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LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2017

Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2017 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Obst und Gemüse1.746482,7 %Eier und Eiprodukte354102,8 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen681466,8 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren328267,9 %Wein4.2713568,3 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee464418,8 %Suppen, Brühen, Saucen4194210 %Kräuter und Gewürze2452711 %Gegenstände und Materialen mit Lebensmittelkontakt4625411,7 %Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse daraus6057211,9 % Milch und Milchprodukte1.18515713,2 % Getreide und Backwaren1.82924613,4 % Alkoholische Getränke (außer Wein)6218413,5 % Alkoholfreie Getränke85912214,2 % Eis und Desserts80712415,4 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*4977715,5 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.99946915,6 % Zusatzstoffe2033215,8 % Kosmetika3295316,1 % Zuckerwaren4387918 % Fette und Öle3406519,1 % Fertiggerichte511108Proben insgesamt20.1932.338 21,1 % 11,6 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Lebensmittelbilanz 2017: Im Zeichen des Fipronil-Skandalsan der Mundschleimhaut, Kratzen im Hals oder Kreislaufbeschwerden auslösen. Winzige Mengen, große Auswirkungen: Für die Le- bensmittelüberwachung war 2017 der Fipronil- Skandal das beherrschende Thema. Spuren des Insektizids wurden in Hühnereiern aus den Nie- derlanden und Deutschland nachgewiesen, später auch in eihaltigen Lebensmitteln wie Nudeln und Keksen. Auslöser des Skandals war ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Belgien, das Fipro- nil verbotenerweise einem Reinigungsmittel bei- gemischt hatte, das zur Desinfektion von Hühner- ställen verwendet wurde.Zwei Proben wurden wegen Fremdkörpern bean- standet: In einer Konserve mit Hausmacher Leber- wurst steckte ein scharfkantiges Knochenstück, in einem Weihnachtsstollen ein Kunststoffsplitter. Der Rest des Jahres stand im Zeichen der Routi- neuntersuchungen. Im Jahr 2017 hat das Landes- untersuchungsamt (LUA) insgesamt 20.193 Pro- ben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht. 2.338 dieser der quer durch den Warenkorb entnommenen Proben ent- sprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Beanstandungsquote lag bei 11,6 Prozent. Im Jahr davor waren 12,2 Prozent der Proben beanstan- det worden. Keime & Co.: Gesundheitsschädliche Proben Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 19 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben sehr gering: Er liegt ge- messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent. In sechs Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für eine Beanstandung. In Majoran, asia- tischen Pilzen und Zwiebelmettwurst wiesen die Mikrobiologen des LUA Salmonellen nach, die Er- brechen und schwere Durchfallerkrankungen aus- lösen können. Verotoxinbildende E. Coli Bakteri- en (VTEC) fanden sich in einem Schafskäse vom Marktstand, Staphylokokken in Rohschinken und Listerien in einem Fleischsalat. Auch VTEC können schwere, zum Teil blutige Durchfälle auslösen. In gleich fünf Fällen wurde Histamin in Tunfisch nachgewiesen. Histamin entsteht im Verlauf des mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischar- ten und kann toxische Reaktionen wie Schmerzen Der Nitritgehalt eines Mineralwassers lag weit über dem festgelegten Höchstgehalt, so dass es eine Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar- stellte. Ein weiteres Mineralwasser enthielt ein laut Kriminalpolizei offensichtlich absichtlich ein- gefülltes ätzendes Reinigungsmittel. Der betroffe- ne Verbraucher hatte die Manipulation bemerkt. Gleich vier Süßigkeiten entsprachen nicht den ge- setzlichen Vorgaben. Bei zwei Geleebonbons be- stand aufgrund der Konsistenz die Gefahr, dass Kinder sich daran verschlucken können. Zwei sau- re „Candy Roller“ (ein mit süß-saurer Flüssig- keit gefüllter „Deoroller“ zum Lutschen) landeten nach einer Anzeige der Polizei auf dem Labortisch des LUA, weil Kinder sich daran die Zunge ver- letzt hatten. Die Kunststoffoberfläche war zu rau, in Verbindung mit der sauren Flüssigkeit hatte das blutende Bläschen zu Folge. Ist davon auszugehen, dass Lebensmittel wie die- se 19 vom LUA als „gesundheitsschädlich“ be- anstandeten Produkte bereits überregional beim Verbraucher angekommen sind, landen sie im In- ternetportal „Lebensmittelwarnung.de“. Dieses wird von den Überwachungsbehörden der 16 Bun- desländer bestückt. Im Jahr 2017 wurden dort ins- gesamt 83 Meldungen über gefährliche Lebens- mittel eingestellt, die auch nach Rheinland-Pfalz geliefert worden waren. Das LUA als rheinland-pfälzische Kontaktstelle des Schnellwarnsystems informiert in solchen Fäl- len umgehend die für die Überwachung der be- lieferten Händler zuständigen Behörden (d.h. die Kreise und Kreisfreien Städte). Diese überwachen den Rückruf aus dem Handel. Wurde das Produkt in Rheinland-Pfalz hergestellt, trägt das LUA au- ßerdem Sorge dafür, dass die Verbraucher im Land 3 angemessen über das Gesundheitsrisiko infor- miert werden. Viele Beanstandungen bei Fertiggerichten Darüber hinaus gibt es Mängel, die zwar nicht ge- sundheitsschädlich sind, aber trotzdem vom LUA beanstandet werden, weil sie gegen das Lebens- mittelrecht verstoßen. Seit Jahren hohe Beanstan- dungsquoten gibt es beispielsweise in der Wa- rengruppe der Fertiggerichte. Darunter fallen z.B. Salate oder Nudelgerichte zum Mitnehmen aus Imbissen oder Metzgereien, die häufig nicht rich- tig gekennzeichnet sind. So kommt es zum Bei- spiel immer wieder vor, dass in Asia-Restaurants der auch für lose Ware verbindliche Hinweis auf verwendete Geschmacksverstärker fehlt. Häufiger als in vergangenen Jahren beanstandet wurden Fette und Öle. Neben einigen Frittierfet- ten aus der Gastronomie, die nicht mehr zum Ver- zehr geeignet waren, fielen z.B. Sonnenblumenöle auf, die als hochwertige Olivenöle verkauft werden sollten – ein klarer Fall von Irreführung. Auf einigen Ölen aus dem Ausland wiederum fehlte etwa die vorgeschriebene deutschsprachige Kennzeichnung. Kennzeichnungsmängel machen auch das Gros der Beanstandungen bei Kosmetika aus, die seit Jahren in der Statistik weit vorne stehen. Moniert haben die Sachverständigen zum Beispiel, dass bei Produkten, die Campher und Menthol ent- halten der Warnhinweis zur Verwendung bei Kin- dern fehlt. Erfreulich ist, dass 2017 keine für die Verbraucher gesundheitsschädlichen Keime in Cremes, Shampoos & Co. nachgewiesen wurden. Gute Nachrichten gibt es bei den Untersuchun- gen von 745 Proben Obst und Gemüse auf Pes- tizide: Nur drei Proben aus dem EU-Ausland und aus Ländern außerhalb der EU mussten wegen Höchstgehaltsüberschreitungen beanstandet werden. Die Untersuchungen von ökologischen Erzeugnissen bestätigen die bisherigen Erfahrun- gen, dass diese Erzeugnisse deutlich weniger mit Pflanzenschutzmit- teln belastet sind als konventio- 4 nell hergestellte Ware. Dabei ist zu beachten, dass auch im ökologischen Landbau unter besonderen Umständen bestimmte Pflanzenschutzmittel auf mineralischer, pflanzlicher, tierischer oder mikro- bieller Basis zugelassen sind. Dies sind etwa Kup- fer- und Schwefelpräparate zur Bekämpfung des Falschen und Echten Mehltaus, aber auch Bicar- bonate, also Backpulver, oder Pflanzenextrakte zum Beispiel aus Samen und Blättern des Neem- Baums zur Eindämmung von Schädlingen. Bei konventionell hergestelltem Obst und Gemü- se lag der Anteil an Proben ohne quantifizierbare Pestizidrückstände bei den insgesamt 309 Proben aus Deutschland - rund die Hälfte davon stamm- te aus Rheinland-Pfalz - bei immerhin 46,2 %, bei Proben aus dem EU-Ausland bei 39,6 % und bei Proben aus Drittländern bei 47,2 %. Zur Realität gehören auch Mehrfachrückstände: In 36,3 % al- ler Proben wurde mehr als ein Wirkstoff in quanti- fizierbarer Menge festgestellt. Auch das viel diskutierte Pestizid Glyphosat stand im Jahr 2017 im Fokus der Lebensmittelüberwa- chung: Insgesamt hat das LUA 184 Proben Obst, Getreide und Wein auf Rückstände des Pflanzen- schutzmittels untersucht. Erfreuliches Ergebnis: Bei fast allen Proben lagen die Glyphosatgehal- te unter der Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/ kg. Bei fünf Proben Honig aus dem Ausland wur- den Glyphosatgehalte über der laboreigenen Be- stimmungsgrenze von 0,02 mg/kg festgestellt, die Werte lagen aber deutlich unter dem für Honig festgesetzten Höchstgehalt von 0,05 mg/kg. Fast 45.000 Kontrollen vor Ort Entnommen werden die im LUA untersuchten Proben von den mehr als 130 Lebensmittelkont- rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut- zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen ha- ben sie im Jahr 2017 rund 45.000 Kontrollbesuche in gut 26.000 rheinland-pfälzischen Betrieben ab- solviert. Bei rund 4.800 Betrieben – also fast je- dem fünften – wurden Verstöße wie etwa mangelnde Hygiene oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. © MTomboy2290 / Fotolia Eier und eihaltige Produkte im Fokus: Im Zuge des Fipronil-Skandals untersuchte das LUA rund 100 Proben. © LUA Ei(s)kalt erwischt: Fipronil-Skandal hält die Behörden auf Trab Die Bilder gingen um die Welt: Im Spätsommer 2017 mussten europaweit mindestens 10 Millio- nen Eier vernichtet werden. Grund: In den Nieder- landen war in Eiern von sieben Höfen der Wirk- stoff Fipronil nachgewiesen worden. Fipronil ist für die Anwendung bei lebensmittellie- fernden Tieren nicht zugelassen und ist in Ställen, wo Hennen Eier legen, Kühe Milch produzieren oder Tiere zur Fleischproduktion gehalten werden, streng verboten. Ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Bel- gien hatte Fipronil dennoch einem Reinigungs- mittel namens Dega-16 illegal beigemischt. In der Kundenkartei des Unternehmens fanden sich ca. 200 Betriebe in den Niederlanden und vier in Deutschland. Sämtliche Höfe wurden gesperrt. Eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher be- stand nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) allerdings zu keinem Zeit- punkt. Setzt man den höchsten in Belgien gemes- senen Fipronil-Gehalt von 1,2 Milligramm Fipronil pro Kilogramm als Maßstab an, könnte ein Er- wachsener, der 65 Kilogramm wiegt, sieben belas- tete Eier innerhalb von 24 Stunden essen, ehe die akute Referenzdosis erreicht wäre. Bei einem Kind, das 16 Kilogramm wiegt, wären es knapp zwei Eier, bei Kleinkindern von etwa einem Jahr, die um die zehn Kilo wiegen, wäre ein Ei noch immer un- bedenklich. Während sich in Deutschland die Ministerien der 16 Länder auf ein abgestimmtes Vorgehen der Le- bensmittelüberwachungsbehörden verständigten, etablierte das rheinland-pfälzische Landesunter- suchungsamt im Labor unter Hochdruck eine Un- tersuchungsmethode, mit der Fipronil sowohl in Eiern als auch in eihaltigen Produkten rechtskräf- tig nachgewiesen werden kann. Zeitgleich begann für die Fachleute des LUA das mühsame Geschäft, die weit verzweigten Liefer- wege nach Rheinland-Pfalz zu ermitteln und über Wochen hinweg mehrere hunderttausend belas- tete Eier mit Unterstützung der Kommunen aus dem Handel zu nehmen. 5

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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/LUA

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Language: Deutsch

Time ranges: 2018-01-01 - 2018-12-31

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