Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Grasfrosch Rana temporaria Linnaeus, 1758 Unter den heimischen Froschlurchen ist der Grasfrosch neben der Erdkröte die häufigste und anpassungsfähigste Art. Im Aussehen ähnelt er dem Springfrosch und Moorfrosch ist jedoch größer als diese Arten, besitzt kürzere Beine sowie eine stumpfere Schnauzenspitze. Die Körperoberseite variiert zwischen verschiedenen Brauntönen und zeigt eine dunkel- braune bis schwarze Sprenkelung. Die Männchen verfügen über innere Schallblasen, die ein dumpfes, relativ leises Knur- ren verursachen. teppiche haben den Vorteil, dass Laichräuber das plötzliche Überangebot an Nahrung nicht optimal nutzen können und so die Verluste bei den Grasfroschgelegen gering bleiben. Die Larven ernähren sich vor allem von Algenaufwuchs, verschmä- hen aber auch Tierkadaver und Laich anderer Amphibienarten nicht. Erwachsene Tiere erbeuten Insekten, Spinnen, Schne- cken und Würmer, aber auch kleine Wirbeltiere wie Jungtiere der eigenen Art. Grasfrösche überwintern in Wasserstellen oder an Land in frostsicheren Bodenverstecken. Interessant ist ihre meist lebenslange Laichplatzprägung. LEBENSRAUM Der Grasfrosch tritt in sehr verschiedenen (Feucht-)Lebens- räumen von temporären Wagenspuren bis zu Seen auf. Die Art bevorzugt feuchte Habitate mit einer dichten grasig-krau- tigen Bodenvegetation: dies können z.B. extensiv bewirtschaf- tete oder brachliegende Wiesen und Weiden, dichtbewach- sene Teich- und Grabensäume sowie lichte, unterwuchsreiche Laub- und Mischwälder sein. Als Laichgewässer nutzt die Art Tümpel, Weiher, Altarme, strömungsarme Bach- und Fluss- buchten sowie Seeufer mit besonnten Flachwasserzonen. LEBENSWEISE Die weiblichen Grasfrösche legen meist im März und April ihre Laichballen (ca. 600 bis 3000 Eier) im seichten Wasser ab. Die Population eines Gewässers laicht meist innerhalb weniger Tage oder Wochen ab, die so entstehenden Laich- MASSE UND ZAHLEN Gesamtlänge: 6,5 bis 9 cm Gewicht: ca. 50 g VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet des Grasfrosches reicht von der spa- nischen und französischen Atlantikküste sowie Irland und Großbritannien im Westen bis ins westsibirische Tiefland im Osten. Im Norden reicht das Areal bis zum Nordkap, im Süden bis nach Nordspanien, Norditalien und Nordostgrie- chenland. Im Hochgebirge steigt die Art sogar bis über 2500 m NN. Die Küstenregionen Südeuropas sowie die Steppenge- biete Südrusslands sind weitgehend unbesiedelt. In Deutsch- land ist der Grasfrosch sehr häufig und nahezu flächende- ckend verbreitet. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg kommt der Grasfrosch fast flächende- ckend vor. Verbreitungslücken gibt es jedoch auf den gewäs- serarmen Karsthochflächen der Schwäbischen Alb. Die Art besiedelt in Baden-Württemberg alle Höhenstufen und kann sich sogar in Lagen von 1400 m ü. NN fortpflanzen. Allerdings werden z. B. die Ballungszentren des mittleren Neckarraumes sowie die Auwälder am Oberrhein nur in geringer Dichte besiedelt. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Der Grasfrosch ist in weiten Teilen Baden-Württembergs die häufigste Amphibienart. Derzeit wird eine rückläufige Ten- denze in einzelnen Landesteilen gemeldet. Die Zukunftsaus- sichten sind noch als günstig zu betrachten. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG V*BESONDERS VORWARNLISTEUNGEFÄHRDETGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - - - V BARTSCHV BESONDERS GESCHÜTZT - SCHUTZMASSNAHMEN Grundwasserabsenkung in Flussauen, Entwässerung Tümpelverfüllung, Heckenrodung, Pestizideinsatz Fischbesatz in Laichgewässern Zerschneidung der Landschaft (u.a. Verluste durch Kraft- fahrzeugverkehr während der Laichwanderung) Individuenverluste durch Mähgeräte, fehlende Versteck- möglichkeiten bei Flächenmahd und durch Grabenräu- mung Versauerung sowie Eutrophierung von Laichgewässern SCHUTZPROJEKTE VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN Umsetzung FFH-Richtline Wiedervernässung von Grünland (Einplanen von Über- schwemmungsflächen) Extensive Bewirtschaftung der Landlebensräume im Offenland (z.B. extensive Beweidung) Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflan- zenschutzmitteln in die Laichgewässer aus angrenzend genutzten Flächen durch Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen Errichten von Fangzäunen oder Tunneln an stark befah- renen Straßen in der Umgebung von Laichgewässern Optimierung von Laichgewässern durch Entfernen von Schlamm- und Falllaubschichten FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für den Grasfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rah- men der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN GÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIG GÜNSTIG
Types:
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Spinne ? Schwäbische Alb ? Bodenvegetation ? Froschlurch ? Ufer ? Insekt ? Baden-Württemberg ? Ökologischer Korridor ? Großbritannien ? Bundesartenschutzverordnung ? Eutrophierung ? Huhn ? Landschaftsschutzverordnung ? Larve ? Pflanzennährstoff ? Seen ? Grundwasserabsenkung ? Biotopverbund ? Habitatverlust ? Landschaftszerschneidung ? Wirbeltier ? Wiese ? Würmer ? Irland ? Fischbestand ? Extensive Beweidung ? Tierkörper ? Grünland ? Flussaue ? Habitat ? Schutzstatus ? Tierischer Abfall ? FFH-Richtlinie ? Erwachsener ? Laich ? Bucht ? Südeuropa ? FFH-Gebiet ? Hochgebirge ? Ei ? Flachland ? Flachwasser ? Algen ? Brachfläche ? Auenwald ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Oberrhein ? Küstenregion ? Mischwald ? Bodenbelag ? Schutz der Biodiversität ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Verbreitungsgebiet ? Schutzgebiet ? Versauerung ? Flora ? Textilien ? Fauna ? Ballungsraum ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding box: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
License: other-closed
Language: Deutsch
Accessed 1 times.