nach dem Sulfat- und Chloridverfahren, Anlagen zum fabrikmäßigen Aufkonzentrieren von Abfallsäuren. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 25. BImSchV.

Types:

Legal

Origin: /Bund/BMUV

Tags: Titandioxid ? Fünfundzwanzigste BImSchV ? Abfallsäure ? Abfallreduzierung ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Anlagenbau ? Verunreinigung ?

License: officialWork

Language: Deutsch

Modified: 2017-03-23

Time ranges: 2017-03-23 - 2017-03-23

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.