Description: Eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt. In der Veröffentlichung ihres Ministeriums "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht", Stand 2014 (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/pfandpflicht_faq_de_bf.pdf), findet sich im Abschnitt A) 6. zur Frage "Warum wird auf Einwegverpackungen von Getränken wie Saft, Milch, Wein und Spirituosen kein Pfand erhoben?" folgende Antwort: "[...]bestehen bei Getränkesegmenten wie Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften Besonderheiten, die zu einem unangemessenen Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems führen würden.[...]" Die erwähnten Besonderheiten werden nicht genannt. Welche Besonderheiten sind das?
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Tags: Reaktorsicherheit ? Einwegverpackung ? Getränk ? Klimaschutz ? Pfandpflicht ? Pfand- und Rücknahmesystem ? Umwelt ? Naturschutz ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2017-03-08
Modified: 2024-01-03
Last harvest: 01.01.1970 00:00
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