Description: Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.
Global identifier:
Uuid( 7cc2e969-cf34-44d7-8887-9a1a7b3b4dd2, )
Types:
Origin: /Bund/GDI-DE
Tags: Grundwasserverunreinigung ? Regenwasser ? Pflanzenschutzmittelrückstand ? Öffentliche Wasserversorgung ? Wasserschutzgebiet ? Schutzgebiet ? Local ? Lokal ? Trinkwasserschutzzonen ?
Bounding box: 11.98400099° .. 13.40977592° x 51.16073105° .. 51.70491467°
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2019-01-30
Time ranges: 2019-01-30 - 2019-01-30
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