Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben 2019 WarengruppeProbenbeanstandetBeanstandungen in Prozent Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte7211,4 % Obst und Gemüse1.895683,6 % Eier und Eiprodukte295155,1 % Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren364195,2 % Kräuter und Gewürze329206,1 % Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee443296,5 % Lebensmittel für besondere Ernährungsformen557376,6 % Milch und Milchprodukte1.102928,3 % Wein4.2723839,0 % Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt419409,5 % Suppen, Brühen, Saucen478469,6 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*7628611,3 % Eis und Desserts5656912,2 % Fische, Krusten-, Schalen- Weichtiere & Erzeugnisse daraus6107612,5 % Zusatzstoffe1882412,8 % Getreide und Backwaren1.39518213,0 % Fette und Öle3634813,2 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.87346516,2 % Fertiggerichte3726216,7 % Alkoholische Getränke (außer Wein)5679616,9 % Zuckerwaren3626518,0 % Alkoholfreie Getränke90716818,5 % Kosmetika4989719,5 % Proben insgesamt19.6882.188 Bei der Produktion von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen. Lebensmittel müssen sicher sein und es ist Aufgabe der Lebensmittelunter- nehmen, dies zu gewährleisten. Die amtliche Le- bensmittelüberwachung überwacht die Einhal- tung der rechtlichen Vorgaben. Das beinhaltet auch den Schutz der Verbraucherinnen und Ver- braucher vor gesundheitsschädlichen Lebens- mitteln und irreführenden Angaben auf der Ver- packung. Die gute Nachricht: Gemessen an der Menge an Lebensmitteln kommen Fehler, die die Gesundheit schädigen können, nur vergleichswei- se selten vor. 11,1 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel © Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 2 Lebensmittelbilanz 2019: Unverändert hohe Standards 15 Proben waren mikrobiologisch belastet. So enthielten beispielsweise verschiedene Wild- fleisch-Rohwürste eines Metzgers verotoxinbil- dende Escherichia coli Bakterien. Auch das Mehl eines Mühlenladens war mit verotoxinbilden- den E.coli belastet. Der Keim Clostridium perfrin- gens wurde mit den entsprechenden Toxinen in Proben pürierten Sauerbratens aus einem Senio- renheim nachgewiesen, auch das Mittagessen ei- ner Taufgesellschaft war mit diesem Keim belas- tet. Eine grobe Schmierwurst war mit Salmonella Anatum belastet. Mettwürstchen eines weiteren Metzgers enthielten das Bakterium Salmonella Ty- phimurium in gesundheitsgefährdender Zahl. Ti- ramisu aus Eigenherstellung enthielt Salmonella Enteritidis. Dazu hat das LUA im vergangenen Jahr 19.688 Lebensmittelproben untersucht. Davon wurden 2.188 beanstandet – das entspricht einer Quote von 11,1 Prozent. 2018 waren es 11,5 Prozent ge- wesen. Wie in den vergangenen Jahren betrifft auch 2019 die überwiegende Mehrzahl der Be- anstandungen eine fehlerhafte oder irreführende Kennzeichnung. Deutlich seltener werden Fremd- körper, mikrobiologische und chemische Verun- reinigungen oder andere Beanstandungsgründe festgestellt. Selten: Produkte, die eine Gefahr darstellen 2019 wurden nur 25 Proben als gesundheits- schädlich beanstandet. Die entsprechenden Arti- kel wurden vom Markt genommen, die Verbrau- cherinnen und Verbraucher informiert. Davon war eine Probe Birnen mit einer Menge des nicht zu- gelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Amit- raz belastet, bei der eine Gesundheitsgefahr für Kinder nicht ausgeschlossen werden kann. In acht Proben fanden sich Fremdkörper, wie z.B. Reste von Pflastern im Buttermilchdessert, Draht im Parmigiano Reggiano oder gar scharfkantige Gegenstände wie eine Injektionskanüle in einer Fertigpackung Schweinenackenbraten. Ein Nah- rungsergänzungsmittel enthielt die 12-fache Men- ge der tolerierbaren Tagesdosis Vitamin B6. Salmonellen (hier unter dem Elektronenmikroskop) können Durchfallerkrankungen auslösen. © Muhsin Özel, Gudrun Holland, Rolf Reissbrodt/RKI Allen diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbre- chen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwäch- tem oder unvollständigem Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Kurios aber nicht gesundheitsschädlich: Bei einer Probe Haferflocken konnte der Beschwerdegrund „Geruch/Geschmack nach Reinigungsmitteln“ nicht nur sensorisch, sondern auch analytisch bestätigt werden. In der Probe wurden untypi- 3 sche Duftstoffe (Hexanal und Eucalyptol) nach- gewiesen, die üblicherweise nicht in Haferflocken vorkommen. Wie die Verunreinigung zustande kam, ist nicht bekannt. Die Probe wurde von den LUA-Sachverständigen wegen eines untypischen Geruchs und Geschmacks beanstandet. Internetportal mit Warnungen Wenn davon auszugehen ist, dass gesundheits- schädliche Lebensmittel beim Verbraucher an- gekommen sind, landen sie nicht nur auf den Internetseiten des LUA, sondern auch im Inter- netportal „Lebensmittelwarnung.de“. Es wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmit- telsicherheit (BVL) betrieben und von den Über- wachungsbehörden der 16 Bundesländer unter Verweis auf entsprechende Meldungen der Le- bensmittelunternehmer bestückt – für Rhein- land-Pfalz vom LUA. Seit dem Frühjahr 2019 können sich Verbrauche- rinnen und Verbraucher auf der Internetseite auch über gesundheitsschädliche Kosmetika und Be- darfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung oder Schmuck informieren. Im Jahr 2019 hat das LUA in das Portal insgesamt 119 Meldungen über ge- fährliche Produkte eingestellt, die nach Rhein- land-Pfalz geliefert worden waren oder bei Unter- suchungen hierzulande aufgefallen sind. Wichtig: Die Warnung vor nicht sicheren Lebensmitteln ist primär Aufgabe des Lebensmittelunternehmers. Aufgabe der Kommunen: Kontrolle vor Ort Sicherzustellen, dass gefährliche Produkte schnellstmöglich aus den Regalen genommen werden – das ist eine der vielen Aufgaben der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebens- mittelkontrolleure im Land. Daneben entneh- men die rund 130 Lebensmittelkontrolleure der Kommunen und die rund zwei Dutzend Weinkontrolleurin- nen und Wein- kontrolleure des LUA nach einem risikoorien- tierten Probenplan auch die Proben, die 4 das LUA untersucht. 2019 haben die Kontrolleure 43.468 Kontrollbesuche in 24.122 rheinland-pfäl- zischen Betrieben absolviert. Bei 3.540 Betrieben (14,6 Prozent) wurden Verstöße wie etwa man- gelnde Hygiene, bauliche Mängel oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. Problematisch: Hanf-Produkte mit zugesetztem CBD Seit einiger Zeit beobachtet das LUA einen zwei- felhaften Trend bei Produkten aus Hanf (Canna- bis). Es werden insbesondere CBD-haltige Pro- dukte stark beworben. CBD (Cannabidiol) ist eine natürlicherweise in Cannabisblüten und -blät- tern enthaltene Substanz. Lebensmittel, die – ins- besondere durch den Zusatz CBD-haltiger Extrak- te – mit CBD angereichert wurden, sind jedoch nicht verkehrsfähig. Diese Produkte müssen ent- weder über eine aufwändige Prüfung und Zulas- sung bei der EU als neuartiges Lebensmittel oder als Arzneimittel zugelassen werden. Das Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit (BVL) hat erklärt, dass ihm keine Fall- gestaltung bei CBD-haltigen Produkten bekannt wäre, die es erlauben würde, solche Produkte in Deutschland frei zu verkaufen. Das LUA schließt sich dieser Auffassung an, da bisher keines der 7 im LUA geprüften Produkte, denen CBD-Extrak- te zugesetzt wurden, als verkehrsfähig eingestuft werden konnte. Produkte aus Hanfsamen dagegen sind in der Re- gel verkehrsfähig, wenn sie den gesetzlichen An- forderungen genügen. Die von sonstigen Pflan- zenteilen gereinigten Hanfsamen enthalten weder CBD noch THC (Tetrahydrocannabinol) in nen- nenswerten Mengen. Von 21 untersuchten Hanf- samenölen wurden 2 Hanfsamenöle aufgrund ih- res erhöhten THC-Gehaltes beanstandet. Von den insgesamt 34 untersuchten Hanfproduk- ten wurden 15 aufgrund ihrer stoff- lichen Zu- sammensetzung be- anstandet – das entspricht einer Quote von 44 Prozent. © vk446 / AdobeStock Beliebt und manchmal mit kleinen Fehlern: Craft Bier Im LUA wurden im vergangenen Jahr 1.142 Ge- tränkeproben untersucht. Davon wurden 193 (17 Prozent) beanstandet. Zu den untersuchten Pro- duktgruppen zählten Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, weinähnliche Getränke, Biere sowie Spirituosen. Die Beanstandungsquote lag bis auf die Biere in allen untersuchten Produktgruppen im Bereich des Durchschnittswerts aller Proben. 2019 wurden 41 Bierproben untersucht mit einer Beanstandungsquote von 22 Prozent. Craft Biere liegen im Trend, durch die handwerklichen Her- stellung in meist kleineren Brauereien weisen sie allerdings eine höhere Beanstandungsquote (30 Prozent) auf. Gründe sind eine mangelhafte Aller- genkennzeichnung oder ein fehlerhaftes Zutaten- verzeichnis. Sehr viel gravierender waren die Verstöße in ei- nem Erzeugerbetrieb von Spirituosen: Die Le- bensmittelkontrolleure stellten dort nicht tragba- re hygienische Zustände mit stark verschmutzten Herstellungs- und Lagerräumen und verschim- melten Gerätschaften fest. Die entnommenen Proben von sechs Spirituosen wurden vom Lan- desuntersuchungsamt alle beanstandet. Eine Pro- be Eierlikör war mit Insekten kontaminiert, in al- len sechs Proben war der Alkoholgehalt zu niedrig. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Irren ist möglich: Backwaren mit Zecken? Im Jahr 2019 sind insgesamt 28 Beschwerde- und Verdachtsproben im Bereich Backwaren und Ge- treideerzeugnisse eingegangen. Nur sechs da- von waren nicht zu beanstanden. Sie waren ein- gesandt worden, weil Verbraucher die darin enthaltenen Ölsamen fälschlicherweise als Ze- cken oder eingebackene gebräunte Teigreste als Nagerkot gedeutet hatten. Fünf Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. So fehlten bei einigen Proben erforderliche Kenn- zeichnungselemente (wie Mindesthaltbarkeitsda- tum oder Kennzeichnungselemente in deutscher Sprache). Bei einer eingegangenen Probe fehlte sogar die komplette Kennzeichnung. Bei einer Probe erfolgte die Beanstandung auf- grund einer nicht kenntlichgemachten Wertmin- derung. Ausschlaggebend dafür waren Klum- penbildungen im Brot, die zu einer erheblichen Genussminderung führten. Die meisten der Be- schwerde- und Verdachtsproben (zwölf Proben) wurden als „zum Verzehr ungeeignet“ und da- mit als „nicht sicher“ beurteilt. Zwei Proben wie- sen einen auffälligen chemischen Geruch und Geschmack auf, eine Probe Waffeln hatte einen abweichenden Fischgeruch. Keine verbotenen Farben in Karnevalsschminke Das LUA hat im Januar und Februar 2019 stich- probenartig insgesamt 27 Karnevals-Schminksets untersucht. Dabei standen nicht nur mögliche De- klarationsmängel im Fokus, sondern insbesondere auch Untersuchungen auf unzulässig verwendete (verbotene) Farbstoffe. Die erfreuliche Nachricht: In den Proben konnten keine verbotenen Farbstof- fe nachgewiesen werden. Alle nachgewiesenen Farbstoffe waren für die Verwendung in Schmink- farben zulässig und auch richtig deklariert. Den- noch muss bei einigen Produkten nachgebessert werden. So gab es zum Beispiel Beanstandungen wegen fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatums, De- klarationen in falscher Sprache oder einer fehlen- den Notifizierung von Inhaltsstoffen. Alles legal: Buntes Wassereis für Kinder Erfreulicherweise wurden bei den getesteten Wassereis-Produkten für Kinder im Untersu- chungsschwerpunkt „künstliche Farbstoffe“ fast ausschließlich färbende Frucht- oder Pflanzenkon- zentrate nachgewiesen. Die gefundenen künstli- chen Farbstoffe waren alle zugelassen und dekla- riert, so dass es zu keinen Beanstandungen kam. 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/LUA
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Language: Deutsch
Time ranges: 2020-01-01 - 2020-12-31
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