Description: Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. WMS und WFS sind tagesaktuell, shape und geojson werden monatlich aktualisiert.
Global identifier:
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Types:
Origin: /Bund/GovData
Tags: Viersen ? Bundesjagdgesetz ? Jagd ?
Bounding box: 6.0679865° .. 6.6259904° x 51.166832° .. 51.42502°
License: dl-zero-de/2.0
Language: Deutsch
Issued: 2024-11-18
Modified: 2024-11-18
Time ranges: 2024-11-18 - 2024-11-18
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