Description: Bisam – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Bisam Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand Mai 2019 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Bisam 2.2. Wissenschaftlicher Name Ondatra zibethicus (Linnaeus, 1766) 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Etabliert Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Überwiegend gesichert Bisam – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 2.4. Wesentliche Einbringungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade Der ursprünglich nur in Nordamerika beheimatete Bisam breitete sich nach der Freisetzung von Einzeltieren 1905 in der Nähe von Prag und später durch Freikommen aus Zuchtanlagen (Pelzproduktion) in Frankreich und Belgien eigenständig und massiv in Europa aus. Er besetzt freie ökologische Nischen, besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit reicher Ufervegetation und lebt auch an den durch die Gezeiten beeinflussten salzhaltigen Gewässern. Heute ist die Art in Deutschland weit verbreitet. Seit dem Ersten Weltkrieg finden u. a. aus Gewässerufer- und Hochwasserschutzgründen intensive Bekämpfungsmaßnahmen statt. Seit dem Auslaufen der Bundesregelung zur Bekämpfung des Bisams zum 31.12.1999 obliegt die Bisambekämpfung den einzelnen Bundesländern und erfolgt i.d.R. über die Gewässer- und Anlagenunterhaltung. Die Bekämpfungsmaßnahmen finden in den Bundesländern in sehr unterschiedlicher Intensität statt. So wurden z. B. in 2016 in Niedersachsen 120.679 Bisams durch 6 hauptamtliche und ca. 850 ehrenamtliche Bisamjäger/-fänger und in Brandenburg 3.065 Bisams durch 13 haupt- und ehrenamtliche Bisamjäger/-fänger erlegt. 3. Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Der Fraß an Ufer- (insbesondere Röhricht) und/oder Schwimmblatt- bzw. Unterwasserpflanzen durch Bisams kann gebietsweise bestandsschädigend sein. • Insbesondere im Winter ernährt sich die Art zusätzlich von Muscheln und Krebstieren. Bei ohnehin gefährdeten, lokalen Beständen wie z. B. der Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera), der Gemeinen Flussmuschel (Unio crassus) oder des Edelkrebses (Astacus astacus) ist dies problematisch. Nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: • Bisams können Zwischenwirt für den Fuchsbandwurm (Echinococcus multiocularis) sein und damit den Infektionskreislauf dieses Parasiten in Gang halten. In Ausnahmefällen infizierten sich Bisamfänger, die ihre Beute abbalgten, mit Leptospirose und Tularämie. Bisam – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: • Die Auswirkungen im Hochwasserschutz und an Gewässern sind erheblich. Durch Grabetätigkeit und die Anlage umfangreicher Erdbauten kommt es zu Destabilisierungen bis hin zu Unterspülungen und Einstürzen in Ufer- und Deichbereichen, an Verkehrswegen und an gewässerangrenzenden Nutzflächen. 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements Ziel der benannten Maßnahmen ist es, die von der Art ausgehenden negativen Auswirkungen und Risiken für die Biodiversität zu reduzieren und zu minimieren unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. Ziele der Maßnahmen im Sinne des Art. 19 der VO sind: • die Bekämpfung der Art zum Schutz naturschutzfachlich bedeutsamer Vegetationsbestände und in Vorkommensgebieten gefährdeter Großmuschel- und Krebsarten, • die Verhinderung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die der Bisam nicht oder nur sehr schwer eigenständig überwinden kann. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität an von Bisams besiedelten Gewässern. Aufklärung über geltende rechtliche Restriktionen, wie Besitz-, Handels- und Transportverbote. Aufwand und Wirksamkeit: Geringe Kosten mit hohem Nutzen. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine Erfolgskontrolle: Nicht möglich M 2: Bekämpfung mit Fallen durch erfahrene Bisamfänger
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Krustazeen ? Ufervegetation ? Niedersachsen ? Bisam ? Muschel ? Röhricht ? Brandenburg ? Prag ? Flussperlmuschel ? Ökologische Nische ? Umweltauswirkung ? Verkehrsweg ? Stillgewässer ? Belgien ? Frankreich ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Wasserpflanze ? Metadaten ? Nordamerika ? Durchführungsverordnung ? Hochwasserschutz ? Öffentlichkeitsarbeit ? Nichtzielarten ? Öffentlichkeitsinformation ? Menschliche Gesundheit ? Europa ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Gewässerbewirtschaftung ? Erfolgskontrolle ? Gezeiten ? Ökosystem ? Biodiversität ?
Region: Baden-Württemberg
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License: other-closed
Language: Deutsch
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