Description: Teil der Statistik "Erhebung über zurückgenommene Verkaufsverpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über zurückgenommene Verkaufsverpackungen (EVAS-Nr. 32136). 1.2 Grundgesamtheit Zur Grundgesamtheit gehören Unternehmen, die gebrauchte Verkaufsverpackungen von privaten Endverbrauchern einsammeln oder zurücknehmen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Darstellungseinheit ist das Aufkommen der bei privaten Endverbrauchern zurückgenommenen/eingesammelten Verkaufsverpackungen. Erhebungseinheiten waren von 1996 - 2004 die Inhaber oder Leitungen von Unternehmen und Einrichtungen, die Entsorgungsleistungen für andere erbringen und Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen) einsammeln oder von diesen entgegennehmen. Ab dem Berichtsjahr 2005 werden die nach Verpackungsverordnung Verpflichteten, die Verkaufsverpackungen von privaten Endverbrauchern einsammeln bzw. zurücknehmen, befragt. Das waren bis einschließlich Berichtsjahr 2008 Systeme und Selbstentsorger bzw. Selbstentsorgungsgemeinschaften, ab Berichtsjahr 2009 sind dies Systeme und Branchenlösungen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22. November 2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 ( BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift ( formal anonymisierte Einzelangaben ) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. Ebenfalls aus Geheimhaltungsgründen sind bei der Erhebung über die zurückgenommenen Verkaufsverpackungen der privaten Endverbraucher die Angaben der Verpflichteten, unterteilt in Systeme und Branchenlösungen (ab Berichtsjahr 2009) bzw. Systeme und Selbstentsorgung/Selbstentsorgungsgemeinschaften (Berichtsjahre 2005 - 2008), nicht getrennt nach Herkunftsländern der Verpackungen dargestellt. Aufgrund der statistischen Geheimhaltung stimmen einzelne Summen nicht immer mit der Addition der dazugehörenden Einzelangaben überein. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischer Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Erhebungsformulare/Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den jeweils zuständigen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich werden Art, Menge und Verbleib der eingesammelten/zurückgenommenen Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungen zu dokumentieren. Die Erhebung der bei privaten Haushalten erfassten Verkaufsverpackungen erfolgt nach den verschiedenen Verpackungsfraktionen (Gemischte Verpackungen, Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Verpackungen aus Glas, getrennt gesammelten Kunststoffen, Metallen und Verbunden), nach Herkunftsländern und seit dem Berichtsjahr 2005 nach Art der Verpflichteten. Dabei werden die Systeme mit dem Online-Fragebogen VVSYS und die Branchenlösungen mit dem Online-Fragebogen VVBL befragt. Die Tabellen zum Verbleib der zurückgenommenen Verkaufsverpackungen (Tabellen 2 und 2.1) sind ab Berichtsjahr 2009 in Anlehnung an die Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. EG Nr. L 86/6 vom 5. April 2005) aufgebaut. Definitionen: Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln gemäß § 8 Absatz 1 Verpackungsgesetz systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein und übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden. Endverbraucher: Diejenigen, die die Waren in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiter veräußern. Private Endverbraucher: Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1.100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können. Verbunde: Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 % überschreitet. Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und bei den Endverbrauchern anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleistungsbereiche, die die Übergabe von Waren an die Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen), sowie Einweggeschirr. Verkaufsverpackungen verlieren ihre Funktion stets erst bei den Endverbrauchern. Beispiele für Verkaufsverpackungen sind geschlossene oder offene Behältnisse und Umhüllungen von Waren wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Kartonagen, Schachteln, Säcke, Schalen, Tragetaschen. Werkstoffliche Verwertung: Bestimmtes Verwertungsverfahren, bei dem aus dem Material eines Abfalls wieder dasselbe Material wird, d. h. die chemische Struktur des Materials bleibt erhalten. Bei der werkstofflichen Verwertung wird z. B. ein Kunststoffabfall wieder zum Werkstoff Kunststoff. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt / Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 5 Absatz 2 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder die Leitungen der Unternehmen auskunftspflichtig. Die Erhebungsinhalte decken sich weitgehend mit den Anforderungen des Verpackungsgesetzes. Die Erhebung ist eine Totalerhebung ohne Abschneidegrenzen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels standardisierten Online-Fragebogen VVSYS (für Systeme) und VVBL (für Branchenlösungen) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an das für sie zuständige statistische Amt, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen statistischen Ämter telefonisch oder per Mail bei den Auskunftsgebenden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte, also werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden in der Erhebung der Verkaufsverpackungen der privaten Endverbraucher seit dem Berichtsjahr 2005 nicht mehr die Einsammelnden befragt, sondern bis einschließlich Berichtsjahr 2008 Selbstentsorger und Selbstentsorgungsgemeinschaften gemäß § 6 Absatz 1 VerpackV in der jeweils geltenden Fassung und Systeme gemäß § 6 Absatz 3 VerpackV in der jeweils geltenden Fassung. Ab 2009 besteht aufgrund der novellierten Verpackungsverordnung der Berichtskreis aus den Branchenlösungen nach § 6 Absatz 2 VerpackV sowie den Systemen. In den Jahren 1996 - 2004 bewegte sich die Insgesamtzahl der Berichtspflichtigen für die Erhebung der Verkaufsverpackungen der privaten Endverbraucher zwischen ca. 900 und knapp über 1000, seit der Umstellung des Berichtskreises auf die nach Verpackungsverordnung Verpflichteten konnte die Zahl der Berichtspflichtigen insgesamt um rund 800 reduziert werden. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Eine Schwierigkeit liegt in der Erstellung der Berichtskreise. Für die Berichtsjahre 2005 - 2017 übermittelten die obersten Abfallbehörden der Länder die Adressen der nach Verpackungsverordnung Verpflichteten den statistischen Ämtern der Länder. Seit dem Berichtsjahr 2018 erhalten die statistischen Ämter der Länder die Daten von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Insgesamt werden die Berichtskreise als recht vollständig eingeschätzt. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Ämtern der Länder versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 16 - 17 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Vorläufige Ergebnisse werden nur dann erstellt, wenn zu erwarten ist, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Trotz des Wechsels des Berichtskreises der Erhebung über die von privaten Endverbrauchern eingesammelten Verkaufsverpackungen im Berichtsjahr 2005 ist eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die Jahre gegeben (siehe Punkt 3.5 Bearbeitungsaufwand). Eine leichte Verschiebung der von den Branchenlösungen eingesammelten Verpackungsmenge hin zu den von den Systemen eingesammelten Verkaufsverpackungen im Jahr 2016 dürfte auf die verschärften Bestimmungen an Branchenlösungen aufgrund der 7. Novelle der Verpackungsverordnung zurückzuführen sein. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Während die Erhebung über die zurückgenommenen Verkaufsverpackungen die bei den privaten Endverbrauchern angefallenen Verkaufsverpackungen erhebt, werden in der Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen nach § 5 Absatz 2 UStatG die Transport- und Umverpackungen einschließlich der im Gewerbe anfallenden Verkaufsverpackungen sowie der Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter erhoben. Die Ergebnisse beider Erhebungen können zu einem Gesamtaufkommen an als Abfall anfallenden Verpackungen addiert werden. Pfandpflichtige Einwegverpackungen sind allerdings in beiden Erhebungen nicht enthalten. Im Rahmen der Erhebung über die Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG (AE-Erhebung) werden u. a. auch Verpackungen erhoben. Im Gegensatz zu den beiden Verpackungserhebungen nach § 5 Absatz 2 UStatG werden in der AE-Erhebung die Verpackungen nach den Abfallschlüsseln des Europäischen Abfallverzeichnisses erhoben und können daher nicht direkt mit den Ergebnissen der Verpackungserhebungen verglichen werden. Abweichungen sind auch auf die unterschiedlichen Berichtskreise zurückzuführen. Während bei den Verpackungserhebungen zum einen die Systeme und Branchenlösungen befragt werden (siehe Kapitel 1.3), werden die Daten der AE-Erhebung bei den Betreibenden von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen erhoben. Die Erhebung über Haushaltsabfälle (bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern) nach § 3 Absatz 2 UStatG erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich der Verpackungen der Dualen Systeme. Bei dieser Erhebung werden die obersten Abfallbehörden der Länder befragt. Die Darstellung der Verpackungsabfälle erfolgt hier - wie auch bei der AE-Erhebung - nach den Abfallschlüsseln des Europäischen Abfallverzeichnisses. Ein direkter Vergleich der Angaben zu den Verpackungsabfällen in den beiden Erhebungen über die Einsammlung von Verpackungen nach § 5 Absatz 2 UStatG und über Haushaltsabfälle nach § 3 Absatz 2 UStatG ist daher aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskriterien nicht möglich. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die zurückgenommenen Verkaufsverpackungen ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Bei Bedarf werden die Ergebnisse der Erhebung in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. - Veröffentlichungen: Siehe Datenbank GENESIS-Online. - Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32136 abgerufen werden. - Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. - Sonstige Verbreitungswege: Die statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils Ergebnisse für ihr Bundesland. Diese können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes abgerufen werden. Die entsprechenden Internet-Links sind verfügbar unter: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2022
Global identifier:
Evas( Destatis, "32136-0003", )
Dataset
Origins: /Bund/Destatis /Bund/GovData
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Region: Bundesrepublik Deutschland
Bounding boxes: 5.8662503506944965° .. 15.041815656487588° x 47.2701236047169° .. 55.09916897709773°
License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Issued: 1950-01-01
Modified: 2022-12-28
Time ranges: 2010-01-01 - 2022-12-28
Was ist GENESIS-Online?
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https://www-genesis.destatis.de/genesis-old/downloads/00/tables/32136-0003_00.xml (XML)Genesis API Beschreibung
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=result&code=32136-0003#modal=web-service-api (Webseite) *Übersichtsseite auf Destatis.de zu den Themen Umwelt und Umweltökonomische Gesamtrechnungen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/_inhalt.html (Webseite)Accessed 1 times.