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Neuanträge / Formale Voraussetzungen

Description: Der Antrag auf Genehmigung bzw. die Anzeige muss Angaben gemäß § 31 TierSchVersV enthalten und ist ab sofort über das ethikPool-Onlineportal einzureichen. Dem Antrag auf Genehmigung ist im Gegensatz zur Anzeige neben einer Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) des Versuchsvorhabens mit den Angaben nach § 41 Abs. 1 Satz 2 der Tierschutz-Versuchstierverordnung auch eine Stellungnahme der/des zuständigen Tierschutzbeauftragten beizufügen. Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren sind von der Veröffentlichung einer NTP ausgenommen, jedoch muss auch hier eine Stellungnahme der/des zuständigen Tierschutzbeauftragten dem Fachbereich 81 vorgelegt werden. Das Hochladen der Stellungnahme muss über die/den Tierschutzbeauftragte/en erfolgen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden (gem. § 8 Absatz 1 des TierSchG), wenn die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Tierversuche einschließlich der Tätigkeit der/des Tierschutzbeauftragten gegeben sind, das angestrebte Ergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist, die verantwortliche Leitung des Versuchsvorhabens und die stellvertretende Leitung die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben, die erforderlichen Räumlichkeiten, Anlagen und anderen sachlichen Mittel den Anforderungen der Tierschutz-Versuchstierverordnung entsprechen, die Haltung der Tiere den Anforderungen des § 2 TierSchG und der Tierschutz-Versuchstierverordnung entspricht und ihre medizinische Versorgung sichergestellt ist, die Einhaltung der Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 und des § 7a Abs. 2 Nr. 4 und 5 TierSchG erwartet werden kann (3R: Replace, Reduce, Refinement) und die Einhaltung von Sachkundeanforderungen, Vorschriften zur Schmerzlinderung und Betäubung von Tieren, Vorschriften zur erneuten Verwendung von Tieren, Verwendungsverboten und Beschränkungen, Vorschriften zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden nach Erreichen des Zwecks des Tierversuches, Vorschriften zur Verhinderung des Todes eines Tieres unter der Versuchseinwirkung oder zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden beim Tod eines Tieres und Vorschriften zu der Vorgehensweise nach Abschluss des Tierversuchs erwartet werden kann, sowie aus wissenschaftlicher oder pädagogischer (hinsichtlich der Wissensvermittlung) Sicht gerechtfertigt ist, dass die Voraussetzungen des § 7a Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 TierSchG vorliegen, eine möglichst umweltverträgliche Durchführung des Tierversuches erwartet werden kann. LANUV - Fachbereich 81 - Tierversuchsangelegenheiten Postfach 101052, 45610 Recklinghausen E-Mail an: Fachbereich81(at)lanuv.nrw.de Telefonische Servicezeiten zu technischen Problemen oder Anwenderfragen*: Montag:   10:00-12:00 Uhr Mittwoch: 13:00-14:30 Uhr Freitag:    10:00-12:00 Uhr Telefon: 02361 305 5555 E-Mail: ethikPool(at)lanuv.nrw.de *: Für alle anderen Anfra­gen/Anliegen im Tierversuchs­bereich nutzen Sie bitte unser Fachbereichspostfach oder kon­taktieren Sie die Ansprechpart­ner (Kontaktdaten) aus den Schriftstücken.

Types:

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/LANUV

Tags: Wiederverwendung ? Anlagengenehmigung ? Anwendungsverbot ? Schadensvermeidung ? Anlagenüberwachung ? Genehmigungsverfahren ? Tierversuch ? Vermeidung von Tierversuchen ? Tierschutz-Versuchstierverordnung ? Wissensvermittlung ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 5.8662503506944965° .. 9.461478369125558° x 50.32301195258359° .. 52.53144342795185°

License: other-closed

Language: Deutsch

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