Description: Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm" Raum: Trockenmasse a.Abwasserbeh.anl. dir.ents.Klärschl. 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung Klärschlamm (EVAS-Nr. 32214). 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni 2010. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2 (Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. 1.7 Erhebungseinheiten Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). 1.8.2 Bundesrecht Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden. 1.8.3 Landesrecht Trifft nicht zu. 1.8.4 Sonstige Grundlagen Trifft nicht zu. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. 2.2 Zweck der Statistik Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder sowie sonstige private Nutzer. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Stichprobenverfahren Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt. Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Trifft nicht zu. 4.4 Laufende Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen Fehlerquellen auf. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf Bundesebene betrug 12 Monate. 5.3 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte pünktlich. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit uneingeschränkt möglich. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Trifft nicht zu. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April 1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter www.destatis.de im Internet erhältlich. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8950 Fax: +49 (0) 611 / 75 - 8963 www.destatis.de/kontakt 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
Global identifier:
Evas( Destatis, "32214-0001", )
Dataset
Origins: /Bund/Destatis /Bund/GovData
Tags: Klärschlammverbrennung ? Berichtspflicht ? Informationspflicht ? Klärschlammverwertung ? Düngemittel ? Klärschlamm ? Europäische Gemeinschaften ? Klärschlammentsorgung ? Abwasserbehandlungsanlage ? Abwasserbeseitigung ? EU-Recht ? Fragebogen ? Gesetzesnovellierung ? Reaktorsicherheit ? Umweltstatistikgesetz ? Statistische Daten ? Bundesrecht ? Klärschlammverordnung ? Landesrecht ? Öffentliches Unternehmen ? Prüfverfahren ? Rechtsgrundlage ? Zeitreihe ? Datenerhebung ? Forschung ? Klassifikation ? Landwirtschaft ? Naturschutz ? Umweltschutz ?
Region: Westerwoldsche A
Bounding boxes: 7.2° .. 7.2° x 53.23333° .. 53.23333°
License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Issued: 1950-01-01
Modified: 2022-12-28
Time ranges: 2006-01-01 - 2023-12-31
Was ist GENESIS-Online?
https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/about (Webseite)Genesis API Beschreibung
https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/32214/table/32214-0001#modal=web-service-api (Webseite) *Download als CSV
https://www-genesis.destatis.de/genesis-old/downloads/00/tables/32214-0001_00.csv (CSV)Download als XML
https://www-genesis.destatis.de/genesis-old/downloads/00/tables/32214-0001_00.xml (XML)Übersichtsseite auf Destatis.de zu den Themen Umwelt und Umweltökonomische Gesamtrechnungen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/_inhalt.html (Webseite)Accessed 1 times.