Description: Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung ( TrinkwEGV ) setzt den in der europäischen Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ( EU-TWRL ) geforderten risikobasierten Ansatz für die Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung in nationales Recht um. Von den Regelungen der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung sind alle Betreiber von unter die Trinkwasserverordnung fallenden Wassergewinnungsanlagen betroffen, die das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitstellen, durchschnittlich mehr als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag entnehmen oder mehr als 50 Personen versorgen. Gewinnungsanlagen aus denen die in § 1 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung vom 20.06.2023 ( TrinkwV ) genannten Wasserarten entnommen werden, wie z. B. Mineralwasserbrunnen, fallen nicht unter die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung. Sofern ein betroffener Betreiber weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag entnimmt oder weniger als 50 Personen versorgt (Kleinanlagenbetreiber), gelten für diesen vereinfachte Anforderungen. Für die möglichst pragmatische Umsetzung der Anforderungen, welche sich aufgrund der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung an die betroffenen Betreiber stellen, entwickelte der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ein Merkblatt. Dieses bündelt bisher bestehende Regelwerke, Informationen und Normen. Seine Anwendung zur Risikobewertung des Trinkwassereinzugsgebietes wird empfohlen. Der risikobasierte Ansatz umfasst eine Beschreibung der Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen, die Bestimmung von Gefährdungen im Einzugsgebiet, eine Risikobewertung sowie die Festlegung und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen zur Beherrschung der durch die Gefährdungen verursachten Risiken im Einzugsgebiet. Um den hohen Erfüllungsaufwand sowohl für die Betreiber als auch für die Verwaltung in Grenzen zu halten, sind die Dokumentationspflichten zunächst auf ein Mindestmaß reduziert. Bei eingeschränkter Datenlage und Wissensstand kann von folgenden Vereinfachungen Gebrauch gemacht werden. Der Parameterumfang des Untersuchungsprogramms nach den §§ 8 und 9 der TrinkwEGV orientiert sich in Hessen im ersten Umsetzungszyklus an den entsprechenden Vorgaben der hessischen Rohwasseruntersuchungsverordnung RUV (1991); gegebenenfalls ergänzt durch einzugsgebietsspezifische Parameter auf Grundlage der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung gemäß § 7 TrinkwEGV. Zur Abgrenzung des Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage können im ersten Umsetzungszyklus in der Regel die Grenzen des Wasserschutzgebietes (Zone III) übernommen werden. Datenquellen für die Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebietes (§ 6) sowie die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung (§ 7). Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert. Thema Format Bezugsquelle Geometrien der Trinkwasserschutzgebiete (WSG) Shapefile WMS WSG-ALK als Shapefile WSG als Web Map Service (HLNUG) Trinkwasserschutzgebiets-Gutachten PDF Betreiber, TrinkwEGV(HLNUG) (nur im Einzelfall auf Anfrage) Wasserrechtsanträge und darin enthaltene Stellungnahmen PDF Betreiber, Regierungspräsidium Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen Weiterleitung Altlasten-Seite (HLNUG) Informationen zur Landnutzung Shapefile Digitales Basis-Landschaftsmodell ( HVBG - Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Langjährige mittlere Grundwasserneubildung aus Niederschlag Rasterdaten Referenzperiode 1991-2020 (HLNUG) Daten stehen voraussichtlich ab Ende November 2024 zur Verfügung Grundwasserbeschaffenheit Viewer GruSchu (Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen), bei Angabe der WSG-ID mit den dazugehörenden Messstellen GruSchu (Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen), bei Angabe der WSG-ID mit den dazugehörenden Messstellen Hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK250) Hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK250) Shapefile WMS Shapefile WMS HÜK250 als Shapefile HÜK250 als Web Map Service ( BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) HÜK250 als Shapefile HÜK250 als Web Map Service ( BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Geologische Übersichtskarte (GÜK250) Shapefile WMS GÜK250 als Shapefile GÜK250 als Web Map Service ( BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) GÜK250 als Shapefile GÜK250 als Web Map Service ( BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Gewässerkundliches Flächenverzeichnis WMS Shapefile Gewässerkundliches Flächenverzeichnis als Web Map Service Gewässerkundliches Flächenverzeichnis als Shapefile Gewässerkundliches Flächenverzeichnis der Kleinst-Einzugsgebiete aller hessischen Gewässer, mit Bezeichnungen (HLNUG) Gewässerkundliches Flächenverzeichnis als Web Map Service Gewässerkundliches Flächenverzeichnis als Shapefile Gewässerkundliches Flächenverzeichnis der Kleinst-Einzugsgebiete aller hessischen Gewässer, mit Bezeichnungen (HLNUG) Thema Bezugsquelle DIN EN 15975-2 Sicherheit der Trinkwasserversorgung - Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement DIN EN 15975-2 Sicherheit der Trinkwasserversorgung - Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement Beuth-Verlag DVGW-Arbeitsblatt W 101 (A) Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser DVGW-Information Wasser Nr. 105 Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewinnung Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewinnung Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser DVGW-Merkblatt W 1001 (M) Sicherheit in der Trinkwasserverordnung - Risiko- und Krisenmanagement DVGW-Merkblatt W 1001 (M) Sicherheit in der Trinkwasserverordnung - Risiko- und Krisenmanagement Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser DVGW-Merkblatt W 1004 (M) Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung DVGW-Merkblatt W 1004 (M) Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser Thema Bezugsquelle Water-Safety-Plan-Konzept: Handbuch für kleine Wasserversoger (2014) Water-Safety-Plan-Konzept: Handbuch für kleine Wasserversoger (2014) Umweltbundesamt Umweltbundesamt Beobachtungsliste der für Wasser für den menschlichen Gebrauch bedenklichen Stoffe und Verbindungen gemäß der Richtlinie (EU) nach Artikel 13 Absatz 8 der Richtlinie (EU) 2020/2184 Beobachtungsliste der für Wasser für den menschlichen Gebrauch bedenklichen Stoffe und Verbindungen gemäß der Richtlinie (EU) nach Artikel 13 Absatz 8 der Richtlinie (EU) 2020/2184 Amtsblatt der EU Amtsblatt der EU Akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstellen Hessische Landesliste der nach § 40 Absatz 2 TrinkwV zugelassenen Untersuchungsstellen Akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstellen Hessische Landesliste der nach § 40 Absatz 2 TrinkwV zugelassenen Untersuchungsstellen Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Gemäß § 12 Trinkwasserereinzugsgebieteverordnung hat der Betreiber bis zum 12. November 2025 eine Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen und der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln. Das Datenformat für die Übermittlung der Dokumentation ist derzeit in Bundes- und Landesarbeitsgruppen in Bearbeitung und wird im Frühjahr 2025 bereitstehen. Falls Grundwasser-/Vorfeldmessstellen (GWM) im Einzugsgebiet vorhanden sind, sollten diese für den risikobasierten Ansatz der TrinkwEGV genutzt werden. Die Grundwasseruntersuchungen in GWM können vor nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit warnen, bevor diese in den Gewinnungsanlagen ankommen und die Trinkwasserversorgung gefährden. Betreiber von Kleinanlagen haben lediglich folgende Inhalte der Verordnung umzusetzen: Sie haben ihr Trinkwassereinzugsgebiet auf Stoffe und Verbindungen zu untersuchen, die in der jeweils geltenden Fassung der Beobachtungsliste nach Artikel 13 Absatz 8 der Trinkwasser-Richtlinie ( EU-TWRL ) aufgeführt sind, sofern das Vorkommen dieser Stoffe und Verbindungen im betroffenen Trinkwassereinzugsgebiet wahrscheinlich ist. Hierfür hat der Betreiber sodann ein Untersuchungsprogramm festzulegen (Angaben zur zu untersuchenden Matrix, Untersuchungsintervalle für die jeweiligen Parameter, Ort(e) für die Probenahme). In diesen Fällen gilt des Weiteren § 17. Die zuständige Behörde überprüft in regelmäßigen Abständen von höchstens sechs Jahren, erstmals zum 12. Mai 2027, das Untersuchungsprogramm und passt dieses im erforderlichen Umfang nach Anhörung des Betreibers an. Regierungspräsidium Regierungspräsidium Landkreise Landkreise Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt E-Mail: Grundwasser (Da 41.1) Wilhelminenstraße 1-3, 64278 Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt E-Mail: Grundwasser (Da 41.1) Wilhelminenstraße 1-3, 64278 Darmstadt Lkr. Groß-Gerau Lkr. Darmstadt-Dieburg Lkr. Bergstraße Odenwaldkreis Lkr. Offenbach Stadt Darmstadt Lkr. Groß-Gerau Lkr. Darmstadt-Dieburg Lkr. Bergstraße Odenwaldkreis Lkr. Offenbach Stadt Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt E-Mail: Grundwasser (F 41.1) Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt/Main Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt E-Mail: Grundwasser (F 41.1) Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt/Main Wetteraukreis Stadt Frankfurt Main-Kinzig-Kreis Stadt Offenbach Wetteraukreis Stadt Frankfurt Main-Kinzig-Kreis Stadt Offenbach Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Wiesbaden E-Mail: Grundwasser, Bodenschutz (Wi 41.1) Kreuzberger Ring 17a+b, 65205 Wiesbaden Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Wiesbaden E-Mail: Grundwasser, Bodenschutz (Wi 41.1) Kreuzberger Ring 17a+b, 65205 Wiesbaden Hochtaunuskreis Rheingau-Taunus-Kreis Main-Taunus-Kreis Stadt Wiesbaden Hochtaunuskreis Rheingau-Taunus-Kreis Main-Taunus-Kreis Stadt Wiesbaden Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt Gießen E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (41.1) Marburger Straße 91, 35396 Gießen Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt Gießen E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (41.1) Marburger Straße 91, 35396 Gießen Lkr. Gießen Lkr. Marburg-Biedenkopf Lkr. Limburg-Weilburg Vogelsbergkreis Lahn-Dill-Kreis Lkr. Gießen Lkr. Marburg-Biedenkopf Lkr. Limburg-Weilburg Vogelsbergkreis Lahn-Dill-Kreis Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz Kassel E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (31.1) Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz Kassel E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (31.1) Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel Stadt Kassel, Lkr. Kassel Lkr. Waldeck-Frankenberg Schwalm-Eder-Kreis Stadt Kassel, Lkr. Kassel Lkr. Waldeck-Frankenberg Schwalm-Eder-Kreis Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Standort Bad Hersfeld E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (31.2) Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Standort Bad Hersfeld E-Mail: Grundwasserschutz, Wasserversorgung (31.2) Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld Lkr. Fulda Lkr. Hersfeld-Rotenburg Werra-Meißner-Kreis Lkr. Fulda Lkr. Hersfeld-Rotenburg Werra-Meißner-Kreis
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https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer?REQUEST=GetMap&FORMAT=image/gif&WIDTH=480&HEIGHT=600&LAYERS=Gewaesserkundliches_Flaechenverzeichnis&CRS=EPSG:25832&BBOX=493276,5660290,506315,5670510&STYLES=&VERSION=1.3.0 (GIF)WSG-ALK als Shapefile
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