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EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Description: Mit Neobiota wird die Gruppe von Tier- und Pflanzenarten umschrieben, die nach der Entdeckung Amerikas (1492) beabsichtigt oder unbeabsichtigt erst durch den Einfluss des Menschen wie Handel und Verkehr zu uns gekommen sind, somit als gebietsfremd eingestuft werden. Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet. Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten. Im Mittelpunkt der EU-Verordnung (EU) Nr.1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4) steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste). Ein abgestuftes System von Prävention, Früherkennung, sofortiger Beseitigung und Kontrolle für Arten in einer frühen Phase der Invasion (Arten nach Art. 16) sowie Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten (Arten gem. Art. 19) ist in der Verordnung im Umgang mit diesen Arten vorgesehen. Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Verordnung. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 ist gemäß § 40f Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den nach § 40e BNatSchG vorgesehenen Managementmaßnahmen für die in Deutschland weit verbreiteten Arten durchzuführen. Der dritte Nachtrag (DVO (EU) 2022/1203) enthält den in Deutschland weit verbreiteten Wassersalat ( Pistia stratiotes ), für den die Bestimmungen der EU-Verordnung ab dem 02.08.2024 gelten. Für diese Art wurde nun ein Management- und Maßnahmenblatt festgelegt. Für den ebenfalls im dritten Nachtrag enthaltenen weit verbreiteten Rundblättrigen Baumwürger ( Celastrus orbiculatus ) treten die Bestimmungen der EU-Verordnung erst ab dem 02.08.2027 in Kraft, weshalb die Erstellung eines Management- und Maßnahmenblattes für diese Art zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) war seit ihrer Listung (DVO (EU) 2016/1141) in Deutschland dem Art. 16 zugeordnet und unterlag den Bestimmungen des Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (sofortige Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion). Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art dem Art. 19 zugeordnet werden und unterliegt damit in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde für die Asiatische Hornisse ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet. Die Entwürfe der bundesweit einheitlichen Managementmaßnahmenblätter für diese beiden Arten sowie weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024 öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Die ausgelegten Unterlagen können während des genannten Zeitraums im bundesweiten Anhörungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de/ eingesehen und abgerufen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Einsichtnahme der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe vorzunehmen. Termine können per E-Mail über invasivearten@lubw.bwl.de vereinbart werden. Zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblätter kann bis zum Ablauf des 02.12.2024 Stellung genommen werden. Elektronische Stellungnahmen sollen vorzugsweise direkt über das genannte Anhörungsportal der Bundesländer erfolgen. Zusätzlich besteht aber die Möglichkeit, persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung, per elektronischer Post über invasivearten@lubw.bwl.de oder schriftlich in Papierform an die LUBW, Referat 25.1, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe unter Angabe des Betreff „Stellungnahme Invasive Arten“ Stellung zu nehmen. Wir bitten um Beachtung, dass mit Ablauf der Anhörungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Entwurf Managementmaßnahmenblatt Asiatische Hornisse; (pdf, barrierefrei) Entwurf Managementmaßnahmenblatt Wassersalat; (pdf, barrierefrei) Entwurf Länderspezifische Anlage zur Verbreitung; (pdf, barrierefrei) Schon vorliegende Ergebnisse (Endfassungen bisheriger Managementmaßnahmenblätter) sind unter dem Menüpunkt "2. Management" aufgeführt. Seit Mai 2023 haben wir eine Meldeplattform für die Asiatische Hornisse eingerichtet. Neben allgemeinen Informationen zu dieser Art können Sie uns Funde von Tieren oder Nestern aus Baden-Württemberg direkt über unsere Online-Eingabe oder per mobiler App melden. Sie tragen mit Ihren Meldungen dazu bei, unsere Kenntnis über die Ausbreitung der Art zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Liste der Invasiven gebietsfremden Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1203/2022, Stand 02.08.2024 (.xlsx) Die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter zu den Arten der Unionsliste stehen nachfolgend als pdf-Dateien zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt (Stand 18.09.2023). Vorblatt (pdf; 0,1 MB) Bisam - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Blaubandbärbling – Mangement- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Brasilianisches Tausendblatt – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Buchstaben-Schmuckschildkröte  –  Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Chinesische_Wollhandkrabbe – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Drüsiges Springkraut - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Flieder-Knöterich - Management- und Maßnahmenblatt  01_2024, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Gelbe Scheinkalla – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Gewöhnliche Seidenpflanze - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Götterbaum - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Großblütiges Heusenkraut – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Großer Wassernabel – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Invasive Krebsarten – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Marderhund - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nilgans - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nordamerikanischer Ochsenfrosch – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Nutria – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Riesen-Bärenklau - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Schmalblättrige Wasserpest - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Sibirisches Streifenhörnchen –  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Sonnenbarsch - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Verschiedenblättriges Tausendblatt - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Waschbär  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Wechselblatt-Wasserpest  – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Zwergwels  Management- und Maßnahmenblatt 01_2024, pdf, barrierefr ei (pdf; 0,1 MB) Gesamtdownload der Management- und Maßnahmenblätter (pdf; 6 MB) Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind Genehmigungen im Internet unverzüglich zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe folgender Angaben ist zwingend: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen: Bezüglich Arten der Unionsliste wenden Sie sich bitte an Ihr entsprechendes Regierungspräsidium:

Types:

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    text_type: Editorial,
}

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

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Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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Language: Deutsch

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