Description: Waldschutzgebiete BW aufbereitet für INSPIRE-Annex1 Protected sites Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Global identifier:
Url( "http://www.fgeo.de/edac12e6-9ce9-4484-8823-8b30239afd17", )
Types:
Origin: /Bund/GDI-DE
Tags: Landeswaldgesetz ? INSPIRE-Daten ? Naturwald ? Waldschutzgebiet ? Bewirtschaftungssystem ? Forstwirtschaft ? Schutzgebiet ? Schutzziel ? Regional ?
Bounding box: 7.2° .. 10.6° x 47.4° .. 49.9°
License: no-conditions-apply
Language: Deutsch
Modified: 2023-03-07
Time ranges: 2023-03-07 - 2023-03-07
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