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Gülleausbringung auf gefrorenem Boden während der Sperrfrist

Description: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist es zulässig auf gefrorenem Boden Gülle auszubringen (Frost bis -5°C nachts)? - Ist es zulässig noch während der gesetzlichen Sperrfrist Gülle auszubringen? - Welche Behörde ist hier ggf. für eine Ahnung des u.g. Sachverhaltes zuständig? - Falls das nicht zulässig war, wurde hier dann eine Ordnungswidrigkeit erfüllt? - Falls ja, welche welche rechtlichen Maßnahmen werden Sie dann bei welcher Behörde einleiten? Sachverhalt: Heute am 12.2.22 wurde auf den u.g. Feldern auf gefrorenem Boden, Gülle im großen Stil auf zwei Felder ausgebracht. Position 1. Feld: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=734542&N=5295419&zoom=13&crosshair=marker Position 2. Feld: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=734346&N=5295368&zoom=13&crosshair=marker Bilder der "frisch" ausgebrachten Gülle auf dem frostigen Boden sind vorhanden, auch können weitere Details auf Nachfrage mitgeteilt werden.. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Gülle ? Umweltinformationsgesetz ? Ordnungswidrigkeit ? Verbraucherinformation ? Frost ? Gebühr ? Gülledüngung ? Umweltinformation ? Umwelt ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-02-12

Modified: 2024-01-03

Time ranges: 2022-02-12 - 2024-01-03

Status

Quality score

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