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Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Feinmaterial aus der Sortierung von Gewerbeabfällen und aus der Sortierung von Baustellenabfall

Description: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 8/9 Steckbrief „Feinmaterial aus der Sortierung von Gewerbe- und Baustellenmischabfällen“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)". ABFALLSCHLÜSSEL 19 12 09 (Mineralien (z. B. Sand, Steine)) 19 12 12 (sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11* fallen) ZUSAMMENSETZUNG Zu unterscheiden ist die Herkunft des Feinmaterials a) aus Anlagen zur Sortierung von Gewerbeabfall oder aus b) Anlagen zur Sortierung von Baustellenabfall: Herkunft: Gewerbeabfallsortierung Der organische Anteil ist abhängig vom Aufbereitungsverfahren und dem Siebschnitt. Häufig enthal- ten die Abfälle deutlich erkennbare kleine Kunststoffteile und flockige sowie faserförmige Anteile. Eine Selbsterhitzung bei der Lagerung in Mieten wurde vereinzelt beobachtet. Nach Untersuchungen liegen die relevanten Parameter bei folgenden Konzentrationen: Glühverlust: 15 - 30 Masse-% TM TOC: bis zu 10 Masse-% TM DOC: 110 - 160 mg/l > 5 mg/g AT4: Lipophile Stoffe: > 0,8 Masse-% TM Herkunft: bei reiner Baustellenmischabfallsortierung Der organische Anteil ist abhängig vom Aufbereitungsverfahren und dem Siebschnitt. Nach Untersu- chungen liegen die relevanten Parameter bedingt durch das spezifische Gewicht der mineralischen Anteile bei folgenden Konzentrationen: Glühverlust: 8 - 20 Masse-% TM TOC: 4 - 10 Masse-% TM DOC: 8,2 mg/l 3 - 4 mg O2/g AT4: LUBW, Referat 35 Abfallwirtschaft Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe 1 Stand: 28.09.2007 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg PROBLEMBESCHREIBUNG Das Aufkommen von Feinmaterial aus Sortieranlagen dürfte in Baden-Württemberg im Bereich von ca. 100.000 t/Jahr liegen. Die Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I oder II werden beim Feinmaterial aus der Sortie- rung von Gewerbeabfall beim organischen Anteil (Glühverlust und TOC) deutlich überschritten. Eine Ablagerung auf Deponien ist ohne Vorbehandlung nicht möglich. Die Behandlung in einer MBA mit Zulassung nach der 30. BImSchV ist möglich. Die Einhaltung der Zuordnungswerte des Anhangs 2 der AbfAblV kann damit ermöglicht werden. Die Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I oder II werden beim Feinmaterial aus der Sortie- rung von Baustellenabfall beim organischen Anteil (Glühverlust und TOC) – abhängig vom Aufbe- reitungsverfahren - ebenfalls überschritten. Eine Ablagerung auf Deponien ist ohne Vorbehandlung i.d.R. nicht möglich. Die thermische Behandlung in Müllverbrennungsanlagen ist wegen des hohen mineralischen Anteils und der Kleinkörnigkeit i. d. R. nicht möglich. ENTSORGUNGSWEGE Feinmaterial aus der Gewerbeabfallsortierung ƒ Thermische Behandlung ƒ Mechanisch-biologische Behandlung und anschließende Deponierung Feinmaterial aus der Baustellenabfallsortierung ƒ Mechanisch-biologische Behandlung und anschließende Deponierung ƒ Deponierung ENTSORGUNGSANLAGEN Feinmaterial aus der Gewerbeabfallsortierung ƒ Müllverbrennungsanlagen ƒ Kompostierung ƒ Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen Feinmaterial aus der Baustellenabfallsortierung ƒ Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen oder ƒ Deponien der Klasse II Im Übrigen wird auf Nr. 2.1 des Grundsatzpapieres verwiesen. EMPFEHLUNGEN DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Aufgrund der vorliegenden Untersuchungen kann es bei der Feinfraktion aus der Abfallsortierung zu deutlichen Überschreitungen der Zuordnungswerte der DK II für den Glühverlust und den TOC- Gehalt kommen. LUBW, Referat 35 Abfallwirtschaft Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe 2 Stand: 28.09.2007 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg In der Regel muss der Abfall zur Verringerung des organischen Anteils thermisch oder in einer me- chanisch-biologischen (Behandlungs-)Anlage vorbehandelt werden, bevor er unter Anwendung der Zuordnungswerte der AbfAblV auf einer Deponie der Klasse I oder II abgelagert werden kann, die für die Ablagerung von Müllverbrennungsschlacken bzw. MBA-Reststoffen zugelassen ist. LUBW, Referat 35 Abfallwirtschaft Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe 3 Stand: 28.09.2007

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Karlsruhe ? Baden-Württemberg ? Abfallablagerung ? Abfallbehandlung ? Deponierung ? Kompostierung ? Baustellenabfall ? Dreißigste BImSchV ? Abfallbehandlungsanlage ? Abfallreduzierung ? Abfalltrennung ? Abfallverbrennungsanlage ? Aufbereitungstechnik ? Deponie ? Gewerbeabfall ? Lipophiler Stoff ? Mechanisches Verfahren ? Sand ? Sortieranlage ? Mechanisch-biologische Abfallbehandlung ? Abfallanalyse ? Abfallwirtschaft ? Verbrennungsrückstand ? Thermisches Verfahren ? Glühverlust ? Mechanisch-biologische Behandlung ? Abfalleinstufung ? Mineral ? Naturschutz ? Gestein ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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