Description: Klebefallen gegen Pflanzenschädlinge können für kleine Vögel und Nutzinsekten gefährlich sein Gegen Schadinsekten wie Apfel- oder Pflaumenwickler, Kirschfruchtfliegen oder Apfelblütenstecher sind diverse Modelle von Klebefallen im Handel erhältlich. Allerdings gibt es zahlreiche Berichte, dass in Abhängigkeit von der Bauweise in einigen Fallen auch Nutzinsekten wie Hummeln, Bienen oder Schlupfwespen und sogar kleine Singvögel oder Fledermäuse kleben bleiben und verenden. Auch größere Wildvögel können an diese Fallen geraten und sich lebensbedrohliche Gefiederschäden zuziehen. Besonders problematisch sind sogenannte Gelb- oder auch andersfarbige Leimtafeln, die gegen viele verschiedene Schädlinge im Handel erhältlich sind, sowie Klebefallen in Dreiecks-Form mit offenen oder nur teilgeschlossenen Seiten. Diese Restöffnungen im oberen Drittel der Seiten können Vögeln auf der Nestsuche zum Verhängnis werden. In Bezug auf die europäischen Vogelarten ist es zudem verboten, wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Unter Umständen kann das Aufhängen derartiger Fallen daher den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sowie des § 13 Abs.1 Tierschutzgesetz umfassen. Abhilfe schaffen können feinmaschige Kunststoff- oder Drahtgitter-Vorrichtungen mit einer Maschenweite von maximal sieben oder acht Millimetern. Dies würde genügen, um die kleinen Pflanzenschädlinge hindurch zu lassen, größere Tiere aber vor der Falle zu schützen. Um Vögel vor Leimringen zu schützen, die um Baumstämme herumgewickelt werden, können zum Beispiel selbst gebaute Gittermanschetten aus Volierendraht über dem Leimring angebracht werden. Dabei soll ein Abstand von etwa zwei Zentimetern zur Klebefalle eingehalten werden. Wenn der Draht oben und unten nach innen gebogen wird, können Vögel nicht durchschlüpfen. Auch die Jahreszeit entscheidet, wann die Leimringe sinnvoll eingesetzt werden können. Viele Schädlinge wandern erst im Herbst an Bäumen hinauf auf der Suche nach Eiablageplätzen. Solche Leimringe sollten spätestens im März wieder entfernt werden, um während der Vogel- und Fledermaus-Brutsaison keine ungewollten Opfer zu verursachen. Mit einfachen Mitteln kann so viel für den Artenschutz im eigenen Garten erreicht werden. Download: Pressemitteilung
Types:
Text { text_type: PressRelease, }
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/LANUV
Tags: Hummel ? Biene ? Fledermaus ? Singvogel ? Baumstamm ? Bundesnaturschutzgesetz ? Vogel ? Wandern ? Baum ? Tierschutzgesetz ? Wildvogel ? Tierischer Schädling ? Wildtier ? Pressemitteilung ? Agrarschädling ? Schlupfwespe ? Artenschutz ? Nützling ? Schadorganismus ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding box: 5.8662503506944965° .. 9.461478369125558° x 50.32301195258359° .. 52.53144342795185°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-06-24
Time ranges: 2021-06-24 - 2021-06-24
Pressemitteilung
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/presse/dokumente/2021-06-24_PM_Klebefallen.pdf (PDF)Accessed 1 times.