Description: Die europäische Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 setzt das internationale Aarhus-Übereinkommen im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrechtlichen Zulassungsverfahren und beim Erlass bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme um. Damit ist die Einführung eines erweiterten Gerichtszugangs, insbesondere für Umweltverbände, bei allen Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach den Richtlinien der Europäischen Union zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 96/61/EG) und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 85/337/EWG) vorgesehen. Die Bundesregierung hat die europäische Richtlinie durch das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt. Beide Rechtsvorschriften sind am 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. Sowohl das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als auch die Gesetze und Verordnungen, die mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz geändert wurden, wurden zwischenzeitlich mehrfach geändert. Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service des Bundesanzeiger. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ÖffBetG.
Types:
Legal
Origin: /Bund/BMUV
Tags: Umweltverband ? UVP-Richtlinie ? Europäische Union ? Aarhus-Konvention ? Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie ? Zulassungsverfahren ? Industrieanlage ? IVU-Richtlinie ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ? Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz ? Infrastrukturentwicklung ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Issued: 2006-12-09
Modified: 2006-12-09
Time ranges: 2006-12-09 - 2006-12-09
Gesetzestext beim Bundesanzeiger
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