Description: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf Grundlage des Berliner Umweltinformationsgesetzes (UIG Bln) sowie hilfsweise des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen zum Vorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt, AD Neukölln bis AS Am Treptower Park": A) Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 Sämtliche planfestgestellten und beigestellten Unterlagen (UL 1 bis UL 21), insbesondere: - UL 1: Erläuterungsbericht - UL 7: Lagepläne - UL 8: Höhenpläne und Querschnitte - UL 11.1: Schalltechnische Untersuchung einschließlich aller Anhänge - UL 11.2.2: Tabellen der Fassadenberechnungspunkte (S. 1–143) - UL 12: Landschaftspflegerischer Begleitplan - UL 14: Antragsunterlagen zur Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG - UL 17: Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne - UL 19: Wassertechnische Untersuchung - alle weiteren Unterlagen, die im Beschluss vom 29.12.2010 referenziert sind B) Planänderungsbeschluss vom 20. März 2018 (Verfahren A100-16.BA-IVE-2-2017) Sämtliche Unterlagen des Änderungsverfahrens, insbesondere: - aktualisierter Erläuterungsbericht - aktualisierte Lagepläne der Anschlussstelle Am Treptower Park - schalltechnische Neuberechnung (Antrags- und Änderungsvariante) - lufthygienische Untersuchung (Änderungsvariante) - aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterlagen zur Begründung der Aufgabe der Inanspruchnahme der Grundstücke << Adresse entfernt >>, 18, 20 und 22 - alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Auswertung - die Auslegungsunterlagen, die nach § 27a VwVfG online bereitgestellt wurden C) Verwaltungsvorgänge zu beiden Verfahren - Schriftwechsel zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger - behördeninterne Vermerke zur Bewertung von Einwendungen - gerichtliche Schriftsätze und Entscheidungen aus den Verfahren BVerwG 9 A 8.11 bis 9 A 20.11, soweit aktenkundig Bitte stellen Sie die Unterlagen vorzugsweise elektronisch als PDF zur Verfügung. Eine Bereitstellung per Download-Link ist ausdrücklich willkommen. Sofern die Bereitstellung mit Kosten über 30 Euro verbunden ist, bitte ich vorab um Mitteilung des voraussichtlichen Aufwands gemäß § 12 UIG Bln, bevor Kosten ausgelöst werden. Ich behalte mir vor, den Antragsumfang dann anzupassen. Sollten einzelne Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes nur teilweise herausgegeben werden können, bitte ich um Schwärzung personenbezogener Daten und Herausgabe der übrigen Inhalte (§ 8 UIG Bln). Ich weise auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von einem Monat (§ 3 Abs. 3 UIG Bln) hin und bitte um schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.
Text(
Unspecified,
)
Tags: Berlin-Neukölln ? Bundesfernstraße ? Umweltinformationsgesetz ? Informationsfreiheitsgesetz ? Landschaftspflegerischer Begleitplan ? Bewertungsverfahren ? Klimaschutz ? Umwelt ? Umweltinformation ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-05-24
Modified: 2026-05-24
Last harvest: 10.06.2026 00:22
Accessed 1 times.