Description: Das Ermittlungsverfahren bei Freizeitlärm unterscheidet sich nicht von dem Ermittlungsverfahren für Gewerbeanlagen. Die Immissionen können zum einen durch Messungen und zum anderen durch eine Prognose ermittelt werden. Der wesentliche Unterschied der Freizeitlärmrichtlinie zur TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist die Ermittlung des Beurteilungspegels. Hier werden keine Zuschläge für Ruhezeiten vergeben, sondern über unterschiedliche Beurteilungszeiten gemittelt. Die Ermittlung des Beurteilungspegels erfolgt nach der folgenden Gleichung: mit T Beurteilungszeit tags außerhalb der Ruhezeiten (8:00 bis 20:00 Uhr) 12 h tags während der Ruhezeiten (6:00 bis 8:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) je 2h je 2h nachts (22:00 – 6:00 Uhr) für die ungünstigste volle Stunde 1h tags (9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr ) 9 h tags (7:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) je 2h je 2h nachts (22:00 – 7:00 Uhr) für die ungünstigste volle Stunde 1h T i Einwirkzeit der des einzelnen Geräusches L Aeqi Mittelungspegel nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus dem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels oder der mit Hilfe von Schallpegelmessern nach DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994, gebildete zeitliche Mittelwert des Schalldruckpegels. K Ii Zuschlag für Impulshaltigkeit K Ii = L AFTeqi - L Aeqi K r Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten T i ein Informationszuschlag K Inf,i von 3 dB oder 6dB zum Mittelungspegel L Am,i zu addieren. K Inf,i ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. Ein Zuschlag von 6 dB ist zu wählen, wenn Lautsprecherdurchsagen gut verständlich oder Musikwiedergaben deutlich hörbar sind. Heben sich aus dem Geräusch von Freizeitanlagen Einzeltöne heraus, ist ein Tonzuschlag K Ton,i von 3 dB oder 6 dB zum Mittelungspegel L Am,i für die Teilzeiten hinzuzurechnen, in denen die Töne auftreten. Der Zuschlag von 6 dB gilt nur bei besonderer Auffälligkeit der Töne. Die hier genannten Zuschläge sind so zusammenzufassen, dass der Gesamtzuschlag auf maximal 6 dB begrenzt bleibt K r = K Toni + K Infi = 6 dB . Nicht nur eine Dauerbeschallung sondern auch einzelne Geräuschspitzen z.B. ein Knall, können erheblich belästigend sein. Daher gibt es zudem Anforderungen an den Spitzenpegel. Dies ist der höchste von der Anlage verursachte Pegel, in der Regel mit einer sehr kurzen Einwirkdauer.
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Hessen/HLNUG
Tags: Schallpegelmesser ? Immissionsprognose ? Mittelungspegel ? TA Lärm ? Beurteilungspegel ? Freizeitanlage ? Freizeitlärm ? Schalldruckpegel ? Geräusch ? Zeitreihe ? Stundenmittelwert ? Tagesmittelwert ?
Region: Hessen
Bounding box: 7.772490637247105° .. 10.2359988315837° x 49.3953967199473° .. 51.65749920650139°
License: other-closed
Language: Deutsch
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