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LUA-Bilanz Weinüberwachung 2016

Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Bilanz DER Weinüberwachung Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen im Jahr 2016 © Yvonne Stadtfeld / Fotolia Bilanz der Weinüberwachung 2016 Das Geschäftsmodell: Die Weinhandlung bezog Fassweine aus Europa und Übersee, füllte sie un- mittelbar ab, etikettierte sie um und verlud sie so- fort auf Lastwagen, um sie weiter zu exportieren. Im Betrieb selbst lagerten nie längere Zeit nen- nenswerte Bestände. Viele kleine Beanstandungen, aber auch eini- ge schwerwiegende Verstöße - so lautet das Re- sümee der Jahresbilanz 2016 des Landesuntersu- chungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung. Die Wein-Spezialisten des LUA haben im Jahr 2016 rund 5.500 Kontrollen in Betrieben durchgeführt und 4.246 Proben im Weinlabor untersucht. Da- hinter steht eine überprüfte Menge Wein von mehr als 40 Millionen Litern. Die für die Exporte notwendigen Dokumente so- wie die zugehörigen Stempel wurden schlichtweg gefälscht. Diverse Laborbetriebe und ausländische Weingüter, die in den Dokumenten als Vorliefe- ranten angegeben wurden, waren zudem frei er- funden. Ergebnis: 369 Proben (8,7 Prozent) wurden bean- standet. Die Quote ist damit gegenüber dem Vor- jahr gesunken - 2015 mussten noch 10,5 Prozent der untersuchten Weine beanstandet werden. Noch niedriger ist die Beanstandungsquote bei den schwerwiegenden Weinverfälschungen durch unzulässige Behandlungsstoffe und Behandlungs- verfahren. Deswegen fielen 2016 nur 81 der 4.246 untersuchten Weine durch – das sind 1,9 Prozent. Die Quote verharrt damit auf niedrigem Niveau. Das Ehepaar, das die Weinhandlung führte, und zwei ehemalige Mitarbeiterinnen wurden im Früh- jahr 2017 zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren sowie zu Geldbußen von 1.000 Euro bis 1.500 Euro verurteilt. Aus dem Vermögen des Ehepaares fielen 133.000 Euro an den Staat. Der Ehemann, ein gelernter Winzer- meister und Weinbautechniker, erhielt zudem ein Berufsverbot. In den nächsten fünf Jahren darf er lediglich im Weinberg arbeiten. Zu den schwerwiegenden Weinverfälschungen ge- hören die immer wieder vorkommenden verbote- nen Zugaben von technischem Glycerin oder Aro- men, um Weine nachträglich aufzuwerten. Im vergangenen Jahr haben aber auch nicht alltägli- che Fälle die Weinüberwachung beschäftigt, wie einige Schlaglichter belegen. Ungeeignete Tanks? Chrom und Nickel in spanischem Wein Gutes Zusammenspiel von betrieblicher Eigen- kontrolle und amtlicher Überwachung: 2016 wies der Betriebsleiter einer rheinland-pfälzischen Kel- lerei das LUA auf stark erhöhte Gehalte der bei- den Metalle Chrom und Nickel im Wein eines spa- nischen Lieferanten hin. Illegale Exporte im großen Stil: Weinhändler verurteilt Der entscheidende Hinweis kam von der Konkur- renz: Ein Mitbewerber einer Weinhandlung aus Rheinhessen spielte dem LUA einen in Russland gekauften Wein zu. Die falsch etikettierte Flasche führte auf die Spur eines groß angelegten Betrugs. In mehrjähriger Kleinarbeit ermittelten Wein- überwachung und Staatsanwaltschaft den ge- samten Umfang der Betrügereien. Insgesamt ex- portierte der Betrieb für rund zehn Millionen Euro Weinerzeugnisse mit falschen Rebsorten-, Her- kunfts- und Qualitätsangaben nach Russland, Dä- nemark, in die USA und andere Staaten. Ein von ihm beauftragtes Privatlabor hatte Men- gen von ca. einem Milligramm (mg) Chrom und ca. 0,5 Milligramm Nickel pro Liter (mg/l) ermit- telt. Untersuchungen des LUA zeigen aber, dass die Gehalte für beide Metalle in der Regel mit un- ter 0,030 mg/l deutlich darunter liegen. Bei der Bewertung war zudem miteinzubeziehen: Nickel kann schon bei einer kurzfristigen akuten Expositi- on allergische Reaktionen hervorrufen, sei es nach Hautkontakt oder nach der Aufnahme über Le- bensmittel. 2 Die Ergebnisse des privaten Labors bestätigten sich im LUA, der Wein war nicht für den Verzehr geeignet. Da für Chrom und Nickel in Wein bisher keine gesetzlichen Höchstgehalte festgelegt sind, orientierten sich die Sachverständigen an den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. tig überprüft, stets mit negativem Ergebnis – bis jetzt. 2016 war wieder ein mit Glycerin versetztes Erzeugnis dieser Kellerei zu beanstanden. Es zeigt sich also, dass überwunden geglaubte Probleme wieder auftauchen können und nur erkannt wer- den, wenn die Untersuchungen stetig fortgeführt werden. Beprobungen an anliefernden LKWs und Rück- stellproben belegten, dass die Weine bereits vor der Einlagerung in der deutschen Kellerei konta- miniert worden sein mussten. Vermutlich waren Chrom und Nickel während des Herstellungspro- zesses aus ungeeigneten Lagerbehältnissen in den Wein übergegangen. Illegaler Glycerinzusatz ist übrigens kein exklusi- ves Problem von günstigen Weinen. Im LUA-La- bor fielen auch hochwertige aromatische Quali- tätsschaumweine durch. Betroffen waren gleich mehrere Chargen „Prosecco Superiore Coneglia- no Valdobbiadene DOCG“ eines anderen Herstel- lers aus Italien. Etwa eine Million Liter Wein wurde als nicht verkehrsfähig blockiert. An den Endverbrau- cher gelangte davon nichts. Die Weinpartie wur- de vergällt und unter dem wachsamen Auge der Weinkontrolle nach Spanien zurückgeliefert. Dort hat der Lieferant noch die Möglichkeit, Indust- riealkohol daraus herstellen zu lassen – zu mehr taugt der vergällte Wein nicht mehr. Volltreffer bei illegalen Aromatisierungen Dieselbe „alte Bekannte“, die vor etlichen Jahren viele ihrer Weine mit Glycerin unerlaubt aufwer- tete, versuchte dies nun 2016 auch mit unerlaub- ter Aromazugabe. Nachdem dies bei Stichproben nachgewiesen wurde, zogen die Weinkontrolleure nach und nach Proben von allen Erzeugnissen und Chargen dieser Kellerei bei den bekannten rhein- land-pfälzischen Händlern. Beständigkeit zahlt sich aus: Glycerinzusätze aufgedeckt Der Zusatz von technischem Glycerin ist verbo- ten, weil er Weine vollmundiger erscheinen lässt als sie sind. Nachdem 2015 einige Schaumwei- ne aus Osteuropa der Weinüberwachung deswe- gen aufgefallen waren, wurde dieses Produktseg- ment auch 2016 gezielt beprobt - und wieder ist das LUA fündig geworden. Ergebnis: Von 44 untersuchten Proben wurden 16 beanstandet. Die meisten enthielten den Aroma- trägerstoff Triacetin, der eindeutig auf eine unzu- lässige Aromatisierung hinweist. Aber auch bei anderen ausländischen Weinen, die zuvor schon bei der Verkostung durch die geschul- ten Weinkontrolleure des LUA aufgefallen waren, wurden in der Laboranalyse unzulässige Aroma- stoffe nachgewiesen. So enthielt beispielswei- se ein weiterer italienischer Wein das für seinen fruchtigen Geschmack bekannte „Pfirsichlakton“, mit dem der Charakter der Rebsorte nachträglich betont werden sollte. Ein vermeintlich im Holzfass gelagerter chilenischer Weißwein enthielt unge- wöhnlich viel Vanillin und zudem auch das künst- liche Ethylvanillin – beides Stoffe, die geschmack- lich eine Lagerung im Holzfass suggerieren. In einem weißen Schaumwein aus der Ukraine wurde die Substanz festgestellt, ebenso im wei- ßen Krimsekt eines Herstellers, der auch im Jahr zuvor negativ aufgefallen war. Im Weinland Italien gab es 2016 ein Wiedersehen mit einer alten Bekannten. Vor etwa zehn Jahren hatte das LUA bei einer Vielzahl von Erzeugnissen einer italienischen Kellerei einen unerlaubten Gly- cerinzusatz festgestellt. In der Zeit danach wur- den Weine von dort immer wieder stichprobenar- 3 „Orange Wine“: Eine neue Weinfarbe? Weine oft höhere Mengen an Gärungsnebenpro- dukten. Im Idealfall ergibt sich durch diese Her- stellung ein subtiles, ungewohntes Geschmack- sprofil - sie kann aber auch zum Verderb des Weines führen. Gravierende Weinfehler wie Mäu- sel-Ton oder Essigstich sind aber auch für „Oran- ge Wine“ tabu. In Weinkreisen macht ein neuer Begriff die Run- de: Orange Wine. Zwar handelt es sich bisher aus- schließlich um Nischenprodukte – die amtliche Überwachung stellt sich dennoch darauf ein, dass diese ungewöhnlichen Weine künftig häufiger als Probe zur Verkostung und zur chemischen Analyse im Labor aufschlagen. Wer frische und fruchtige deutsche Weißwei- ne gewohnt ist, wird die erdigen orangenen Wei- ne zunächst in keine Schublade stecken können. Auch bei der Weinkontrolle, wo grundsätzlich als Maßstab die „handelsübliche Beschaffenheit“ an- gelegt wird, entziehen sich die neuartigen Erzeug- nisse noch einer gängigen Charakterisierung. Bei „Orange Wine“ werden Weißweintrauben wie bei der Rotweinherstellung auf der Maische, also mit Beerenschalen, vergoren. Die Machart der Weine ist allerdings nicht einheitlich. Es werden verschiedene Stilmittel eingesetzt wie zum Beispiel Oxidation, Lagerung im Barrique, im Holzfass oder in der Amphore, sowie ein weitgehender Verzicht auf Schwefelgaben, Schönungen und Filtration. Grundsätzlich sollte der Weinwirtschaft jedoch die Möglichkeit zu Neuentwicklungen gegeben werden. „Orange Wine“ hat in der Regel zwar kei- ne Chance, als Qualitätsweine zugelassen zu wer- den. Als „Deutscher Wein“ kann er von der Wein- kontrolle aber als verkehrsfähig beurteilt werden. Klar ist: Verbraucher dürfen bei der Kennzeich- nung nicht in die Irre geführt werden. In Preis- listen und auf Etiketten muss auf die besondere Machart der Weine hingewiesen werden. Der Oxidationsgrad ist deutlich höher als bei ge- wohnten Weinen, was zu der ungewöhnlichen Weinfarbe führt. Auch sensorisch weichen die Weine deutlich von der Norm ab: Durch die un- gehemmten Aktivitäten sogenannter Wilder He- fen und anderer Mikroorganismen enthalten diese © LUA 4 Bilanz der Weinüberwachung 2016 Weinüberwachung ‐ Probenaufkommen, Beanstandungen nach Herkunft Gesamt Probenzahl überprüfte Menge [hl] davon Deutsch‐ EU, ohne land Inland Drittland Zollw.1 4246 4088172948 158887Zahl der insgesamt beanstandeten Proben369232108291 Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeten Proben in %8,77,912,96,31,4 11863552,82,16,6211308446113121372240 5,15,35,82,51,9 insgesamt beanstandete Menge [hl] Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % 1 837 194565 461 55365 70 12911 Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entn Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz

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Tags: Rheinhessen ? Chrom ? Nickel ? Spanien ? Bor ? Weinbau ? Italien ? Russland ? USA ? Ukraine ? Trinkwasserverordnung ? Chemische Analyse ? Lastkraftfahrzeug ? Metall ? Osteuropa ? Allergie ? Bußgeld ? Mikroorganismen ? Europa ? Arbeit ? Grenzwert ? Probenahme ? Büromaterial ?

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Language: Deutsch

Time ranges: 2017-01-01 - 2017-12-31

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