Description: LANUV hat in einer Schwerpunktaktion der Marktüberwachung Energielabel-Kennzeichnungen von über 20.000 Produkten überprüft Elektrogeräte sind mit dem Energielabel gekennzeichnet, das über die Energieeffizienz Auskunft gibt. Reifen sind mit dem sogenannten „Reifenlabel“ versehen, welches wichtige Informationen zur Leistungsfähigkeit des Reifens bereithält. Ob die Kennzeichnungspflichten im Handel eingehalten werden, haben die Verbraucherschutzämter der 16 Bundesländer in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion geprüft. Dabei wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) insgesamt 143 nordrhein-westfälische Händlerbetriebe und 21.561 Produkte überprüft. Etwa vierzig Prozent der Überprüfungen entfiel auf den Bereich Elektrische Lampen und Leuchten. Statistisch gesehen waren hier rund 25 Prozent, also jede vierte Leuchte bei der Kontrolle nicht richtig gekennzeichnet. Bei den restlichen rund 12.000 Produkten wurden etwa 14 Prozent der Elektroprodukte mit fehlerhaften Kennzeichnungen beanstandet. Bei den Reifen wurden insgesamt 86 Produkte geprüft. Hier war etwa jeder fünfte, also zwanzig Prozent der Produkte, fehlerhaft oder gar nicht mit dem Reifenlabel ausgezeichnet. Ein möglicher Grund für Kennzeichnungsverstöße ist häufig, dass vielen Anbietern von Elektrogeräten oder Reifen Detailkenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben fehlen. Neben Märkten wurden auch Produkte aus dem Onlinehandel überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Online-Verkaufsportale und Shopping-Seiten entweder sehr sorgfältig auf die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten achten oder aber diese so gut wie gänzlich außer Acht lassen und gar keine Angaben zum Energieverbrauch veröffentlichen. Das LANUV empfiehlt deshalb, beim Kauf von Elektro- und Haushaltsgeräten im Internet immer bewusst darauf zu achten, dass die Händler die notwendigen Angaben zur Energieeffizienz klar und deutlich zur Verfügung stellen. Durch die in vielen Fällen vorhandene Kooperationsbereitschaft der Händler konnte seitens des LANUV bei der Mehrheit der Betriebe auf die Einleitung von Verfahren verzichtet werden. Bei insgesamt 55 Betrieben mussten dennoch aufgrund von Verstößen Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgelder auferlegt werden. Alle Betriebe, bei denen es zu Beanstandungen gekommen war, haben freiwillige Abhilfemaßnahmen durchgeführt oder angekündigt. Die Einhaltung wird vom LANUV durch Nachkontrollen überprüft. Die Kontrollen in NRW haben gezeigt, dass nach wie vor Verbesserungen bei der Beachtung der gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben durch den Handel nötig sind. Wirtschaftsakteure sollen durch die Schwerpunktaktion für die Bedeutung des Energielabels für eine umweltbewusste Kaufentscheidung sensibilisiert werden, da die Energieverbrauchskennzeichnung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf von energieeffizienten Elektrogeräten oder Reifen darstellt. Für Hersteller und Industrie werden mit dem Energielabel zudem Anreize gesetzt, neue innovative Techniken und modernere Produkte mit weniger Energiebedarf zu entwickeln. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer waren in der Zeit vom 18. bis 22. September 2017 im Handel unterwegs, um Haushaltsgeräte und Verbraucherprodukte vom Staubsauger, über den Fernseher bis hin zu Waschmaschinen oder mobilen Klimageräte auf ihre korrekte Energieverbrauchskennzeichnung hin zu kontrollieren. Das Energielabel gibt produktspezifisch Auskunft über den Energieverbrauch und über weitere relevante Parameter. Bundesweit wurden in der Aktionswoche rund 107.000 Elektrogeräte, Reifen und Pkw bei unterschiedlichen Anbietern kontrolliert. Kontrolliert wurden zum Beispiel Elektrofachmärkte, Möbelhäuser, Küchenstudios und Onlinehändler. Produkte mit relevantem Energieverbrauch müssen nach den gesetzlichen Vorgaben mit dem Energielabel gekennzeichnet werden. Das korrekte Label muss für den potentiellen Käufer deutlich sichtbar am Produkt angebracht werden. Dem Handel obliegt dafür eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Entscheidung für energieeffiziente Geräte im Haushalt kann den Geldbeutel auf Dauer spürbar entlasten und hilft, die Umwelt durch weniger Ressourcenverbrauch zu schonen. Der Stromverbrauch Haushaltsgroßgeräten, der Beleuchtung und der immer stärker nachgefragten Unterhaltungselektronik machen rund 75 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eines Haushalts aus. Hier schlummern erhebliche Einsparpotenziale. Die vielleicht etwas höheren Anschaffungskosten effizienterer Geräte rechnen sich dabei oft schon nach kurzer Zeit. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt kann durch energieeffizientere Geräte bis zu 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs einsparen. Die Ergebnisse im Einzelnen und weitere Informationen zum Energielabel sind zu finden unter Aktionstage des Energielabels Downloads: Bild: © EU-Kommission Bild: © EU-Kommission Pressemitteilung
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Tags: Energieverbrauchskennzeichnung ? Klimaanlage ? Nordrhein-Westfalen ? Energielabel ? Kennzeichnungspflicht ? Sorgfaltspflicht ? Lampe ? Unterhaltungselektronik ? Leuchte ? Beleuchtung ? Europäische Kommission ? Waschmaschine ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Onlinehandel ? Elektrizitätsverbrauch ? Fahrzeugreifen ? Pressemitteilung ? Staubsauger ? Energiesparendes Produkt ? Bußgeld ? Energiebedarf ? Energieverbrauch ? Haushaltsgerät ? Innovation ? Verbraucherprodukt ? Minderungspotenzial ? Energieeffizienz ? Ressourcenverbrauch ? Verbraucherschutz ?
Region: Nordrhein-Westfalen
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2017-10-20
Time ranges: 2017-10-20 - 2017-10-20
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