Description: In diesem Bereich erhalten Sie Basisinformationen über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, die wichtigsten Themen und Aufgaben im Technischen und im Sozialen Arbeitsschutz sowie über die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die GDA wurde Ende 2007 als strategische Kooperation von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern beschlossen. In Deutschland ruht der überbetriebliche Arbeitsschutz auf zwei Säulen: Sowohl von staatlicher Seite (Bund und Länder) als auch von Seiten der selbstverwalteten Unfallversicherungsträger werden verbindliche Vorschriften erlassen. Beide Seiten nehmen Aufgaben aus Beratung, Überwachung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen war. Man spricht vom „Dualen Arbeitsschutzsystem“. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine dauerhafte Kooperation bestehend aus den Trägern von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die GDA wurde 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII geschaffen. Politisch gesteuert wir die GDA durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Online Portal der GDA: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Verbesserung der Beratungs- und Überwachungspraxis Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes durch Vermeidung von Doppelregelungen Durch die Zusammenarbeit von staatlichen Aufsichtsbehörden mit den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern soll die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz verbessert und gefördert werden. Die Träger der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie haben in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern für den Zeitraum 2008 bis 2012 die folgenden Handlungsschwerpunkte festgelegt: Gewerbeaufsicht : In Baden-Württemberg ist die Gewerbeaufsicht die zuständige staatliche Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen. Die Stadt- und Landkreise beraten und überwachen Industrie und Gewerbe in Arbeits- und Umweltschutzfragen. Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie Betriebe nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen). Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr. Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums Adressenliste der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg Landesgesundheitsamt: Der Staatliche Gewerbearzt ist für Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zuständig. Er ist Teil eines Netzwerks von staatlichen, körperschaftlichen (z. B. Berufsgenos-senschaften) und betrieblichen Stellen. Der gewerbeärztliche Dienst wirkt mit, dass die Gesundheit der Beschäftigten während der vielfältigen Belastungen bei der Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Staatlicher Gewerbearzt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegenüber den Unternehmen ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren. Gewerbliche Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Freiburg ? Karlsruhe ? Stuttgart ? Tübingen ? Baden-Württemberg ? Arbeitsschutzgesetz ? Arbeitsschutzvorschrift ? Aufsichtsbehörde ? Sozialgesetzbuch ? Störfall-Verordnung ? Strahlenschutz ? Unfallverhütungsvorschrift ? Industrie ? Arbeitsschutz ? Rechtsgrundlage ? Gewerbe ? Verbraucherschutz ?
Region: Baden-Württemberg
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License: other-closed
Language: Deutsch
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