Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016 © LUA Tierseuchenbilanz 2016: Gute und schlechte Nachrichten Zur Überwachung der Tiergesundheit im Land hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2016 insgesamt 292.381 Proben von landwirt- schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren aus Rheinland-Pfalz untersucht. Diese Untersuchungen dienen als Grundlage für die Risikobewertungen und die tierseuchenrecht- lichen Maßnahmen der Veterinärverwaltung im Land sowie für die Therapie und die Management- Maßnahmen in den Betrieben. Im Verlauf des Jahres wurden vom LUA sechs der 54 derzeit staatlich bekämpften so genannten an- zeigepflichtigen Tierseuchen nachgewiesen - drei bei Rindern und jeweils eine bei Wildvögeln und Fischen. Von besonderer Bedeutung war die Ge- flügelpest, die die gesamte Veterinärverwaltung bis ins folgende Jahr hinein in Atem gehalten hat. Anders als die staatlich bekämpften Tierseuchen werden die so genannten meldepflichtigen Tier- krankheiten nur statistisch erfasst, um über deren Vorkommen einen ständigen Überblick zu behal- ten. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tier- krankheiten wurden 2016 vom LUA zwölf nachge- wiesen, darunter auch die Infektion von Füchsen mit dem Kleinen Fuchsbandwurm – einem auch für den Menschen sehr gefährlichem Parasiten. Geflügelpest hält gesamte Veterinärverwaltung in Atem Es begann Anfang November 2016 mit ein paar Reiherenten auf einem See in Schleswig-Holstein, am Ende grassierte die hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 in ganz Europa – mit zahlreichen toten Wildvögeln, Ausbrüchen in Haus-/ Nutzgeflügelbeständen mit der Folge von Tötungsmaßnahmen und massiven Auswirkungen auf die Geflügelwirtschaft. Auch Rheinland-Pfalz blieb von dem Seuchenzug nicht verschont. Erstmals nachgewiesen wurde 2 H5N8 in Rheinland-Pfalz im Dezember 2016 bei zwei Wildenten aus dem Kreis Ahrweiler und aus dem Stadtgebiet von Koblenz. Bis zum Anfang März 2017 sollten noch 20 weitere Nachweise bei Wildvögeln folgen. Betroffen waren 15 Schwäne, zwei Möwen und drei Reiherenten aus den Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Trier- Saarburg und aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Von November 2016 bis Mai 2017 hat das Lan- desuntersuchungsamt fast 2.200 Proben auf Vogelgrippe untersucht – etwa 400 Proben von Wildvögeln und 1.800 von Haus-, Zoo- und Zier- geflügel. Um die Geflügelbestände im Land vor einer Ansteckung zu schützen, wurde in Risikogebieten und bei einem Nachweis des Geflügelpestvirus in den betroffenen Landkreisen die Aufstallung (Stallpflicht) angeordnet. Im letzteren Fall wurden zudem Restriktionsgebiete ausgewiesen mit Untersuchungspflichten und Handelseinschrän- kungen. Für alle Geflügelhalter galten außerdem Hygienemaßnahmen zur Biosicherheit. Glück im Unglück: Da mit Ausnahme zweier Hausgänse aus dem Kreis Bad Dürkheim kein Hausgeflügel von H5N8 betroffen war, mussten in Rheinland-Pfalz nur zwei Kleinstbestände mit zusammen acht Tieren gekeult werden. Der Nachweis der niedrigpathogenen Variante des Subtyps H5N3 bei Enten eines Rassegeflügel- zuchtvereins im Kreis Germersheim führte nicht zur Tötung des Bestandes, sondern zur Stallpflicht und zur regelmäßigen Untersuchung der dort lebenden Tiere. Die Geduld der Nutzgeflügelhalter wurde durch die tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur Ein- dämmung der Geflügelpest auf eine harte Probe gestellt. Gegen Ende des Seuchenzuges wurde die Stallpflicht für einige zu einer wirtschaftlichen Bedrohung. Der Grund: Werden Eier als „Eier aus Freilandhaltung“ verkauft, müssen die Hennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben. Bei einer angeordneten Die Sicherheit der Mitarbeiter steht bei der Untersuchung auf gefährliche Tierseuchen an erster Stelle. Stallpflicht dürfen die Eier für maximal zwölf Wo- chen trotzdem noch als „Eier aus Freilandhaltung“ (Kennnummer „1“) vermarktet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist jedoch nur noch die Angabe „Bodenhaltung“ (Kennnummer „2“) erlaubt. Für die Geflügelhalter bedeutet dies eine Gewinnein- buße von etwa fünf Cent pro Ei. Hintergrund Das Vogelgrippevirus wird von Vogel zu Vogel bzw. über die Ausscheidungen von Vögeln über- tragen. Zugvögel, die in Gewässernähe rasten, können das Virus in die einheimische Wildvogel- population oder auch in Nutzgeflügelbestände einschleppen. Indirekt kann der Erreger auch über Fahrzeuge oder Futter übertragen werden. Auch der Mensch ist ein potenzieller Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizier- te Kleider, Schuhe oder Hände kann das Virus der Aviären Influenza weiter verbreitet werden. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für er- © LUA krankte Tiere meist tödlich. Bislang ist keine Über- tragung von H5N8 auf den Menschen bekannt. Das LUA ist bei Ausbrüchen wie diesem stark gefordert, unter anderem als Dienstleister in der Seuchendiagnostik. Bei der Vogelgrippe wird im Labor nicht der Erreger selbst, sondern seine Erb- substanz nachgewiesen. Dazu wird die Probe (z.B. Organteile oder Kot) erst zerkleinert, dann wird die Erbsubstanz des Erregers daraus extrahiert und so lange vervielfältigt bis sie computergestützt sichtbar gemacht werden kann. Ist der Nachweis von H5N8 oder anderen Aviären Influenzaviren im LUA erfolgt, untersucht das Friedrich-Loeffler-In- stitut auf der Insel Riems, ob es sich um die hoch- ansteckende Variante dieses Virustyps handelt. Als Bindeglied zwischen den für die Tierseuchen- bekämpfung zuständigen Kommunen und dem Umweltministerium war es auch Aufgabe des LUA, für die Landesregierung, den Bund und die EU alle Informationen zur Lage und zu den Bekämp- fungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz zu bündeln. 3 Aujeszkysche Krankheit: Jagdhund stirbt an Infektion Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber töd- lich: Das LUA hat 2016 bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei zwei Jagden im Kreis Bernkastel- Wittlich im Hunsrück eingesetzt worden und hat- te dabei Kontakt zu Wildschweinen. Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Be- mühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen zu til- gen - seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von der Krankheit. Damit dieser Status aufrecht- erhalten werden kann, müssen Hausschweine- bestände jährlich auf Antikörper gegen das Virus untersucht werden. Wildschweine können das Virus in sich tragen, ohne zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber ge- legentlich vor, dass sich Jagdhunde bei infizierten Wildschweinen oder durch die Verfütterung von rohem (Wild-)Schweinefleisch anstecken. Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen kann bei infizierten Tieren ein intensiver Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren auf- treten. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Speichel- fluss, Erbrechen, Durst, Atemnot, Bewegungsstö- rungen und Lähmungserscheinungen hinzukom- men. Die Symptome ähneln denen der Tollwut, im Gegensatz zur Tollwut zeigen von der Au- jeszkyschen Krankheit betroffene Tiere aber keine Aggressionen. Eine Impfung gibt es für Hunde nicht. Bisskontakt bei der Jagd ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erleg- tem Schwarzwild möglichst fernhalten und keine ent- nommenen Innereien roh verfüttern. Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss un- ter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen mög- lich ist. Wird das Virus in einen Bestand einge- schleppt, drohen massive wirtschaftliche Schäden. Kleiner Fuchsbandwurm: Jeder fünfte Fuchs im Land befallen Die Füchse in Rheinland-Pfalz sind nach wie vor vom Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) befallen. Das zeigen die Monito- ring-Untersuchungen des LUA im Jahr 2016. Von 289 untersuchten Füchsen waren 66 befallen. Das entspricht einer Quote von 22,8 Prozent. Die Nachweiszahlen liegen damit im langjährigen Mittel: Die Untersuchung von über 10.000 rhein- land-pfälzischen Füchsen in den letzten 25 Jahren hat gezeigt, dass die Befallsrate im Land konstant bleibt. Etwa jedes fünfte Tier ist mit Echinococcus multilocularis infiziert. Der Kleine Fuchsbandwurm gilt in Mitteleuropa als der für den Menschen gefährlichste Parasit überhaupt: Unbehandelt endet eine Infektion fast immer tödlich. Hauptüberträger des Bandwurms sind Füchse. Das Problem für den Menschen sind allerdings weniger die befallenen Füchse selbst, sondern vielmehr ihre Hinterlassenschaften: Mit dem Kot scheiden die Tiere die Eier des Fuchs- bandwurms aus und können dabei Pilze, Beeren oder Fallobst in Bodennähe verunreinigen. Über diese mit den Eiern des Fuchsbandwurms verunreinigten Lebensmittel können sich dann auch Menschen infizieren. Bei einer Infektion kann es zur lebensbedrohlichen und unheilbaren alveolären Echinokokkose kommen. Die Sympto- me – meist Schmerzen im Oberbauch und Funkti- onsstörungen der Leber – treten unter Umständen erst Jahre nach der Ansteckung auf. Erkrankte müssen lebenslang Medikamente einnehmen. Gefährdet sind besonders Förster, Jäger, Waldar- beiter oder Landwirte. Bei der Arbeit im Garten © grafikplusfoto - Fotolia.com 4 Kleiner Fuchsbandwurm: Das Problem sind die Hinterlassenschaften der infizierten Tiere. sollten Handschuhe getragen und anschließend die Hände gründlich gewaschen werden. Nah- rungsmittel aus Wald, Feld und Garten sollten vor dem Verzehr gründlich unter fließendem Wasser abgewaschen werden. Die Eier des Kleinen Fuchsbandwurms werden sicher abgetötet, wenn kontaminierte Lebensmittel für wenige Minuten auf mindestens 60 Grad erhitzt werden. Das Ein- frieren dagegen überstehen die Eier über Monate hinweg unbeschadet. Mit dem Bandwurm infizieren können sich nicht nur Füchse, sondern auch Hunde und Katzen, wenn sie Mäuse fangen. Daher sollten sie regel- mäßig, nach den Empfehlungen eines Tierarztes, entwurmt werden. Neuer „alter Bekannter“ bei Wildschweinen nachgewiesen Nach seiner wissenschaftlichen Erstbeschreibung im 19. Jahrhundert geriet er zunächst wieder in © Soru Epotok / Fotolia Vergessenheit. Weil sich die Zufallsfunde häuften und er möglicherweise auf den Menschen über- tragen werden kann, rückte der Duncker´sche Muskelegel (DME) in den vergangenen Jahren allerdings wieder mehr und mehr in den Fokus der Übewachungsbehörden. Der DME ist ein Parasit, der zu seiner Entwicklung mehrere Wirtswechsel benötigt und nacheinander Fleischfresser, Wasserschnecken und Frösche be- fällt. Werden infizierte Frösche von Fleischfressern wie Fuchs oder Marderhund gefressen, beginnt der Kreislauf von vorn. Auch andere Tiere wie Wildschweine können sich durch Aufnahme des Erregers beim Fressen infizieren. Auf den Menschen wird der Duncker´sche Muskel- egel über so genannte Schmierinfektionen bei der Zubereitung oder beim Verzehr von infiziertem Fleisch übertragen, wenn dieses nur unzureichend erhitzt wurde. Es kann dabei zu milden lokalen, aber auch zu sehr schweren tödlichen Krank- heitsverläufen kommen. Derartige Krankheitsver- 5
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