Description: Rechtsgrundlage: § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden. Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt. Überschwemmungsgebiete im Landkreis Göttingen und vorläufig zu sichernde Gebiete, die noch nicht verordnet sind: Aue, Dramme, Eller, Fulda, Garte, Große Lonau, Hahle, Harste, Leine, Lutter, Nathe, Nieme, Oder, Rase und Grundbach, Rhume, Rodebach, Scheede, Suhle, Schneenbach, Schwülme, Sieber, Söse, Wendebach, Werra,Weser, Wieda, Zorge.
Global identifier:
Uuid( 4c608c86-d4ad-409a-8193-25f06ccfea0a, )
Types:
Origin: /Bund/GovData
Tags: Göttingen ? Fulda ? Wasserhaushaltsgesetz ? Flussaue ? Werra ? Rechtsgrundlage ? Überschwemmungsgebiet ? Wesergebiet ? Hochwasserrisikogebiet ?
Bounding box: 9.55058° .. 10.6826° x 51.295065° .. 51.8328°
License: dl-zero-de/2.0
Language: Deutsch
Issued: 2020-07-16
Modified: 2024-11-13
Time ranges: 2020-07-16 - 2024-11-13
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