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Waldschutzgebiete LFV

Description: Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

Global identifier:

Url(
    "http://www.fgeo.de/73f6341a-23cd-44b1-8b87-fee33259b4e1",
)

Types:

Origin: /Bund/GDI-DE

Tags: Landeswaldgesetz ? Naturwald ? Waldschutzgebiet ? Waldnaturschutz ? Bewirtschaftungssystem ? Forstwirtschaft ? Schutzgebiet ? Schutzziel ? Prozessschutz ?

Bounding box: 7.2° .. 10.6° x 47.4° .. 49.9°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2023-03-07

Time ranges: 2023-03-07 - 2023-03-07

Status

Quality score

Accessed 1 times.