Description: Anlage 3 Blatt 1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Karlsruhe Anhang zum 31.12.2019 Die Anstalt ist wie folgt im Handelsregister eingetragen: Firma:Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Sitz:Karlsruhe Registergericht:Mannheim Handelsregisternummer: HRA 104736 Gesetz zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg Der Landtag des Landes Baden-Württemberg hat am 06.10.2005 das Gesetz zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2006 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 01.12.2017 geändert. Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden- Württemberg (LfU) wurde in die vom Land Baden-Württemberg errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG) eingegliedert. Die Anstalt führt die Bezeichnung Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung mit Sitz in Karlsruhe. Die bisher der LfU zugewiesenen Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Landesimmobilien wurden Eigentum der LUBW. Im Übrigen gingen alle Rechte, Verbindlichkeiten und Pflichten der LfU auf die LUBW über. Die der LfU zugewiesenen und von der LUBW genutzten Immobilien werden weiterhin durch das Land Baden- Württemberg bewirtschaftet. Der Ministerrat hat am 08. Januar 2013 die Einführung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für landesbeteiligte Unternehmen beschlossen. Am 19. Juli 2013 hat der Verwaltungsrat der LUBW den Public Corporate Governance Kodex für landesbeteiligte Unternehmen in § 11 der Satzung der LUBW verbindlich eingeführt. A. Rechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Änderungen von Postenbezeichnungen und Einfügungen, soweit dies zulässig ist und der Klarheit des Ausweises dienlich erscheint. Anlage 3 Blatt 2 Unter Anwendung von § 246 Abs. 2 HGB wurden im Jahresabschluss 2019 die folgenden Verrechnungen vorgenommen: - Die Aktivwerte der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 2.823.761,00 wurden mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Verrechnung erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert, der nach Auskunft der Rückdeckungsversicherung dem Aktivwert entspricht. - Die Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von insgesamt EUR 315.912,00 wurden mit EUR 240.794,00 (nicht verpfändeter Anteil) in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen und mit EUR 75.118,00 (verpfändeter Anteil) innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen mit dem Zinsaufwand der Pensionsrückstellungen saldiert ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlage für die Bewertung der Anlagezugänge sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den beweglichen Anlagegütern werden die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Zur Vermeidung von Überbewertungen und zur Berücksichtigung von Gängigkeitsrisiken wurde ein Sicherheitsabschlag vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt zum Nennwert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach der „projected unit credit“ (PUC) Methode. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind mit dem durchschnittlichen Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Blatt 6 und 7 dargestellt. Anlage 3 Blatt 3 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 7.097.960,00. (Vorjahr: EUR 6.718.041,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Weiterhin enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände noch nicht abgerechnete Leistungen im Zuschussbereich (antizipativer Posten) in Höhe von EUR 273.491,52 (Vorjahr: EUR 264.426,86). 3. Eigenkapital Die LfU war nicht mit einem festen Eigenkapital ausgestattet. Im Gesetz zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Baden-Württemberg, vom 06.10.2005 wurde der LUBW in ihrer Eigenschaft als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch keine feste Kapitalausstattung zugewiesen. Das Anfangskapital der LUBW, bestehend aus den zum 01.01.2006 bilanzierten Vermögensgegenständen, abzüglich der Verbindlichkeiten, wurde daher als Basiskapital ausgewiesen und dem bisherigen Basiskapital der UMEG zugeschrieben. Das Basiskapital der LUBW stellt sich zum 31.12.2019 wie folgt dar: EUR Stand 31.12.2018 85.107.966,49 Einlagen des Landes Baden-Württemberg Ausstattung Basiskapital18.758.042,35 Sonstige Einlagen22.907.750,71 Überlassung des Landespersonals25.401.981,28 Überlassung der Liegenschaften 3.497.322,00 70.565.096,34 155.673.062,83 Verrechnung Jahresfehlbetrag 31.12.2018-68.425.389,79 Stand 31.12.201987.247.673,04 4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wurde der zum 31.12.2019 von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins (durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei pauschaler Laufzeit von 15 Jahren) mit 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) angesetzt. Als Bewertungsparameter wurden für den Renten- und Gehaltstrend 1,5 % und 2 % benutzt. Der Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtung gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB bei einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre von 1,97 % (Vorjahr 2,32 %) beträgt zum 31.12.2019 EUR 16.201.875,00. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB beträgt EUR 2.043.992,00. Entsprechend dem Verwaltungsratsbeschluss vom 25. Juli 2014 wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 / AZ: 3 AZR 11/10) im Sinne einer dynamischen Auslegung der Altersgrenze auf die betrieblichen Versorgungszusagen der LUBW seit dem 31.12.2014 angewendet.
Origins: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Karlsruhe ? Mannheim ? Württemberg ? Baden-Württemberg ? Handelsrecht ? Naturschutzgesetz ? Öffentliches Recht ? Bewertungsverfahren ? Bilanz ? Produktionskosten ? Umweltgesetz ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
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