Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016 Foto: © Barbara Helgason / Fotolia Lebensmittelbilanz 2016 Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2016 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Andere200%Eier und Eiprodukte29593,1 %Obst und Gemüse1.868623,3 %Kräuter und Gewürze369246,5 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren251197,6%Brühen, Suppen, Soßen448368,0 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen654528,0%Wein4.2463698,7 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee494499,9 %Fette und Öle3173611,4 %Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt5105811,4 %Alkoholische Getränke (außer Wein)6498312,8 %Eis und Desserts85911213,0 %Getreide und Backwaren1.56820813,3 %Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*1.05614513,7 %Milch und Milchprodukte1.16317214,8 % Fleisch, Geflügel, Wild und Erzeugnisse2.98845215,1% Zuckerwaren5178516,4 % Fische, Krusten-,Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse62710416,6 % Zusatzstoffe76314517,9 % Kosmetika2946421,8 % Fertiggerichte65414321,9 % Alkoholfreie Getränke947239Proben insgesamt20.9712.556 Entnommen werden die im LUA untersuchten Proben von den mehr als 120 Lebensmittelkont- rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut- zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen haben sie im Jahr 2016 rund 45.800 Kontrollbe- suche in fast 26.000 rheinland-pfälzischen Betrie- ben absolviert. Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 21 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben sehr gering. Er liegt ge- messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent. 25,2 % 12,2 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im Jahr 2016 insgesamt 20.971 Proben von Lebensmit- teln, Wein, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht; 2.556 dieser der quer durch den Wa- renkorb entnommenen Proben entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Beanstandungs- quote lag bei 12,2 Prozent. Im Jahr davor waren 11,3 Prozent der Proben beanstandet worden. In insgesamt zehn Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für eine Beanstandung. Die Mi- krobiologen des LUA wiesen zum Beispiel die ge- fährlichen VTEC (Verotoxinbildende E. Coli Bakte- rien) in Feldsalat und Staphylokokken-Enterotoxin in Sushi nach. Salmonellen steckten sowohl in ge- trockneter Petersilie als auch in einem Eis-Parfait. In gleich sechs Fällen konnten Listerien in Räu- cherlachs bzw. Graved Lachs nachgewiesen wer- den. Diese Bakterien wachsen auch noch bei Kühl- schranktemperaturen. Sie können Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen und Darm-In- fektionen auslösen, in seltenen Fällen aber auch einen schweren Krankheitsverlauf nehmen, bei denen das zentrale Nervensystem betroffen ist. Gefährdet sind insbesondere Säuglinge, Schwan- gere und Menschen mit einem bereits geschwäch- ten Immunsystem. Elf weitere Proben wurden wegen verschiedener anderer Gesundheitsgefahren beanstandet, etwa wegen Fremdkörpern. So steckte in einem Bröt- chen ein Stein, in einer Konserve mit Pizza-Toma- ten Glassplitter, in einem asiatischen Nudelge- richt scharfkantige Kunststoffteile und in einem Kuchen und einer Pizza Metallspäne. Vier Nah- rungsergänzungsmittel enthielten zu hohe Dosen einzelner Inhaltsstoffe, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann – zum Beispiel eine gefährlich hohe Konzentration der leistungs- steigernden Substanz Synephrin in Kombination mit Koffein. Eine Probe geröstete und gehackte Haselnüsse wurde beanstandet, weil sie einen für Allergiker gefährlich hohen und nicht deklarierten Anteil an Erdnüssen enthielt. Für kleine Kinder le- bensgefährlich waren Kaugummi-Tennis-Bälle. Auf der Süßigkeit fehlte der gesetzlich vorgeschriebe- ne Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 7 Jahren geeignet – Verschluckungsgefahr“. Histamin in Thunfisch: Nicht immer ein Genuss „Starkes Prickeln und Schmerzen an der Mund- schleimhaut, Kratzen im Hals, Kreislaufbeschwer- den, Herzrasen, Nesselsucht im Gesicht“ - mit diesen Symptomen beschwerten sich 2015 zwei Verbraucher nach dem Verzehr einer Thunfischpiz- za bei der Lebensmittelüberwachung. Die Probe aus dem Verbraucherhaushalt sowie Vergleichs- proben aus dem Gastronomiebetrieb wurden da- raufhin im LUA untersucht. Auslöser der Sympto- me war ein alter Bekannter. Der Thunfisch wies Gehalte an Histamin von mehr als 3.000 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf. Die Verbraucher litten also unter einer typischen Histamin-Vergiftung oder auch Histaminose, aus- gelöst durch verdorbenen Thunfisch. Histamin ist ein natürlicherweise im menschli- chen Körper vorkommendes sogenanntes bioge- nes Amin, das an zahlreichen Reaktionen des Im- munsystems beteiligt ist, z.B. bei allergischen Reaktionen. Biogene Amine können auch in Le- bensmitteln vorkommen. Sie sind z. B. in gereif- tem (Rohmilch)Käse, Sauerkraut und Wein ent- halten und prägen den typischen Geruch und Geschmack dieser Produkte. 3 lat mit Thunfisch zu Erkrankungssymptomen bei sechs Personen. Sowohl im Fall der Pizza als auch im Fall des Salates zeigte sich: Schon die in den Gastronomiebetrieben als Proben entnommenen geöffneten Thunfischkonserven enthielten hohe Gehalte an Histamin. Die ebenfalls entnomme- nen original verschlossenen Thunfischdosen zeig- ten dagegen keine Auffälligkeiten. Die Beeinträch- tigungen der Thunfisch-Produkte waren also auf eine unzureichende Hygiene und Lagerung in den Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Anfällig für die Bildung von gesundheitsschädlichem Histamin: roher und gegarter Thunfisch. (Foto: LUA) Biogene Amine entstehen jedoch auch im Ver- lauf des mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischarten wie Thunfisch und Makrele, die hohe Gehalte der Aminosäure Histidin enthalten. Da- raus können sich beim Vorhandensein von Mikro- organismen wie Enterobaceriaceae hohe Gehalte an Histamin bilden. Beim Verzehr dieser Produkte können sie dann zu einer toxischen Reaktion füh- ren. Je nach individueller Empfindlichkeit können auch schon niedrige Gehalte an Histamin Vergif- tungserscheinungen hervorrufen. Das Tückische dabei: Histamin ist eine hitzestabi- le Substanz. Wird verdorbener Thunfisch zur Her- stellung einer Thunfischpizza verwendet, so wer- den die Bakterien zwar abgetötet, das Histamin verbleibt jedoch im Lebensmittel. Für bestimm- te Fischarten wie z.B. Thunfisch (roh und gegart) gilt daher ein gesetzlicher Grenzwert für Histamin von 200 mg/kg. Neben dem Gehalt an biogenen Aminen werden die Proben im LUA darüber hin- aus auch auf eine Keimbelastung und auf eine ab- weichende Sensorik überprüft. Ein hoher Gehalt an Histamin korreliert meist mit erhöhten Keim- belastungen und zeigt sich mitunter an einem Pri- ckeln auf der Zungenspitze. Immer wieder kommt es zu Erkrankungsfällen. In den Jahren 2015 und 2016 wurden drei solcher Vorgänge durch das LUA untersucht. Neben der bereits erwähnten Thunfischpizza kam es in einem weiteren Fall nach dem Verzehr von einem Sa- 4 Insgesamt wurden in den Jahren 2015 und 2016 im LUA 77 Proben gegartes Thunfischfleisch un- tersucht. Diese wurden größtenteils aus der Gas- tronomie als offene Ware entnommen. Bei drei Proben wurden Histamin-Gehalte von mehr als 200 mg/kg festgestellt, so dass bei diesen Proben eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht ausge- schlossen werden konnte. Auch roher Thunfisch kann belastet sein: 30 Pro- ben rohes Thunfischfleisch hat das LUA 2015 und 2016 untersucht, als Filets aus Fischtheken oder auch als Bestandteil von Sushi. Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde zu einem rohen Thun- fischfilet mit entsprechenden Histaminose-Sym- ptomen wurde eine Vergleichsprobe aus dem Einzelhandel entnommen und ein erhöhter His- tamin-Gehalt (755 mg/kg) festgestellt. Um wei- tere betroffene Thunfischfilets aus dem Verkehr zu ziehen, warnte das LUA über das europäische Schnellwarnsystem RASFF. Hygiene schützt vor Histamin-Vergiftungen Die Ergebnisse des LUA belegen, dass ein sen- sibler hygienischer Umgang bei der Verwendung von rohem Thunfisch und geöffneten Thunfisch- konserven erforderlich ist. Thunfischkonserven sind hitzestabilisiert und somit ungekühlt lager- fähig. Bei Thunfisch aus geöffneten Konservendo- sen handelt es sich jedoch um ein mikrobiell la- biles Erzeugnis, das auch bei strikter Kühlung nur beschränkt lagerfähig ist. Um Histamin-Vergiftun- gen zu vermeiden, sollten die folgenden Punkte beachtet werden: ■■ Lagerung: rohen Thunfisch bei zwei Grad la- gern; geöffnete Thunfischkonserven maximal bei sieben Grad, insbesondere in den Som- mermonaten sollten die Konserven schon vor dem Öffnen gekühlt werden. ■■ Verarbeitung: Geschirr, Dosenöffner und Be- steck sollte sauber sein. Beim Umfüllen fri- sche Gefäße verwenden. Verarbeitung mit der bloßen Hand vermeiden. ■■ Lagerdauer: Es handelt sich trotz entspre- chender Hygiene und Kühlung um nur be- schränkt lagerfähige Erzeugnisse. Daher sollten möglichst kleine - an den Bedarf an- gepasste -Portionsgrößen verwendet werden. Mehrtägige Aufbewahrung vermeiden und den Öffnungszeitpunkt vermerken. Rot gleich frisch: Farbe künstlich stabilisiert Bei den Untersuchungen des LUA wurde auch ein neuerer Trend zur Schönung und Farbstabilisie- rung sichtbar. Frische Thunfischmuskulatur ist we- gen des hohen Myoglobin-Anteils hellrot. Im Lau- fe der Lagerung kommt es aber zur Oxidation, die Muskulatur wird dunkelrot bis braun. Da Verbrau- cher mit intensiver Rotfärbung Frische verbinden, versuchen die Hersteller, die Farbe künstlich zu in- tensivieren bzw. sie zu stabilisieren. Von den 30 rohen Thunfischproben fielen drei durch eine sehr intensive Rotbraun-Färbung auf. Bei den weiteren Untersuchungen ergab sich bei zwei Proben eindeutig eine Behandlung mit Zu- satzstoffen zur Farbstabilisierung. Beide Proben zeigten einen wahrnehmbaren Salzgeschmack und nach dem Erhitzen eine auffallende hitzestabile Rosafärbung des Thunfischfleisches, vergleichbar mit einem Kochschinken. Unbehandelter Thun- fisch dagegen ist nach dem Erhitzen grau/braun. Auch sprechen die nachgewiesenen Gehalte an Nitrit/Nitrat für eine Verwendung von Pökelstof- fen. Ein solcher Zusatz ist bei unbehandelten Fi- schen unzulässig. Zudem sprechen die festge- stellten Wassergehalte bei diesen Proben für die Verwendung einer wässrigen Würzlake. Der Ver- braucher wird bei einer solchen Behandlung über die tatsächliche Qualität des Produktes getäuscht. 30 Jahre nach Tschernobyl: Manches Wildschwein noch belastet Trauriges Jubiläum: Am 26. April 2016 hat sich der Reaktorunfall von Tschernobyl zum 30. Mal ge- jährt. Die radioaktive Wolke, die nach dem GAU über Europa zog, hat die Flächen der Bundesre- publik Deutschland unterschiedlich stark belas- tet - je nachdem, wie viel Niederschlag in den Ta- gen nach dem Unfall niederging. Die Folgen sind bis heute messbar. In Rheinland-Pfalz wurde das erste erntereife pfäl- zische Blattgemüse nach der Reaktorkatastrophe komplett untergepflügt. Während das kurzlebige Iod-131 bereits Ende Mai 1986 keine Rolle mehr spielte, ist das langlebige Cäsium-137 mit seiner physikalischen Halbwertszeit von 30 Jahren bis zum heutigen Tag noch immer im Ökosystem vor- handen. Vor allem Wildschweine wühlen als Alles- fresser einen erheblichen Teil ihrer Nahrung aus dem Boden und nehmen dabei auch stark mit Cä- sium-137 belastete Hirschtrüffel auf - eine für den Menschen ungenießbare Pilzart. Als direkte Folge und Lehre aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurde in Deutschland das Integ- rierte Mess- und Informationssystem zur Überwa- chung der Umweltradioaktivität (IMIS) entwickelt und 1987 installiert. Aufgrund der Ende der 90er- Jahre festgestellten Cäsium-Belastung bei Wild- schweinen aus bestimmten Regionen wurden im Wildschweine können seit Tschernobyl radioaktiv belastet sein. (Foto: © Rizzo / Wikimedia Commons) 5 Jahr 2001 vom Land Rheinland-Pfalz bestimmte Gebiete im Pfälzerwald und im Hochwald ausge- wiesen, in denen jedes Stück erlegtes Schwarzwild vor der Abgabe an den Verbraucher auf radioakti- ves Cäsium untersucht werden muss. Im Jagdjahr 2016/2017 (April 2016 bis März 2017) untersuchten die privaten Messstellen Fleisch- proben von 1.898 Wildschweinen aus den Un- tersuchungsgebieten Pfälzerwald und Hochwald auf Radiocäsium. Bei 118 Wildschweinfleischpro- ben wurde der Höchstwert für Radiocäsium von 600 Becquerel pro Kilogramm Fleisch überschrit- ten. Der höchste gemessene Wert lag bei 4.021 Becquerel pro Kilogramm Wildschweinfleisch. Wird der Grenzwert überschritten, darf das Fleisch nicht in den Verkehr gebracht werden. Krebserregendes Chrom(VI): Lederwaren nach wie vor belastet Obwohl es seit zwei Jahren einen EU-weit gülti- gen gesetzlichen Grenzwert gibt, fallen im LUA immer wieder Lederwaren auf, die mit krebser- regendem Chrom(VI) belastet sind. Im Jahr 2016 wurden von 196 untersuchten Lederproben 18 Proben beanstandet, vor allem Leder-Bekleidung, aber auch Schuhe, Gürtel, Arbeitshandschuhe, Erotik-Artikel, Geldbeutel und Handyhüllen. Das entspricht einer Quote von neun Prozent. Da man Chrom(VI) weder sehen noch riechen kann, können Verbraucher nicht erkennen, ob die Schuhe oder die Handschuhe, die sie gerade ge- kauft haben, mit der gesundheitsschädlichen Sub- stanz belastet sind. Betroffen waren nicht nur preiswerte, sondern auch hochpreisige Waren. Ursachen der Belastung von Lederwaren mit Chrom(VI) sind häufig mangelnde Fachkompe- tenz beim Gerbprozess, ungeeignete Chemikali- en und fehlerhafte Nachbehandlung des Leders in sogenannten Billiglohnländern. Nicht zuletzt kön- nen auch falsche Lagerung und die langen Trans- portwege der Produkte im Schiffscontainer bei Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit die Bildung von Chrom(VI) fördern. Immerhin: Seit der deutsche Grenzwert von drei Milligramm pro Kilogramm Chrom(VI) in das eu- ropäische Chemikalienrecht (REACH Verord- nung) übernommen wurde, können die Behörden Grenzwertüberschreitungen im Gegensatz zu frü- her in allen EU-Staaten beanstanden und die be- troffene Ware aus dem Handel nehmen lassen. Noch viel Arbeit für die Lebensmittelüberwachung: Leider sind trotz eines gesetzlichen Grenzwertes immer noch Lederwaren mit krebserregendem Chrom(VI) im Handel zu finden. (Foto: © LUA) 6 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
Text { text_type: Publication, }
Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/LUA
Tags: Histamin ? Lachs ? Thunfisch ? Makrele ? Amin ? Aminosäure ? Gesundheitsgefährdung ? Getreide ? Kakao ? Reinigungsmittel ? Nuss ? Kaffeepflanze ? Fisch ? Geflügel ? Gesundheitsschaden ? Säugling ? Weichtiere ? Wiese ? Kinderspielzeug ? Körperpflegemittel ? Allergie ? Verkeimung ? Einzelhandel ? Wein ? Bakterien ? Gastgewerbe ? Bedarfsgegenstand ? Kind ? Fleisch ? Nervensystem ? Getränk ? Salmonellen ? Geruch ? Immunsystem ? Kosmetisches Mittel ? Sensorische Bestimmung ? Enterohämorrhagische E. coli ? Kühlung ? Lebensmittel ? Lebensmittelüberwachung ? Grenzwert ? Verkehr ? Gestein ? Hygiene ? Krankheit ?
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Language: Deutsch
Time ranges: 2017-01-01 - 2017-12-31
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