Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Bachmuschel Unio crassus Philipsson, 1788 Die Bachmuschel, auch Gemeine oder Kleine Flussmuschel, war einst die häufigste Großmuschelart heimischer Fließgewässer. Aufgrund des Verlusts von ca. 90 % ihrer einstigen Bestände wurde sie 2006 zum Wichtier des Jahres gewählt. Die Art besitzt eine elliptische bis eiför- mige gelbbraune Schale oft mit grüner Zeichnung. Deren stärkste und höchste Wölbung befindet sich dirket hinter dem sogenannten Wirbel. Der Hauptzahn des Schlosses ist steil kegelförmig und spitz, was die Art von den anderen zwei in Deutschland vorkommenden Unio-Arten unterscheidet. LEBENSRAUM Die Bachmuschel besiedelt vor allem saubere, sauerstoffreiche Fließge- wässer bis in die Oberläufe, die eine mäßige bis starke Strömung aufwei- sen. Nur ausnahmsweise kommt sie in Stillgewässern, insbesondere in sauberen Seen vor. Als Bodengrund werden sandig-feinkiesige Substrate bevorzugt, jedoch auch mineralische Schlämme besiedelt. Da der Fort- pflanzungserfolg bei Nitratgehalten über 10 mg/l deutlich abnimmt, ist die Art auf unbelastete Gewässer angewiesen. Zusätzlich muss ein ausreichend großer Bestand an geeigneten Wirtsfischen (z. B. Elritze, Groppe, Döbel) vorhanden sein. LEBENSWEISE Unio crassus ist streng getrenntgeschlechtlich. In den Kiemen der Weibchen befinden sich sogenannte Marsupien . In diesen Bruträumen entwickeln sich die Eier zu Larven (Glochidien). Die Glochidien setzen sichfür einige Wochen an den Kiemen oder Flossen bestimmter Wirts- fischarten) fest, an denen sie schmarotzen. Nach der Umwandlung zur Jungmuschel wachsen diese im gut mit Sauerstoff versorgten Lückensy- stem des Sohlensubstrats heran. Ab einem Alter von zwei Jahren leben die Tiere halb eingegraben im Gewässergrund und filtriert ihre Nahrung aus dem Wasser. Die Geschlechtsreife wird nach 3-5 Jahren erreicht. Ein relativ kräftiger Fuß dient der Art zur Fortbewegung und zum Eingra- ben. MASSE UND ZAHLEN Schalenlänge: max. 70 mm Schalenbreite: max.35 mm Kleinste heimische Unio-Art Lebensdauer: max. 25-30 Jahre VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet der Bachmuschel umfasst große Teile Europas und Vorderasiens. Die Art fehlt allerdings auf den Britischen Inseln, auf der Iberischen Halbinsel sowie in Ita- lien. Das Vorkommen in Deutschland gleicht einem Flicken- teppich. Größere Arealinseln befinden sich im Alpenvorland, am Oberrhein und im Bereich zwischen unterem Elbtal und Ostseeküste. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg liegen die Verbreitungsschwerpunkte in der mittleren Oberrheinebene sowie im Alpenvorland. Es gibt in Baden-Württemberg zwei Unterarten: Unio crassus nanus im Rheineinzugsgebiet und Unio crassus cytherea im Donaueinzugsgebiet. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Art eine der häufigsten Flussmuschelarten, ging aber in ihrem Vorkommen bis heute stark zurück und bildet teilweise nur noch dünne, überalterte Restbestände. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN BNATSCHG 11BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHTGESÜTZTGESCHÜTZT EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - II IV - BARTSCHV - - GEFÄHRDUNGSURSACHENSCHUTZMASSNAHME ■■ mangelnde Wasserqualität (Nährstoffbelastung, auch durch „Altlasten“) ■■ Biotopvernichtung durch Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung ■■ Gewässerregulierung (Verschlammung, Erwärmung) ■■ Dezimierung der Wirtsfische (Gewässerdurchgängig- keit, Besatz mit fremden Arten) ■■ Gewässerversauerung ■■ Fraßdruck durch Bisam ■■ Zunehmend auch Austrocknung durch Wasserent- nahme und Klimaerwärmung■■ Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Gewäs- serabschnitten mit kiesig-sandigen Bereichen ■■ Erhaltung des derzeitigen Gewässergütezustandes als Mindeststandard (Nitratgehalt < 10 mg/l) SCHUTZPROJEKTE Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des 111-Arten-Korbs Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg ■■ Aufrechterhaltung einer permanenten Wasserführung Erhalt eines hinreichend großen, gewässertypischen Fisch- bestandes Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewäs- sern (Gewässerrückbaumaßnahmen) Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Ein- zugsbereich der Bäche Berücksichtigung der Vorkommen im Zuge der Gewässe- runterhaltung FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de). ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG POPULATION HABITAT ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG- UNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHEND UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND STAND 2007
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Region: Baden-Württemberg Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
Last harvest: 21.10.2026 01:22
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