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17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Jagd

Description: Der Projekttyp umfasst die anlage-, bau- und betriebsbedingten Aspekte der Jagdausübung sowie Maßnahmen aus der Hegepflicht. Durch die Jagdausübung soll ein gesunder, an die vorhandenen Lebensgrundlagen angepasster Wildbestand erzielt werden. In der Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft sollen Wildschäden durch überhöhte Wildbestände vermieden werden. Durch die gesetzliche Wildschadenshaftung der Jagd gegenüber der Forst-, Land- und Teichwirtschaft (in Form eines Kompensationsbetrages, selbst wenn der Abschussplan eingehalten wurde) wird ein +/- hoher Vollzugsdruck ausgeübt (Ammer et al. 2010: 119ff.). In Schutzgebieten muss sich die Jagd dem Schutzzweck unterordnen. Im Managementplan können Jagdregelungen enthalten sein, z. B. um den Buchen- oder Eichenanteil im Bestand zu erhöhen (Ammer et al. 2010: 34). In Hinsicht auf geschützte Tier- und Pflanzenarten dient die Jagd auch zur Dezimierung von Raubwild/Prädatoren und Konkurrenten. Der Vorrang des Schutzes der Waldbestände vor denen des Wildes wird in der Schnittmenge von Jagd-, Naturschutz- und Waldrecht generell als Allgemeinwohlzweck festgeschrieben (Ammer et al. 2010: 21). Vor allem soll eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäunung möglich sein (Ammer et al. 2010: 27). Andererseits kann als positive Folge des Wilddruckes, z. B. durch große Pflanzenfresser, die Offenhaltung von Vegetationsflächen und die Förderung von lichtbedürftigen Pflanzen und Tieren betrachtet werden. Wildschäden sind z. B.: Schälschäden an der Rinde von Holzgewächsen durch Rot-, Dam-, Sikawild (auch Muffelwild); Benagen der Rinde durch Hase und Kaninchen; Fegen und Schlagen an jungen Stämmchen durch männliches Rot-, Dam-, Reh- u. Sikawild; Umwühlen von Wiesen durch Schwarzwild; Wildschweinsuhlen; Trittschäden an Gewässern; Äsen von Sämereien, Früchten und Keimlingen durch alle Pflanzenfresser, z. T. besonders an bestimmten Arten von Gehölzen; Verbissschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen sowie Knospen u. Trieben der Holzgewächse. Verbissschäden können zu Biomasseentzug, Wachstumseinbußen und Absterben der Jungpflanzen führen. Jungpflanzen werden vorrangig biotisch geschädigt, ältere Waldbestände mehr abiotisch. Unter den biotischen Schäden stehen die durch das Schalenwild verursachten an erster Stelle. Selektiver Verbiss auch von Kräutern, eher seltenen Gehölzen und -knospen erfolgt durch Konzentratselektierer (Reh). Besonders das Damwild erzwingt eine Offenhaltung, dadurch entstehen grasdominierte Bestände, diese hemmen die Naturverjüngung (Burschel & Huss 1997: 393). Durch überhöhte Schalenwildbestände erfolgt auf Bestandesebene eine Baumartenentmischung bzw. Homogenisierung (Ammer et al. 2010: 97) hin zu wenigen Baumarten (z. B. Dominanz von Fichte) sowie verminderte Strukturvielfalt. Infolge der komplexen Wechselwirkungen ergibt sich daraus die Verminderung der Humusbildung und der Bodenfruchtbarkeit (a. a. O.: 69). Zäunung und andere Waldbaumethoden sind gegen Verbiss nicht hinreichend wirksam (a. a. O.: 98) und insgesamt sind ca. 50 % der Flächen verbissgefährdet (a. a. O.: 101). Die Gutachten zur Verbissbelastung und dem Verjüngungszustand sind Grundlagen der Abschussplanung. In diese sind auch Wildbiologie, Wilddichte, Altersaufbau und Geschlechterverhältnis etc. einzubeziehen. Die Liste der jagdbaren Arten mit den Jagd- und Schonzeiten sind im Bundesjagdgesetz, der Bundeswildschutzverordnung und z. T. abweichenden Länderverordnungen festgelegt. Die Wildarten werden nach Schalen-, Hoch-, Nieder-, Nutz- und Raubwild unterschieden (Nüßlein 2003: 27). In der Liste sind auch alle Wildarten mit ganzjähriger Schon- oder Jagdzeit aufgeführt. Mögliche Formen der Jagdausübung sind (vgl. Nüßlein 2003: 197ff.): - Einzeljagd: Ansitz (auf Haarwild); Pirsch (auf Schalenwild); mit Hund: Suche (im offenen Gelände, auf Rebhuhn, Fasan, Hase, Kaninchen ); Buschieren (in buschartig bewachsenem Gelände, auf Hase, Kaninchen, Fasan, Schnepfe, Wasservogeljagd, Rebhühner); Stöbern (in dicht bewachsenem Gelände, auf Hase, Fuchs, Schwarzwild, Federwild); Brackieren (auf Fuchs, Hase); - Gesellschaftsjagd: Treibjagd (das Wild wird von den Treibern durch eine stärkere Beunruhigung aufgescheucht und den Schützen zugetrieben); Drückjagd (Wild wird durch wenige Treiber ohne größere Beunruhigung rege gemacht und veranlasst, den Schützen zuzuwechseln); - Baujagd mit Hunden (auf Fuchs, Dachs, Kaninchen); - Hüttenjagd mit Uhu(-attrappe) auf Krähen und Elstern, Lockjagd (z. B. auf den Hirsch; Blattjagd auf Rehbock; Kirrungen; Luderplätze für Raubwild; optische Lockmittel, die die Anwesenheit von Artgenossen für Federwild vortäuschen: Locktauben, -krähen); - Fallenjagd (z. T. mit Ködern) z. B. Kastenfallen, größere Käfigfallen (für Fuchs, Waschbär, Hund), Saufang, Entenkoje, Habichtskorb; Totschlagfallen wie Abzugseisen, Knüppelfallen, Scherenfallen; Einfänge für unversehrten Lebendfang von Schalenwild (für den Verkauf zwecks Aussetzung oder wissenschaftliche Zwecke); - Beizjagd oder Falknerei mit abgerichteten Greifvögeln. Mit den Aufgaben der Jagd sind die Maßnahmen der Hege verbunden, sie dienen der Erhaltung angemessener, gesunder Wildbestände. Zur Hege gehören - Reviergestaltung zur Schaffung von Deckung und Äsung (Nüßlein 2003: 347): Pflanzung und Pflege von Äsungsstreifen, Wegrainen, Hecken u. a. Schutzgehölzen, Feuchtflächen und Tümpeln mit Schilfbewuchs; Bepflanzung von ausgebeuteten Kies- und Erdgruben in der Feldflur; Pflanzung von Fruchtgehölzen oder von Verbissgehölzen im einseitigen Nadelwald; Anlage und Umwandlung von Äsungsflächen: Wildäckern, Wildwiesen, Entwässerung von Waldmooren, Anpflanzung von Neophyten als Äsungsstauden; - die Einrichtung von Ruhezonen und Wildschutzgebieten, Jagdbanngebieten; - die Wildfütterung (Ablenkfütterung; Kirrung oder seltene Winterfütterungen in Notzeiten, ggf. mit Wintergatterung von Rotwild im Bergwald), Salzlecksteine; - ggf. Bekämpfung von Wildkrankheiten, wie Tollwut, Seuchen, Parasitenbefall (unter Berücksichtigung des Domestikationsverbots). Zu den möglichen anlagebedingten Projektbestandteilen zählen die jagdlichen Einrichtungen, der Bau von Hochsitzen, Jagdhütten, Jagdschneisen, die Zuwegungen, Fütterungsstellen etc., ggf. Aufschüttung von Wegebefestigungen.

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Bund/BfN/FFH-VP-Info

Tags: Hirsch ? Lockmittel ? Damwild ? Fasan ? Fichte ? Greifvogel ? Hase ? Hecke ? Mufflon ? Rebhuhn ? Reh ? Rotwild ? Waschbär ? Wildschwein ? Wildverbiss ? Sikawild ? Federwild ? Fuchs ? Gehölz ? Haarwild ? Schalenwild ? Wildschaden ? Trittschaden ? Dachs ? Baum ? Bundesjagdgesetz ? Kulturpflanze ? Rind ? Tollwut ? Wiese ? Wildbestand ? Wildhege ? Phytophagen ? Kaninchen ? Teichwirtschaft ? Tierart ? Forstrecht ? Pflanzenart ? Neophyt ? FFH-Richtlinie ? Bundeswildschutzverordnung ? Sämling ? Bodenfruchtbarkeit ? Waldfläche ? Gehölzpflanze ? Parasitose ? Fischereiwirtschaft ? Grünfläche ? Nadelwald ? Frucht ? Wildschutzgebiet ? Pflanze ? Falknerei ? Waldverjüngung ? Bergwald ? Schutzgebiet ? Seuchenbekämpfung ? Forstwirtschaft ? Jagd ? Projekt ?

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