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. Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung -

Description: Es werden für die Arten, für die Brandenburg eine besondere internationale Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige TK10-Blätter als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer internationaler Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg bei. Es werden für ausgewählte Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige EU-Vogelschutzgebiete (SPA) als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs in SPA ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei. Es werden für die FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der FFH-Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei. Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung. Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei. Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung. Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei.

Global identifier:

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    GdiDe(
        "de.bb.metadata",
    ),
    d00e34e7-01cf-46af-8d55-943cffb85224,
)

Types:

Origin: /Land/Brandenburg/MetaVer

Tags: FFH-Lebensraumtyp ? Vogel ? Brandenburg ? EU-Vogelschutzrichtlinie ? FFH-Richtlinie ? FFH-Gebiet ? EU-Vogelschutzgebiet ? Spezies ? Erhaltungszustand ? Lebensräume und Biotope ? Richtlinie 79/409/EG (Vogelschutzrichtlinie) ? Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ? SPA-Gebiet ?

Region: Brandenburg

Bounding box: 11.265732° .. 14.765702° x 51.35923° .. 53.558704° 11.265731920706061° .. 14.765701804218695° x 51.3590203517953° .. 53.558701519548926°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2024-06-04

Time ranges: 2024-06-04 - 2024-06-04

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