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Description: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Eichung und Kalibrierung von Schallpegelmessern L Hinweise zur Anwendung in der öffentlichen Verwaltung gerichtet ist. Der amtliche Verkehr umfasst auch die Am 1. Januar 2015 traten das Mess- und Eichgesetz vom Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche 25. Juli 2013 (MessEG) [1] und die Mess- und Eichver- oder gerichtliche Verfahren oder in Schiedsverfahren [5]. ordnung vom 11. Dezember 2014 (MessEV) [2] in Kraft. Vor diesem Hintergrund soll dieses Informationspapier Soll also beispielsweise die Messung Grundlage im Ver- den Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, die Schall­ waltungsverfahren sein, muss ein geeichtes Gerät ver- pegelmesser verwenden, Hinweise und Erläuterungen wendet werden. Der Einsatz nicht geeichter Schallpegel- zur aktuellen Rechtslage und zur Kalibrierung von messer bei „orientierenden“ Messungen ist folglich nur Schall­pegelmessern geben. insoweit möglich, als auf die Ergebnisse keine Maßnah- men oder Entscheidungen gestützt werden. 1. WORUM GEHT ES? 2. EICHPFLICHT Schallpegelmesser, die zur Verwendung im amtlichen Verkehr bestimmt sind, unterliegen dem MessEG und der MessEV [3]. Schallpegelmesser, die von Verwaltungs- und Vollzugsbehörden entsprechend verwendet werden, sind folglich eichpflichtig. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen, bei denen MessEG und MessEV im amt- lichen Verkehr nicht anzuwenden sind [4], sind in diesen Fällen nicht einschlägig. Geeichte Schallpegelmesser müssen auch bei Messungen im öffentlichen Interesse eingesetzt werden. Dabei han- delt es sich um Messvorgänge außerhalb des geschäft- lichen und amtlichen Verkehrs, bei denen die Verwen- dung eines dem MessEG und der MessEV entspre- chenden Messgeräts durch Rechtsvorschrift angeordnet ist [6]. Auch in Vorschriften wie beispielsweise der TA Lärm Amtlicher Verkehr ist jede von einer Behörde oder in oder der 18. BImSchV ist der Einsatz geeichter Schallpe- ihrem Auftrag zu öffentlichen Zwecken vorgenommene gelmesser ausdrücklich vorgesehen. Auch hier sind Mess- Handlung, die auf eine Rechtswirkung nach außen ergebnisse Grundlage für amtliche Entscheidungen. 3. EICHUNG4. KALIBRIERUNG Bei einer Eichung werden Messgeräte auf Einhaltung der Eichvorschriften, vor allem hinsichtlich bestimmter messtechnischer Vorgaben und Fehlergrenzen geprüft. Sie wird ausschließlich von Eichbehörden durchgeführt und besteht aus einer eichtechnischen Prüfung nach § 37 MessEV und dem Aufbringen des Eichkennzeichens auf dem Messgerät nach § 38 MessEV. Kostenpflichti- ge Eichungen von Schallpegelmessern und zugehörigen Schallkalibratoren werden in Deutschland zurzeit von folgenden Stellen durchgeführt: „„ Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht [7] „„ Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen [8] „„ Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg [9]Zur Gewährleistung ausreichender Messsicherheit for- dern Normen und Messvorschriften regelmäßige Quali- tätskontrollen. Diese erfolgen durch anlassbezogene oder nach einem Zeitplan angesetzte Kalibrierungen. Es ist zu unterscheiden zwischen eigenhändig durchgeführten akustischen Kalibrierungen unter Verwendung des zum Messgerät gehörenden Kalibrators und Kalibrierungen durch externe Stellen. Eine Kalibrierung ersetzt nicht die amtliche Eichung, ergänzt diese jedoch im Hinblick auf eine kontinuierliche Qualitätssicherung. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten einer Kalibrierung beschrieben und wesentliche Unterschiede erläutert. 4.1 DEUTSCHE AKKREDITIERUNGSSTELLE (DAkkS) Von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH Wesentliche Aspekte und Vorgaben des MessEG und der (DAkkS) akkreditierte und überwachte Kalibrierlabora­ MessEV sind: torien erfüllen den international anerkannten hohen „„ Die Eichfrist eines Schallpegelmessers beträgt zwei Qualitätsstandard der DIN EN ISO/IEC 17025 [16]. Die Jahre [10]. Der Verwender hat die Einhaltung der von diesen privaten Stellen durchgeführten Kalibrierun­ Eichfrist sicherzustellen [11]. Die neugestalteten gen sind – vergleichbar mit amtlichen Eichungen – Eichkennzeichen geben den Zeitpunkt der zuletzt auf Normale des nationalen Metrologie-Instituts (in durchgeführten Eichung wieder. Deutsch­land ist dies die Physikalisch-Technische Bun- desanstalt, PTB) rückführbar. Akkreditierte Laboratorien „„ Für neu erworbene Schallpegelmesser – und zwar können grund­ sätzlich alle Schallpegelmesser kalibrie- sowohl mit nach 2014 ausgefertigten Bau­muster­ ren, unab­hän­gig von etwaigen Baumuster- oder Bauar- prüfbescheinigungen als auch mit vor 2014 erteilten tenprüfungen, wie sie für Eichungen vorgegeben sind. Bauartzulassungen – wird die Ersteichung durch eine Die von akkre­ ditierten Kalibrierlaboratorien durchge- Konformitätsbewertung mit Konformitätserklärung führten Kali­brierungen von Schallpegelmessern ersetzen und -kennzeichnung ersetzt [12]. Diese ist einschließ- nicht deren Eichungen, wie auch umgekehrt die DAkkS lich der Eichfrist einer amtlichen Eichung gleich- Eichun­ gen derzeit nicht automatisch als rückgeführte gesetzt. Nach Ablauf der ersten Eichfrist nach der Kali­brierungen anerkennt. Konformitätsbewertung ist eine Eichung des Gerätes notwendig. 4.2 WERKSKALIBRIERUNG „„ „„ Der Nutzer eines neuen konformitätsgeprüften Schallpegelmessers ist verpflichtet, dessen Verwen­ dung innerhalb von sechs Wochen bei der zustän- digen Eichbehörde anzuzeigen [13]. Hierzu kann er sich eines elektronischen Verfahrens via Internet bedienen [14].Eine Werkskalibrierung unterliegt selbstauferlegten Regeln der Qualitätssicherung des Kalibrierlabors beim Gerätehersteller. In der Regel wird sie auf Prüfnormale zurückgeführt, die einer regelmäßigen Prüfmittelüberwa- chung unterliegen. Der Verwender von Messgeräten muss sicherstel- len, dass Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät gefertigt und aufbewahrt werden [15].4.3 AKUSTISCHE KALIBRIERUNG Gemäß Anhang A.3.5 der TA Lärm sind „Messgeräte sowie Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Messsicherheit“ im Messbericht zu dokumentieren. Die 2 Eichung und Kalibrierung von Schallpegelmessern © LUBW akustische Kalibrierung mit dem zum Messgerät gehö- renden geeichten Kalibrator wird jedem Anwender daher dringend empfohlen. Hierbei werden Funktion und Messgenauigkeit des Schallpegelmessers bei der Fre- quenz 1 kHz überprüft. Diese Kalibrierung ist vor und nach einer Messung durchzuführen. Ihr Ergebnis ist zu dokumentieren. QUELLEN [1] [2] [3] Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereit- stellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Ver- wendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG) vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 718) [8]Internet: www.lbme.nrw.de [9]Internet: www.lme.berlin-brandenburg.de [10] § 34 Abs. 1 MessEV [11] § 31 Abs. 2 Nr. 3 und § 37 Abs. 1 MessEG Verordnung über das Inverkehrbringen und die [12] § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 sowie Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt Anlage 4 MessEV; Konformitätsbewertungsstellen sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- sind derzeit die unter Nr. 3 genannten Instituti- und Eichverordnung – MessEV) vom 11. Dezember onen 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), zuletzt geändert durch Artikel 16 Absatz 7 des Gesetzes vom 10. März 2017 [13] § 32 Abs. 1 MessEG (BGBl. I S. 420) [14] Internetportal für das gesetzliche Messwesen in §§ 1 und 4 MessEG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Deutschland – Eingabeseite der Verwenderanzeige Nr. 11 und Abs. 2 Nr. 1 MessEV nach § 32 MessEG: www.eichamt.de [4]§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 7 und 8 sowie Satz 2 MessEV [15] § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG [5]§ 6 Nr. 1 MessEV [6]§ 6 Nr. 9 Mess EV [7]Internet: www.lmg.bayern.de [16] DIN EN ISO/IEC 17025: Allgemeine Anforderun- gen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierla- boratorien, Ausgabe 2005-08, mit Berichtigung 2, Ausgabe 2007-05 © LUBW Eichung und Kalibrierung von Schallpegelmessern 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Baden-Württemberg ? Nordrhein-Westfalen ? Schallpegelmesser ? Messgerät ? Bauartzulassung ? Flechte ? Kalibrierung ? TA Lärm ? Gewährleistung ? Schallmessung ? Qualitätsmanagement ? Messverfahren ? Öffentliche Verwaltung ? Reparatur ? Öffentliches Interesse ? Naturschutz ? Verkehr ? Inverkehrbringen ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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Language: Deutsch

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