Description: Egal ob in der Stadt oder auf dem Land – Verkehrslärm ist nahezu allgegenwärtig. Baden-Württemberg hat nicht nur hausgemachte Verkehrsströme zu bewältigen, sondern auch umfangreichen europäischen Transitverkehr. Kraftfahrzeuge sind je nach Fahrzeugart, Betriebsweise und Fahrbahneigenschaften unterschiedlich laut. Pkw sind unter den (motorbetriebenen) Fahrzeugen am ruhigsten. Ein Lkw ist bei Tempo 50 durchschnittlich so laut wie zwanzig Pkw. Die Geräusche, die Motorräder bei starkem Beschleunigen und bei hohen Geschwindigkeiten erzeugen, sind oftmals lauter als die Geräusche schwerer Lkws. Das Motorengeräusch ist allerdings nur beim Anfahren, Beschleunigen und bei niedriger Fahrgeschwindigkeit pegelbestimmend. Spätestens ab 50 km/h tritt der Reifenlärm in den Vordergrund. Welches Geräusch bestimmend ist, hängt aber auch von der Gangwahl ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gang, desto leiser arbeitet der Motor (vgl. nachfolgende Tabelle). Auch bei Lkw sind die Rollgeräusche bei hohen Geschwindigkeiten pegelbestimmend. Hinzu kommt, dass auf Fernstraßen meist Last- bzw. Sattelzüge mit der doppelten Anzahl von Reifen unterwegs sind. Neben den Motorengeräuschen ist auch der Fahrbahnbelag eine wichtige Lärmquelle. So ist das Überfahren von Kopfsteinpflaster mehr als 10 dB(A) lauter als von glattem Asphalt. Offenporiger Asphalt („Flüsterasphalt“) dagegen absorbiert Rollgeräusche wirkungsvoll. Die derzeit erhältlichen Reifentypen unterscheiden sich hinsichtlich Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht zum Teil erheblich. Mit der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 (Reifenkennzeichnungsverordnung) wurde Reifenherstellern die Kennzeichnung von Reifen mit einem einheitlichen Label vorgeschrieben. Gemäß der Verordnung werden Reifen in die Kategorien C1 (Pkw), C2 und C3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) unterteilt und entsprechend ihrer individuellen Eigenschaften mit einer Dezibelangabe für das Rollgeräusch kenntlich gemacht. Einschlägige Auto- und Testzeitschriften informieren alljährlich über die Lärmemission der jeweiligen Reifentypen. Auch das Umweltbundesamt veröffentlicht immer wieder solche Messwerte. Bereits seit Anfang der siebziger Jahre bemüht sich der Gesetzgeber durch die Einführung von Lärmgrenzwerten für Fahrzeuge insbesondere Lkw leiser zu machen. So wurden die zulässigen Grenzwerte für Lkw der Leistungsklasse über 150 kW schrittweise von 92 auf heute 80 dB(A) heruntergefahren. Bei den Pkw fiel der zulässige Grenzwert von 84 dB(A) auf 74 dB(A). Die Lärmbelastung ist dennoch weiterhin sehr hoch, da umweltpolitische und technische Erfolge häufig durch das steigende Verkehrsaufkommen abgeschwächt oder gar (über)kompensiert werden. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Absenkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf die Schallimmission auswirkt. Grundlage ist eine Untersuchung der Fachhochschule Jena bei verschiedenen Fahrzeugtypen.
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Offenporiger Asphalt ? Asphalt ? Jena ? Baden-Württemberg ? Fernstraße ? Schallquelle ? Straßenverkehrslärm ? Lärmemission ? Motorgeräusch ? Straßenbelag ? Verkehrslärm ? Motorrad ? Lärmimmission ? Lastkraftfahrzeug ? Fahrzeugreifen ? Reifengeräusch ? Verkehrsaufkommen ? Geräusch ? Kraftfahrzeug ? Lärmbelastung ? Motor ? Durchgangsverkehr ? Lärmgrenzwert ? Grenzwert ? Verkehr ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
License: other-closed
Language: Deutsch
Accessed 1 times.