Description: Vorläufige Risikobewertung 2024 – 3. Zyklus [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HOCHWASSERRISIKO MANAGEMENTPLANUNG IN RHEINLAND-PFALZ Vorläufige Risikobewertung 2024 – 3. Zyklus IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Bearbeitung:Abteilung Hydrologie des LfU Bildquelle:LfU: Hochwasser Dezember 2023 in Mainz © November 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt 1.Aufgabenstellung und Vorgehensweise4 2.Flussgebietseinheit, Teileinzugsgebiete, Topografie, Flächennutzung6 2.1Bearbeitungsgebiet Oberrhein6 2.2Bearbeitungsgebiet Mittelrhein7 2.3Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar7 2.4Bearbeitungsgebiet Niederrhein7 3.Vergangene Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen8 4.Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, die zukünftig signifikante nachteilige Auswirkungen haben können10 Bewertung der potenziellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasser11 5.1Untersuchungsumfang11 5.2Übernahme der potenziell überschwemmten Flächen12 5.3Bewertung der nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit12 5.4Bewertung der nachteiligen Folgen auf die Umwelt13 5.5Bewertung der nachteiligen Folgen auf das Kulturerbe14 5.6Bewertung der nachteiligen Folgen auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte15 5. 6.Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko16 7Grenzüberschreitende Abstimmung im Einzugsgebiet Anlage 1: Übersichtskarte des Rheineinzugsgebietes mit Bearbeitungsgebieten und Landesfläche21 22 Anlage 2: Topographische Karte von Rheinland-Pfalz23 Anlage 3: Karte mit Flächennutzungen in Rheinland-Pfalz24 Anlage 4: Tabelle der potenziell durch Hochwasser betroffenen Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen in Rheinland-Pfalz25 Anlage 5: Abgeschätzte Schadenspotenziale und betroffene Einwohner27 Anlage 6: Gewässerabschnitte mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko in Rheinland-Pfalz71 Anlage 7 Beschreibung vergangener Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen72 Quellenverzeichnis Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus 74 3 1. AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE In der „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Manage- ment von Hochwasserrisiken“ 2007/60/EG (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, HWRM-RL) vom 23. Oktober 2007, deren Anforderungen auch in das nationale Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (WHG) übernommen wurden, wird seitens der Europäischen Union ein Rahmen vorgegeben, wie mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU umzugehen ist. Der 1. Zyklus der HWRM-RL ist Ende 2015 mit der landesweiten Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Rheinland- Pfalz abgeschlossen worden. Zwischen 2016 und 2021 wurde der 2. Zyklus der HWRM-RL (1. Fort- schreibungszyklus) bearbeitet. Im 2. Zyklus fand in den Jahren 2018 die Bewertung des Hochwasserri- sikos und in 2019 die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten statt sowie bis 2021 die Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Berichte zur vorläu- figen Bewertung des Hochwasserrisikos der beiden vergangenen Zyklen, „Bewertung des Hochwasser- risikos in Rheinland-Pfalz“ (2010) sowie „Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz: Vorläufige Risikobewertung – 1. Fortschreibungszyklus“ (2018), können unter www.hochwasserma- nagement.rlp. de heruntergeladen werden. Jeder Zyklus besteht aus drei Hauptpfeilern: (1) Die vorläu- fige Bewertung des Hochwasserrisikos, (2) die Erstellung/Aktualisierung von Hochwassergefahren- und Risikokarten und (3) die Erstellung/Aktualisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Gemäß der europäischen Richtlinie sind die Ergebnisse der HWRM-RL in einem Zyklus von 6 Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Im laufenden 3. Zyklus der HWRM-RL wird mit dem vorliegenden Bericht die Bewertung des Hoch- wasserrisikos und Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) gemäß § 73 WHG abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden an die EU-Kommission berichtet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Risikogebiete nach § 73 WHG sowie deren Veröffentlichung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Umwelt die zuständige Behörde (§ 80 Abs. 1 LWG). Das „Hochwasserrisiko“ ist in § 73 Abs. 1 WHG definiert: Es ist die „Kombination der Wahrscheinlich- keit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte“. Nach § 73 Abs. 2 WHG (Artikel 4 Abs. 2 HWRM-RL) soll die Risikobewertung auf der Grundlage vor- handener oder leicht abzuleitender Informationen durchgeführt werden. Sie soll mindestens Karten mit Topographie und Flächennutzungen, eine Beschreibung vergangener Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen, eine Beschreibung signifikanter Hochwasser der Vergangenheit mit zukünftig zu erwartenden signi- fikanten nachteiligen Auswirkungen und erforderlichenfalls eine Bewertung der potenziell nachteiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse umfassen. 4 Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus Die vorliegende Risikobewertung erfolgt nach den Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemein- schaft-Wasser (LAWA), die in der Veröffentlichung „Empfehlungen für die Überprüfung der vorläu- figen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EG-HWRM-RL ab dem 3. Zyklus“ (2023) abgestimmt wurden. Neben Aufzeichnungen von großen Hochwasserereignissen der Vergangenheit werden im 3. Zyklus für die vorläufige Risikobewertung die in Rheinland-Pfalz vorhandenen hydraulisch ermittelten Über- schwemmungsflächen aus den vorangegangen Zyklen der HWRM-RL verwendet. Die Gewässerkulisse wurde aufgrund neuer Erkenntnisse und der damaligen Ergebnisse aktualisiert. Für diese Gewässerku- lisse wurde eine umfassende Bewertung der potenziell nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen und die anschließende Bestimmung der Risikogebiete gemäß § 73 WHG bzw. Artikel 4 Abs. 2 HWRM- RL durchgeführt. Diese Arbeitsschritte sowie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung des 3. Zyklus werden in diesem Bericht dargestellt. Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus 5
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Language: Deutsch
Time ranges: 2024-01-01 - 2024-12-31
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