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Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV

Description: Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Bund/GovData

Tags: Wirtschaftsdünger ? Niedersachsen ? Futterbau ? Düngemittel ? Ackerland ? Dauergrünland ? Hang ?

Bounding boxes: 6.83611379° .. 11.48715881° x 51.28544717° .. 53.63513936°

License: cc-by/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-11-01

Modified: 2024-12-10

Time ranges: 2024-11-01 - 2024-12-10

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