Description: Wesentliche Inhalte des Abfallverbringungsgesetzes Das AbfVerbrG enthält Bestimmungen zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. In der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 ist eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Kontrollen festgelegt; dabei geht es um Kontrollen von Einrichtungen, Unternehmen, Maklern und Händlern sowie von Verbringungen von Abfällen auf allen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Luftweg, Seeweg und Binnengewässer). Diese Verpflichtung wurde in Deutschland auf die jeweils zuständigen Behörden. Die Kontrolle von Verbringungen und eventuelle weitere Maßnahmen im Anschluss an die Kontrolle sind im Wesentlichen Sache der Länder. Bundesbehörden wirken dabei mit (Zollbehörden sowie Bundesamt für Güterverkehr für Straßenkontrollen). Zudem haben die Länder Kontrollpläne nach den Maßgaben der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 zu erstellen (erstmals bis 1. Januar 2017) sowie mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Weiterhin sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur allgemeinen Überwachung anzuwenden und die zuständigen Behörden können die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall zu treffen. Weiterhin sind im AbfVerbrG Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Es enthält Bußgeldvorschriften sowie, um schnell auf Änderungen der Verordnungen (EG) Nummer 1013/2006 und Nummer 1418/2007 über die Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten reagieren zu können, die Ermächtigung für eine Bußgeldverordnung. Weiterhin enthält es strafrechtliche Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006. Es wird unterschieden zwischen Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle und im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle. Schließlich enthält das AbfVerbrG den Grundsatz der Autarkie für zur Beseitigung bestimmte Abfälle und für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen entsprechend der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006, bestimmte Verfahrensvorschriften , durch die Regelungen der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 konkretisiert oder ergänzt werden, Bestimmungen zu Rücknahmeverpflichtungen und Bestimmungen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen . Das Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (BGBl. I Seite 1462) wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I Seite 4899) geändert. Abfallverbringung in Deutschland und Europa Vollzugshilfe zur Abfallverbringung Hintergrund: Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbfVerbrG.
Legal
Origin: /Bund/BMUV
Tags: Seewasserstraße ? Export gefährlicher Abfälle ? Rücknahmepflicht ? Abfallverbringung ? Verkehrsweg ? Abfallbeseitigung ? Abfallverbringungsverordnung ? Binnengewässer ? Gefährlicher Abfall ? Siedlungsabfall ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Basler Übereinkommen ? Abfallverbringungsgesetz ? Güterverkehr ? Europa ? Privathaushalt ? Verfahrensvorschrift ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Issued: 2016-12-19
Modified: 2024-07-11
Time ranges: 2016-12-19 - 2024-07-11
Gesetzestext bei juris
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/abfverbrg_2007/gesamt.pdf (PDF)Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
https://www.bmuv.de/GE744 (Webseite)Erste Änderung des Abfallverbringungsgesetz durch Artikel 5 Nummer 34 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
https://www.bmuv.de/GE745 (Webseite)Zweite Änderung des Abfallverbringungsgesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
https://www.bmuv.de/GE746 (Webseite)Gesetzesentwurf zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
https://www.bmuv.de/GE747 (Webseite)Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen
https://www.bmuv.de/GE81 (Webseite)Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung
https://www.bmuv.de/GE966 (Webseite)Verordnung (EG) 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) 1013/2006 aufgeführten Abfällen
https://www.bmuv.de/GE99 (Webseite)Accessed 1 times.