API src

Gesetzlich geschützte Waldbiotope

Description: Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören

Global identifier:

UuidWithProvider(
    GdiDe(
        "de.th.csw",
    ),
    4d4cbf40-9b98-4951-90dc-66d4f7b3249b,
)

Types:

Origin: /Bund/GDI-DE

Tags: Bundesnaturschutzgesetz ? Biotoptyp ? Biotop ? Naturschutzgesetz ? INSPIRE-Daten ? Biotopschutz ? Forst ? Naturschutzgebiet ? Schutzgebiet ? Wald ? Naturschutz ? Natur ? ThürNatG ? Thüringer Natuschutzgesetz ? geschützt ?

Bounding box: 9.87° .. 12.65° x 50.19° .. 51.64°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2024-11-13

Time ranges: 2024-11-13 - 2024-11-13

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.